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Europa: Für eine Verfassung der FreiheitFrei nach Robert Nef „Was läuft falsch in der Europäischen Union?“ fragte der jüngst mit der Hayek-Medaille ausgezeichnete schweizer Freiheitskämpfer Robert Nef. In einem Grundsatzpapier des Liberalen Instituts diagnostizierte er, das Problem sei die Definition der EU als „politisch-wirtschaftlicher-kultureller Zusammenschluss sui generis“. Was ist die EU, wenn sie weder ein Staatenbund, noch ein Bundesstaat, noch eine zentral verwaltete technokratische Infrastruktur-Bürokratie sein soll oder sein will? Manches spricht für ein Verständnis der EU als politisches Kartell. Politisch und wirtschaftlich Einflussreiche halten mit Transferzahlungen Kleinere und Schwächere bei Laune und schalten den Wettbewerb der Systeme sukzessive aus. Uniforme Sozial- und Fiskalpolitik in ganz Europa lautet die Parole. Politiker fordern heute allen Ernstes Steueroasen auszutrocknen. Wer Oasen austrocknet zerstört Vegetationsflecken und hinterlässt blanke Wüste! Offenbar bewegt sich die EU auf der gleichen schiefen Ebene wie progressiv besteuernde wohlfahrtsstaatliche Umverteilungssysteme, darunter die USA, Deutschland und auch die Schweiz. Sie stecken alle in einer tiefen strukturellen und geistig-moralischen Krise. Ihre Geschichte ist die des langsamen Marsches in den bürokratischen Zentralstaat. Der bürokratische Zentralstaat ist aber gerade nicht die konsequente Fortsetzung der europäischen Geschichte. Europa ist eigentümliche Vielfalt Europa ist Vielfalt. Europa ist die Keimzelle dessen, was wir als „der Westen“ verstehen. Der Begriff „Europa“ bezeichnete ursprünglich „das Abendland“, dort wo die Sonne untergeht. Die kulturelle, wirtschaftliche und politische Eigen- und Vielheit europäischer Regionen ist der Schlüssel zum Erfolg der Menschen auf diesem Kontinent, gerade im Vergleich mit anderen Teilen der Welt. Sie ist der Grund, warum die Sonne im übertragenden Sinne auch nach verheerenden Zeiten wieder aufging. Die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts waren ein wesentlicher Treiber, den furchtbaren, politisch verursachten Konflikten einen Riegel vorzuschieben. Ludwig Erhard brachte Ende der 50er Jahre diese Bemühungen um eine politische Integration Europas auf einen Nenner: „Verwirklichung der Freiheit in allen Lebensbereichen“. Tatsächlich besitzt Europa eine großartige Freiheitsgeschichte. Dies mag angesichts der Europäischen Union verwunderlich klingen. Schließlich ist die EU, und mit ihr das halsstarrige Streben der Regierungen nach einer europäischen Verfassung, nicht dem Vorwurf ausgesetzt, zu viel Freiheit zu wagen. Nun ist die Seele Europas nicht die Brüsseler Bürokratie, auch wenn die EU auf ihrer Homepage damit wirbt, dass die EU und ihre Erfolge durch Rechtsvorschriften funktioniere. Die Europäische Union ist nicht Europa. Das Streben nach Rechtsvorschriften hat mit einer Verfassung der Freiheit wenig gemeinsam. Wilhelm Röpke beschrieb dies in „Jenseits von Angebot und Nachfrage“ anschaulich: „Es bleibt der Hang, vor jedem auftauchenden Problem in die behördliche Regelung zu flüchten – in Europa in der besonders absurden Form, für ein auf nationaler Stufe für sich als unlösbar erweisendes Problem die Lösung auf internationaler Stufe von supranationalen Behörden zu erwarten – und hinter der Fassade der Marktwirtschaft die Entwicklung zur bürokratischen Erstarrung und zur Allmacht des Staates bewusst oder unbewusst weiter voranzutreiben.