André F. Lichtschlag

Jg. 1968, Gründer und Herausgeber der Zeitschrift "eigentümlich frei", Verleger (ef und Lichtschlag Buchverlag).

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Begriffsverwirrung: Kürzung der Pendlerpauschale

von André F. Lichtschlag

Auch „Liberale“ bleiben im politischen Begriffsdickicht hängen

Zunehmende Verwirrung entsteht in der deutschen Politik nicht zuletzt durch Begrifflichkeiten. Zum Unwort des Jahres gibt es daher viele interessante Wieselwortkandidaten: „Beitragsjahre“, „Fördertöpfe“, „Gegenfinanzierung“, „Gemeinwohl“, „Gesundheitsfonds“, „Kaputtsparen“, „Killerspiele“, „Klimasünder“, „Sozialpolitiker“, „Sozialraub“, „Steuergeschenke“, „Steuerschlupfloch“, „Verteilungsgerechtigkeit“ – und last but not least ein in der Politik besonders beliebtes Quotenverb: „kostenlos“.

Bei der christsozialen Düsseldorfer Regionalzeitung „Rheinische Post“ gibt es einen Wirtschaftsredakteur, der immer wieder mal mit erzliberalen Kommentaren auffiel. Dieser Martin Kessler hat nun die Pläne des DGB gegen die Kürzung der Pendlerpauschale scharf kritisiert. Vielleicht lag es nur an der guten Gewohnheit. Denn wann macht der DGB schonmal etwas richtig? Vielleicht lag es aber auch an einer dieser tief sitzenden Begriffsverwirrungen.

Dafür spricht, dass der „Liberale“ – nebenbei: auch solch ein Wortkandidat – Kessler die Pendlerpauschale als „Steuersubvention“ bezeichnet. Ihre Schlechtigkeit erklärt er so: „Die Fahrten zum Arbeitsplatz sind keine Kosten im echten Sinne. Arbeitnehmer können ihren Wohnort frei wählen und damit auch in unmittelbare Nähe zu ihrem Arbeitsplatz ziehen. Wer weiter entfernt wohnt, tut dies aus eigenen Stücken. Dafür mag es gute Gründe geben. Die müssen aber von der Allgemeinheit als Ausnahme von der Besteuerung nicht bezahlt werden.“

Die Logik ist bestechend: Wenn der eine Pizzabäcker von der Mafia einen kleinen Rabatt eingeräumt bekommt, dann sei dies falsch, weil dieser Rabatt von den anderen Pizzabäckern vielleicht noch bezahlt werden müsse. Nicht der Steuer- und Abgabendiebstahl einer außer Rand und Band geratenen Staatsbürokratie an Arbeitnehmern, der meist schon weit mehr als die Hälfte der hart erarbeiteten Einkünfte wegnimmt, ist in den Augen des Redaktionsliberalen Kessler das Problem, sondern die geringe Abschwächung des Raubzugs für einige von ihnen sei das wahre Übel. Lieber sollten also alle maximal beklaut werden als dass einige etwas weniger bestohlen werden.

Die seit jeher fragwürdige politische Logik treibt in Zeiten verwirrter Begrifflichkeiten immer seltsamere Blüten. Dabei ist die Sache aus liberaler Sicht recht einfach zu bewerten: Bei Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft, also bei Nettosteuerzahlern, gilt: Je weniger Steuerraubzug, desto weniger Unrecht. Also pro Steuerkürzung durch Pendlerpauschale! Und für den öffentlichen Dienst oder Beamte, also für Nettostaatsprofiteure, muss umgekehrt gelten: Je weniger Steuer-Beute, desto weniger Unrecht. Also contra Nettolohnerhöhung durch Pendlerpauschale!

Im Idealfall also maximale Pendlerpauschale für Angestellte in der privaten Wirtschaft und Streichung derselben für den öffentlichen Dienst. Das wäre sogar, mit zwei anderen Wortpreisaspiranten des politischen Neusprechs ausgedrückt, „aufkommensneutral“ – und dennoch „gerechtigkeitswirksam“ – zu regeln.

12. Dezember 2006

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