Gernot Kieseritzky

Jahrgang 1980, Diplom-Biochemiker.

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Aufsichtsräte: Urlaub auf Unternehmenskosten

von Gernot Kieseritzky

Frank Bsirske und die Deutschland AG

Wie peinlich: Kurz vor Beginn des Streiks bei der Lufthansa AG, der so manchem deutschen Touristen seinen wohl verdienten Sommerurlaub vermieste, lässt Verdi-Chef Frank Bsirske seine Gewerkschaftsgenossen im Stich und fliegt auf Kosten der Lufthansa erster Klasse in die Südsee. Nur fünf Tage später ist der Streik schon wieder beendet: Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite einigten sich auf eine Gehaltserhöhung von rund 4 Prozent über das laufende Jahr gerechnet, obwohl Verdi ursprünglich 9,8 Prozent verlangt hatte. PR-Katastrophe für die Verdi-Gewerkschaft: Hat sich Herr Bsirske hier schmieren lassen? Nein, auch, wenn es seltsam klingt, dabei handelt es sich in Deutschland um einen legalen Vorgang, denn für seine Nebentätigkeit als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Lufthansa AG erhält Bsirske, wie seine Aufsichtsratskollegen auch, gesetzlich geregelte Vergütungen, darunter ein Kontingent kostenloser internationaler Flüge.

Was viele nicht wissen: der Verdi-Chef kann nur einen kleinen Teil seines monetären Nebeneinkommens behalten, weil der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Regelung getroffen hat, die ihren Mitarbeitern vorschreibt, 90 Prozent ihrer erzielten Honorare aus Aufsichtsratsposten, wenn sie über 3500 EUR jährlich betragen, an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Im Jahr 2007 erhielt das gewerkschaftsnahe Förderungswerk so Zuwendungen in der stattlichen Höhe von rund 30 Millionen EUR. Für die Stiftung, die sich satzungsgemäß für den Ausbau der betrieblichen Arbeitnehmermitbestimmung einsetzt, ist das die wichtigste Einnahmequelle. Für einzelne Gewerkschaftsfunktionäre sind es also vornehmlich die Sachleistungen, die einen Aufsichtsratsposten attraktiv machen.

Das deutsche Aktiengesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten zur Einrichtung eines Aufsichtsrats, der gemäß Intention des Gesetzes die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstands kontrollieren soll. Nach deutschem Recht sind die Gremien Aufsichtsrat und Vorstand streng getrennt, und Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig im Vorstand sitzen. Eine deutsche Spezialität ist die vom Gesetz vorgeschriebene Parität zwischen Vertretern von Arbeitnehmern und Anteilseignern im Aufsichtsrat, insbesondere die Vorschrift zur Berufung betriebsfremder Gewerkschaftsvertreter. Dass Gewerkschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten werden müssen, gibt es generell erst seit 1976, nachdem das Mitbestimmungsgesetz der sozialliberalen Koalition aus SPD und FDP in Kraft getreten ist.

Ein Aufsichtsratsposten ist lukrativ, und meist mit wenig Arbeit verbunden, wenn der Aufsichtsrat nur einmal im Jahr bei der Hauptversammlung zusammentritt. Die Mitglieder der Aufsichtsräte der 30 DAX-Konzerne erhalten im Schnitt pro Jahr und pro Kopf 120.000 Euro für ihre Nebentätigkeit, darüber hinaus unternehmensspezifische Sachleistungen wie kostenlose Flugreisen bei der Lufthansa AG. Es ist übrigens legal, Aufsichtsratsmitglied in mehreren verschiedenen, auch konkurrierenden Unternehmen zu sein, wodurch sich ein beträchtliches Nebeneinkommen erzielen lässt.

Neben Gewerkschafter sind es gerade Spitzenpolitiker, die in großen Aufsichtsräten anzutreffen sind: So sitzt der ehemaliger Arbeitsminister Wolfgang Clement im Aufsichtsrat einer großen Zeitarbeitsfirma, nachdem er im Zuge der Hartzreformen, Zeitarbeit liberalisiert hat. Seit 2005 sitzt Ex-Kanzler und bekennender Putin-Freund Gerhard Schröder im Aufsichtsrat der Gazpromtochter NEGP, die eine Gaspipeline durch die Ostsee bauen will – ein Projekt, was Schröder noch als Bundeskanzler unterstützt hat. Unangefochtener Spitzenreiter im Sammeln von Pöstchen ist allerdings Friedrich Merz, der als Bundestagsabgeordneter – neben seiner Mitgliedschaft in Gremien verschiedener Stiftungen und Vereine – jährlich zehn verschiedenen Aufsichtsräten beiwohnte und damit die gesetzliche Höchstzahl ausschöpfte.

Neben den finanziellen Annehmlichkeiten, versetzt ein Aufsichtsratsposten Politiker in die Lage, einen gewissen Einfluss auf Betriebsentscheidungen wie beispielsweise die Verlagerung oder Gründung neuer Produktionsstandorte zu nehmen, was bei seinen begünstigten Wählern natürlich gut ankommt. Umgekehrt erhoffen sich Unternehmen durch die legale Bestechung von Volksvertretern Vorteile, etwa bei der Verteilung von Subventionen oder Ausnahmeregelungen in neuen Rechtsverordnungen.

Solche Vorgänge tragen ein „Gschmäckle“, das charakteristisch für die Deutschland AG ist, an welcher dank betrieblicher Mitbestimmung Politiker, Gewerkschafter und Lobbyisten kräftig verdienen. Aus diesem Grunde wird der Sinn eines gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrats leider nur selten öffentlich hinterfragt, und wenn, dann von der Gegenseite sogleich vehement mit dem Hinweis auf die angeblich dringend notwendige Kontrolle gieriger Managern verteidigt. Fragt sich allerdings nur, wer in diesem System die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern kontrolliert.

06. August 2008

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