“ Umso faszinierender ist es der europäischen Suche nach einer Verfassung der Freiheit nachzuspüren. Sonderinteressen haben bisher eine Verfassung der Freiheit verhindert Eine Verfassung der Freiheit ist bislang nicht verwirklicht worden. Bestehende und vergangene Verfassungen enthalten zwar freiheitliche Elemente, es ist bisher aber nicht gelungen, die Freiheit des einzelnen Menschen wirksam zu sichern. Insbesondere die viel gepriesene Gewaltenteilung bietet in ihrer herkömmlichen Form keinen ausreichenden Schutz. Infolgedessen bleiben die Menschen Staatsbürger und Untertanen. Eine volle Entfaltung ihrer persönlichen Kräfte – und damit der menschlichen Würde wie Neoliberale, darunter Erhard und Röpke betonen – ist so unmöglich. Das Wesen einer Verfassung der Freiheit besteht in der Sicherung persönlicher Freiheit, zunächst durch bewährte gesellschaftliche Konventionen, also das Recht, ferner durch allgemeine Gesetze, die für alle Menschen gleich gelten. Gesetze sind nicht mit Recht identisch. Das Recht ist älter und Ergebnis eines sozialen Evolutionsprozesses, nicht einer politischen Entscheidung. Heute ist die Auffassung weit verbreitet, allein der Gesetzgeber setze Recht. Gesetzgebung gilt als schnelles Mittel zur Abwehr von allen möglichen Übeln, vom angenommenen Mangel an Kitaplätzen bis zum vermeintlich alternativlosen Klimaschutz durch Versuche, die Erde abzukühlen. „Inflationäre Gesetzgebung“ hat der italienische Rechtsphilosoph Bruno Leoni derartiges Regierungshandeln genannt. Hierbei diktieren Wahl- und Koalitionsmehrheiten ihre Gesetze den Minderheiten, die die Wahl verloren haben. Freiheit ist stets individuelle Freiheit. Freiheit ist zu aller erst Freiheit vom Staat und darf nicht mit der heute vielfach propagierten Abwesenheit ökonomischer Zwänge verwechselt werden, etwa über ausreichend Geld für einen auskömmlichen Lebenswandel zu verfügen. Um die Freiheit zu erhalten, sind Gesetze und ihre Durchsetzung durch Zwangsmacht erforderlich. Ohne Gesetze kann Freiheit nicht aufrechterhalten werden: In der Anarchie wird Freiheit zu einem Privileg der Mächtigen. Gleichwohl droht der Freiheit nicht nur Gefahr durch rechtlose Macht, sondern vor allem durch in Gesetze gekleidete Macht. Je mehr Gesetze es gibt, desto weniger Freiheit bleibt für den Einzelnen. Nicht erst mit der Geschichte des 20. Jahrhunderts geht die stärkste Bedrohung der Freiheit vom Staat aus. Der französische Publizist Frédéric Bastiat brachte dies wie folgt zum Ausdruck: „Das Gesetz kann nicht über unsere Personen und unser Wohl verfügen. Wenn es sie nicht garantiert, verletzt es sie allein dadurch, dass es verfügt, durch seine reine Existenz.“ Deshalb sind Gesetze in einer Verfassung der Freiheit vor allem eine kodifizierte Form des Rechts zur Verteidigung der individuellen Freiheit. Der Staat ist zugleich Garant und Bedrohung einer Verfassung der Freiheit. Der Staat, der idealer Weise seine Existenz dem Schutz des Rechts durch sein Zwangsmonopol verdankt, ist von seinem Wesen her zu allererst Gewaltanwendung bzw. die Bereitschaft, diese anzuwenden. Zum Wesen der Staatstätigkeit gehört es gerade, Menschen durch Gewaltanwendung oder -androhung zu zwingen, sich anders als aus freiem Antrieb zu verhalten. Friedrich Hölderlin mahnte: „Beim Himmel! Der weiß nicht, was er sündigt, der den Staat zur Sittenschule machen will. Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, dass ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte.“ Bisher haben Sonderinteressen, die den Staat noch immer, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß okkupiert haben, eine Verfassung der Freiheit verhindert. Der Staat, das sind Politiker, Bürokraten und organisierte Interessengruppen, die häufig ihre persönlichen Ziele auch oder gerade auf Kosten anderer verfolgen und dafür die Staatsmacht benötigen. Ihr Streben nach Macht und Reichtum kleiden sie in Versprechungen an Interessengruppen, darunter Wähler, und in Forderungen nach immer neuen Gesetzen. Dies ist die Grundlage für das heute brandaktuelle Diktum Bastiats: „Der Staat ist die große Fiktion, nach der sich jedermann bemüht, auf Kosten jedermanns zu leben.“ Historische Stationen einer Verfassung der Freiheit In Europa lässt sich das Bemühen um eine Verfassung der Freiheit mit Solon von Athen beginnen. Solon begründete 594 v. Chr. mit seinen Reformen den okzidentalen Rechtsstaat und legte den Grundstein für die Demokratie. Es gelang ihm zeitweise die Eunomia – die gute Ordnung der Herrschaft des Rechts – wieder zu beleben. Dies schloss die Kodifizierung von Rechten und Pflichten, Rechtsgleichheit sowie Schutz von Eigentum und Person ein. Die Griechen haben die Freiheit unter dem Recht und die Gleichheit der Bürger begründet. Vom Erbe der Römer zehren wir, weil dort das Privatrecht mit der individuellen unabhängigen Person und dem Schutz des Privateigentums entstand. Die päpstliche Revolution des Mittelalters hat dem unbegrenzten Herrschaftsanspruch des Staates moralische Grenzen gesetzt. Thomas von Aquin, einer der bedeutendsten Philosophen und Theologen auch über das Mittelalter hinaus, bezog in seiner „Summa Theologica“ (1273) systematisch Glauben und Wissen aufeinander. In der Tradition der aristotelischen Lehre schuf er eine Rechtshierarchie mit der Folge Naturrecht, göttliches Recht, Kirchenrecht, Staatsrecht. Zeitlos gültig sind seine Erkenntnisse, der Staat dient den Menschen und nicht umgekehrt sowie der Herrscher muss sich Gesetzen unterordnen. In der frühen Neuzeit markiert der seit einigen Jahren wieder entdeckte deutsche Rechtsgelehrte und Rechtssyndikus Johannes Althusius seinem Werk „Politica“ (1603) den Beginn des verfassungsrechtlichen Denkens. Genossenschaftliche Vertretungsorgane, eine subsidiäre, von unten nach oben gegliederte Ordnung und der Primat des Staates vor individuellen Machtansprüchen einzelner Fürsten, sind Ausdruck dieser anti-etatistischen und anti-statischen Haltung. Für Althusius begründet das Volk die Herrschaft. John Locke ragt unter den englischen Aufklärer heraus. Sein „Two Treatises of Government“ (1690) gilt als Magna Charta der bürgerlichen Demokratie. Für Locke sind im Naturzustand alle Individuen frei und gleich. Der Staat darf nur hoheitliche Aufgaben und keinesfalls Wohlfahrtsaufgaben übernehmen. Die Begrenzung der Herrschaft des Staates auf den Schutz von Eigentum, Leib und Leben ist Lockes konsequente Hauptforderung. Sie beruht auf der Erkenntnis: „Das große und hauptsächliche Ziel, zu dem sich Menschen im Staatswesen zusammenschließen, ist die Erhaltung ihres Eigentums.“ Seine strenge Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive gilt heute, ergänzt durch Montesquieus dritte Gewalt, die Judikative, gemeinhin als wichtigste Schranke, um Staatsmacht zu begrenzen. Tatsächlich gibt es diese Gewaltenteilung als wichtigsten Schutz der Freiheit und der Sicherheit des Einzelnen vor der Willkür des Staates nicht. Politiker schaffen die Gesetze, nach denen sie handeln, selbst. Infolgedessen ist die Freiheit vor maßlosem Zugriff weitgehend ungeschützt, was Friedrich August von Hayek angeregt hat, ein Verfassungsmodell echter Gewaltenteilung zu entwickeln. Der wichtigste Denker der deutschen Aufklärung, Immanuel Kant, hat mit der „Metaphysik der Sitten“ (1797) eine Rechts- und Tugendlehre entwickelt. Demnach ermöglicht allein ein allgemeines Prinzip des Rechts die Ausübung der individuellen Freiheit für jedermann. Und was ist Recht? „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ In dieser knappen Definition sind zwei seiner Hauptanliegen enthalten: Der Staat muss in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gerechtigkeit handeln und er ist für die Glückseeligkeit seiner Bürger nicht zuständig. Wilhelm von Humboldt, einer der großen Freiheitstheoretiker in Europa und zudem eine Ausnahmeerscheinung in Deutschland, zeigte in seiner 1792 vollendeten gleich lautenden Schrift die Grenzen der Wirksamkeit des Staates auf. Im Mittelpunkt steht wie zuvor angedeutet die Frage des Staatszwecks. Humboldt setzt sich gegen den umfassenden Ordnungsanspruch des Staates zur Wehr, ausdrücklich auch zum Zwecke der Wohlfahrt, weil dies die Entfaltung der Menschenwürde behindert. Der preußische Staatsmann und Reformer Freiherr vom Stein legt in seinen politischen Briefe und Denkschriften Zeugnis ab, wie in der praktischen Politik freiheitlich gesonnene Kräfte um eine Staatsreform ringen. Dabei stand mehr die Reform der Verwaltung und weniger eine freiheitliche Ordnung im Mittelpunkt. Dennoch: Das Edikt vom 9. Oktober 1807 beinhaltet die Freiheit der Person und des Grundeigentums. Ein Meilenstein ist zudem die Aufhebung der Erbuntertänigkeit. Hinzu kam sein Einsatz für ein Zwei-Kammern-System und die Selbstverwaltung von Provinzen. Im 20. Jahrhundert stellt für den Schweizer Historiker Adolf Gasser die Gemeidefreiheit den Schlüssel einer freien Gesellschaft dar. In seinem gleichnamigen Buch „Gemeindefreiheit“ von 1943 analysiert er die Gründe für Anfälligkeit und Immunität gegen Totalitarismus. Eine wirksame Disziplinierung von Legislative und Exekutive wird möglich durch kommunale Autonomie, Gemeinschaftsethik und Selbstverwaltung, d.h. insbesondere einen Verwaltungsapparat, der von unten nach oben aufgebaut ist, ferner das Subsidiaritätsprinzip und den Wettbewerb vieler kleiner Einheiten – verbunden mit der Möglichkeit abzuwandern – sowie direkte Demokratie. Friedrich August von Hayek entwickelt in „Recht, Gesetz und Freiheit“ 1979 eine umfassende Verfassung der Freiheit. Darin enthalten ist ein konkretes Verfassungsmodell, das Zwei-Kammer-Modell, welches eine echte Trennung von Legislative und Exekutive bewirken soll. Hayek versteht dieses Modell als Denkanstoß zu einer Trennung der alltäglichen hoheitlichen und verwaltungsmäßigen Aufgaben von Regierung und Parlament einerseits und ordnungspolitischen Grundsatzentscheidungen durch eine unabhängige, langfristig orientierte zweite Kammer andererseits. Der US-Ökonom James M. Buchanan thematisierte 1984 in „Die Grenzen der Freiheit“ Verfahrensweisen, die geeignet sind, wirksame Verhaltensbeschränkungen kollektiver Entscheidungsbefugnisse zu erreichen. Buchanan sieht Rechtsordnung, Rechtsschutzstaat und Leistungsstaat als vertragliche Einigung rationaler Individuen, die Knappheit und damit einhergehende Konflikte als das zentrale Problem jedweder gesellschaftlichen Ordnung lösen sollen. Er forderte eine „konstitutionelle Revolution“ in Form von Verhaltensbeschränkungen. Der ungarisch-französische Bankier, Privatgelehrte und strikte Liberale Anthony de Jasay formulierte 1991 den Liberalismus neu. Er plädierte dafür, die Aufmerksamkeit weg von Gesetzen zu richten und stattdessen stärker auf Konventionen zu achten. Zudem gilt es die Legitimität des Staates stets zu hinterfragen. De Jasay plädiert dafür, dass jede beabsichtigte Handlung frei ist und daher durch die Regierung weder geregelt noch besteuert oder bestraft werden darf, solange nicht nachgewiesen werden kann, dass sie nicht frei ist. Außerdem sind Gesetze der Unterwerfung, die eine Pflicht zum politischen Gehorsam beinhalten, abzulehnen. Eine unfreiwillige Unterwerfung unter einen politischen Willen, der noch dazu häufig von einer Minderheit, nie aber von einem Kollektiv insgesamt geäußert wird, ist moralisch unerhört. Ziel: Sicherung der spontanen Ordnung Seit den demokratischen Reformen und Revolutionen vom 17. bis zum 19. Jahrhundert unterscheidet sich der Westen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft durch das Streben nach der Verwirklichung einer spontanen gesellschaftlichen Ordnung, einer Ordnung der Vielfalt und Freiheit. In ihrem Mittelpunkt steht die Marktwirtschaft. Der Staat ist nur dann legitim, „wenn er nicht länger einen Absolutheitsanspruch erhebt und wenn er sich mit einem instrumentellen Status zufriedengibt. Das ist die Grundlage der Demokratie.“ betont der französische Philosoph Philipp Nemo. Zweifellos macht die Herrschaft des Rechts es unabdingbar, dass für staatliche Gesetze der Gleichheitsgrundsatz gelten muss. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist eine tragende Säule jedweder Verfassung der Freiheit. Es kommt darauf an, allgemeine Rechtsgrundsätze zu formulieren. Diese dürfen so wenig konkrete Einzelfälle wie möglich benennen. Nur dann können ungleiche Menschen gleich behandelt werden. Der Wettbewerb erfüllt beispielsweise den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Alternative hieße, ungleiche Menschen ungleich zu behandeln. Mit einer Verfassung der Freiheit tritt die Stärke des Rechts an die Stelle des Rechts des Stärkeren. Schriftliche Regelbindung aller Gewaltenausübung, Verminderung der Macht von Menschen über Menschen und Gleichheit vor dem Gesetz sind die zeitlos gültigen Formeln des Erfolgs. Der Schutz des Privateigentums ist von zentraler Bedeutung, weil nur so der Einzelne in die Lage versetzt wird, Vorsorge, Lebensunterhalt und Verwendung des Eigentums zu bestimmen und dafür die Verantwortung zu tragen. Eigentum ist genauso alternativlos wie freie Preisbildung, dies haben die praktischen Experimente mit Alternativen zur Marktwirtschaft in wirtschaftlicher Hinsicht noch einmal überdeutlich vor Augen geführt. Eine Verfassung der Freiheit steht und fällt mit der Geisteshaltung der Menschen, die sie trägt. Gesetze hängen von moralischen Vorstellungen und Verpflichtungen ab, die weder in den Gesetzen unmittelbar selbst festgelegt werden können noch durch sie mittelbar hervorgerufen werden können. Der Schlüssel zu einer Verfassung der Freiheit liegt also darin, dass ein wirksamer Teil der Menschen eine freiheitliche Ordnung einfordert. Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen und nur in abstrakter Form garantieren kann, lautet daher die Erkenntnis von Ordoliberalen wie Alexander Rüstow und Wilhelm Röpke. Unsere Aufgabe ist es, für eine europäische Verfassung der Freiheit einzutreten, im Kleinen wie im Großen. Erforderlich ist eine neue gesellschaftpolitische Prioritätenordnung: „An erster Stelle Kultur (im weitesten Sinn), dann Wirtschaft (im weiten Sinn) und schließlich Politik (im engsten Sinn),“ um den Vorschlag von Robert Nef aufzugreifen. Wir brauchen keine Herrschaft der Bürokraten, sondern eine Herrschaft des Rechts. 18. März 2009 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann oder Michael Klonovsky schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareWaldmeister, am 18. März 2009 um 23:31 ( Link ) Sie verwechseln hier "Recht" mit "Gesetz". :-) Ein "Recht" ist ein schriftlich fixierter, i.e. codifizierter moralischer Handlungs- und Verhaltensgrundsatz. Gesetze sind in aller Regel in den schwatzbudlerischen Gesetzesproduktionsanstalten erzeugte arbiträre und völlig unmoralische Vorschriften, die in Abwesenheit einer Gewaltandrohung von seiten des Leviathan kein rechtschaffener Mensch auch nur eine Sekunde befolgen würde. Unter diesem Gesichtspunkt (d.h. nach der Aufklarung der neuzeitlichen Begriffsverwirrung in dieser Angelegenheit) ist es kinderleicht einzusehen, warum Politiker, Gewaltenteilungsmärchen und staatliche Strukturen niemals etwas mit Recht hervorbringen (eine contradictio in terminis) oder wenigstens zu schützen gewillt sein können. :-) Freiheitliche Grüße, Max, am 19. März 2009 um 9:52 ( Link ) Ein "Recht" ist ein schriftlich fixierter, i.e. codifizierter moralischer Handlungs- und Verhaltensgrundsatz. Soweit ich informiert bin, wurde das Recht in den mittelalterlichen Gesellschaften nicht (oder nur teilweise) schriftlich festgehalten. Warum auch? Es gab die Bibel und als "rechtmäßig" galt das, was schon immer war. (Vgl. Gewohnheitsrecht) Ihren restlichen Zeilen kann ich zu 100% zustimmen :) Ein Recht verdient diesen Namen nur, wenn es für ALLE gilt. Es ist nicht rechtens, dass mich ein Finanzbeamter enteignen darf während ich für eine identischen Tat in den Bau wandere. Waldmeister, am 19. März 2009 um 10:10 ( Link ) Da haben Sie recht; so schlage ich vor, das Wörtchen "schriftlich" zu streichen und einfach nur die Codifizierung -sei es in Form der Gewohnheit oder überlieferter Glaubensgrundsätze oder niedergeschriebener Texte- als Kriterium heranzuziehen. Stefan Miller, am 19. März 2009 um 10:27 ( Link ) Sie meinen die Gerechtigkeit, also Gleicheit aller vor dem Gesetzt, oder andersrum: gleiche Gesetze für alle. Recht wird oft gleichbedeutend mit Freiheit verwendet. Das Recht auf Leben, das Recht auf Arbeit, etc. Genau genommen handelt sich beim Recht und ein verträgliches Aspekt. Es muß immer klar sein, wer für die Rechteinhaltung gerade steht. Wenn ich das Recht habe, für eine Arbeit bezahlt zu werden, dann muß auch klar sein, wer bezahlen soll. Bei einer Freiheit ist es anders. Ich habe die Freiheit zu arbeiten, oder zu reisen, oder zu atmen. Hier muß niemand für meine Freiheit gerade stehen. Sollte ich aber das Recht auf Arbeit haben, wer soll mir die arbeit geben? Wenn das nicht definiert ist, dann kann es nicht recht sein. Es ist eine beliebte Masche der Politiker mit solchen undefinierten Rechten um sich zu werfen. Dafür geradestehen soll dann die ganze Gesellschaft. Das gibt der Politik den Status Quo überhaupt. Ein Recht auf etwas hat immer eine Gegenseite. Eine Freiheit nicht, dafür kann sie beraubt werden. Das ist die andere Domäne des Staates: Freiheiten zu beschneiden. Der liberale (im klassischen Sinne) Staat ist der minimale Staat, der sich auf seine Kernaufgaben beschränkt, also Sicherung des Vertrages und Schutz des Eigentums. Der Staat wird sich aber niemals darauf beschränken. "Der Staat ist eine Zumutung. Manchmal nützlich, immer zu teuer und niemals wirklich notwendig." Max, am 19. März 2009 um 11:19 ( Link ) [...]also Gleicheit aller vor dem Gesetzt, oder andersrum: gleiche Gesetze für alle. Und inwiefern muß für das "Recht auf die Gleichheit vor dem Gesetz" niemand "gerade stehen"? Die "Gleichheit vor dem Gesetz" setzt Gesetze voraus, die -und hier berufe ich mich auf einige Jahrtausende abendländischer Geschichte- natürlicherweise eben nicht "gleich" sind, sondern ab 1789 wieder und wieder mit der Mähdrescher-Methode "gleich" gemacht werden mußten. (Um dabei die größte "Ungleichheit" überhaupt zu erschaffen: den Nationalstaat - aber das ist freilich ein anderes Thema.) Die "Gleichheit" bzw. "Gleichbehandlung" als freiwilliges, moralisches Gebot nehme ich den Liberalen nicht ab. Dafür ist in der Vergangenheit schlicht und ergreifend zuviel Blut vergossen worden! Stefan Miller, am 19. März 2009 um 12:04 ( Link ) @Max Max, am 19. März 2009 um 13:18 ( Link ) Als Recht bezeichnet man -um Waldmeister zu bemühen- Handlungs- und Verhaltensgrundsätze, die für ALLE gültig sind. Der Staat versucht gleiches Recht (auf etwas) für alle durchzusetzen. Ein Staat kann kein "gleiches Recht für alle" durchsetzen. Der Finanzbeamte eines "modernen" Nationalstaates wird immer in der Lage sein, Sie zu enteignen während ich, wenn ich Sie bestehle, genauso in den Knast wandere wie bei der Entführung Ihres Kindes - was wiederum Jugendamt-Sesselfurzern ausdrücklich erlaubt ist. Was ist das für ein blödsinniges "Recht", welches einerseits Erpressung unter Strafe stellt, andererseits aber all jenen Privatpersonen, die sich eine Uniform überstreifen, erpresserische Mittel explizit erlaubt? Anselmo, am 19. März 2009 um 13:24 ( Link ) Die Worte hör ich wohl, nur mir fehlt der Glaube, könnte man auch hier sagen. Nehmen wir einmal die Finanzkrise als Beispiel. Diese Art Freiheit dürfte ja wohl nicht gemeint sein. Auffallend ist, dass bezogen auf diese grandiosen Verwerfungen kaum Rezepte diskutiert werden, um der Freiheit einen ethischen Rahmen zu geben. Davon ist selten die Rede. Vielmehr wird der Staat ganz allgemein als Gegner definiert, der die Freiheit unangemessen einschränkt. Eigentlich erwarte ich von wirklich Libertären jetzt Rezepte, um den zu bekämpfenden Missbrauch der Freiheit einzudämmen. Aber die reflexartige Entgegnung ist die lahm klingende Wiederholung bzw. unkritische Absolutsetzung der Freiheit. Dabei will niemand diese Art der Freiheit, die zu der aktuellen Finanzkrise, zu Monopolen bzw. letztlich nur zur Sicherung der Freiheit einer kleinen Gruppe von Menschen führt. Die "falsch verstandene Freiheit" hat augenscheinlich viele Menschen aktuell in das existenzielle Aus geführt. Wo bleibt die Nachdenklichkeit darüber, dass angesichts der glorreich vorgetragenen Zitate von Hayek und anderen Theoretikern die "Wirklichkeit der Freiheit" eher zu viel Unfreiheit, Kriegen und Hungersnöten geführt hat und weiterhin führt. Ist es nicht die völlig falsch verstandene Freiheit, die ständig ausgeblendet wird bzw. bei der libertären Verklärung analytisch gar nicht stattfindet? Ist es Realitätsverlust, oder ist/soll diese Art der Freiheit wirklich nur wenigen Menschen vorbehalten bleiben, deren Verhalten wie selbstverständlich zu Unfreiheit und Armut der libertär Ausgegrenzten führt? Wenn Freiheit allerdings bedeuten soll, dass möglichst viele Menschen in den Genuss der Früchte kommen sollen, dann müsste man sich viel stärker mit den unerwünschten Auswüchsen befassen. Aber davon ist wenig lesen. Und die ständigen Ausflüge in die philosophische Vergangenheit ermüden, weil die noch so schöne Theorie einerlei ist, wenn die Postulate immer noch nicht in der Wirklichkeit angekommen sind. Es hat eher den Anschein, als ob die eifrigsten Verfechter einer libertären Gesellschaft den Abzockern und Heuschrecken kaum Kritik entgegenbringen. Da macht es Sinn einmal danach zu fragen, warum das so ist? Waldmeister, am 19. März 2009 um 13:47 ( Link ) @Anselmo: Dann gestatte ich mir, hier einen kurzen primer vom Stapel zu lassen in Bezug auf das, was "Libertäre" (dieses Wort sollte aufgrund seiner Substanzlosigkeit im angelsächsischen Usus und seiner Zweideutigkeit im europäischen Sprachraum m.E. eigentlich überhaupt nicht verwendet werden; aber sei es drum) unter dem Begriff "Recht" verstehen, sonst rennen wir hier übermorgen noch wie die Rinderherde im Kreis um die vernebelte saftige Wiese: Es gilt in Bezug auf das Recht - Alles, was sich "Recht schimpfen will, darf den Punkten 1.) und 2.) nicht widersprechen, ja, muß sogar logisch aus diesen Punkten schlußfolgerbar sein. Hyperinflationäre Grüße (Onkel Ben sei Dank - übrigens in direkter Verletzung von Punkt 2), Stefan Miller, am 19. März 2009 um 13:51 ( Link ) Freiheit ist die Abwesenheit von Zwang. Zwang kommt stets in einem Wahlkontext vor. Das Individuum wird vor der Wahl gestellt, aus zwei oder mehreren Alternativen zu wählen. Zwang ist dann und nur dann gegeben, wenn die Ablehnung der Wahl dem Individuum keine Kosten verursacht. Mit Kosten meine ich eine Reduktion der Optionsmenge des Individuums. @Max und Waldmeister: Stefan Miller, am 19. März 2009 um 14:25 ( Link ) @Anselmo Nicht das Zitieren von Hayek und co. ist die Ursache der Unfreiheit. Es beweißt aber, daß kein Erkenntnismangel herrscht. Viele von uns wissen sehr wohl, was schlecht ist und was gut wäre. Eine adäquate Definition von Freiheit habe ich oben genannt. Waldmeister, am 19. März 2009 um 14:29 ( Link ) Wenn ich könnte, würde ich hier jetzt ein Venn-Diagramm zeichnen, das die Inklusionen und Exklusionen von "Moral," "Recht" und "Gesetz" aufzeigt; die Einschränkungen des Internet in manchen seiner Bereiche... :-) Als "Moral" bezeichne ich diejenigen Handlungs- und Verhaltensgrundsätze, die ein friedfertiges Miteinander ermöglichen. Die beiden Eigentumsaxiome aus meinem vorhergehenden Kommentar sind dazu notwendig. Hinreichend wären dann m.E. noch zusätzlich diverse "heroische" oder "samaritanische" Regeln wie z.B. einen hilflosen Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren, wenn das Risiko, das mir aus dieser Tat erwächst, vertretbar ist (was immer das konkret bedeutet - ist der Verlust meines Armes billig genug gegenüber dem Leben des anderen? Zwei Arme? Oder doch nur ein Finger? Hier ist noch unbeackertes Land für die Rechtsphilosophie, vermute ich). Eine Untermenge dieser moralischen Handlungs- und Verhaltensgrundsätze, die eine Gemeinschaft von Menschen in einer der weiter oben aufgezählten Formen codifiziert, nenne ich "Recht". Es gibt also Moralisches, das nicht Recht ist. Z.B. wäre wohl der Raub von Lebensmitteln aus irgendeinem Opferstock, weil ich meine Familie nach einer Woche in der Steppe nicht verhungern lassen will, nicht rechtens, aber moralisch (ich kann immerhin noch den Geschädigten zu einem späteren Zeitpunkt kompensieren). "Gesetze", zu guter letzt, stelle man sich als eine beinahe separate Menge vor, deren Kardinalität dieser Tage ungleich größer ist als die von "Moral" und "Recht" ohnehin, und die am Rand eine ganz kleine Überschneidung mit Moral und Recht aufweist (z.B. das gesetzliche Verbot zu stehlen und zu morden). Die übergroße Mehrzahl der darin enthaltenen Elemente sind aber nicht rechtens und schon gar nicht moralisch: Steuererhebung bzw. Enteignungen "zum Wohle der Allgemeinheit" generell, der Schulzwang etc., um nur einige der Dauerbrenner im liberalistischen Fleische zu erwähnen. barthel_berand, am 19. März 2009 um 15:11 ( Link ) @ Stefan Miller Freiheit ist die Abwesenheit von Zwang. Nicht ganz. Es fehlt ein entscheidendes Wort. Freiheit ist die Abwesenheit von willkürlichem Zwang. Wir alle unterliegen Zwängen, die unsere Freiheit (im politischen Sinne) nicht einschränken. Wir alle müssen bspw. trinken, um überleben zu können. Aber ich denke, das haben Sie gemeint. BB Stefan Miller, am 19. März 2009 um 15:20 ( Link ) was ich unter Zwang verstehe, habe ich hinreichend dargelegt. Das Beispiel mit trinken ist nicht adäquat. Stefan Miller, am 19. März 2009 um 15:22 ( Link ) @Waldmeister Waldmeister, am 19. März 2009 um 16:20 ( Link ) Ich verstehe nicht, was Sie jetzt genau meinen, wenn Sie sagen, beschriebe das Moralische mit dem Moralischen? Ich "will" samaritanische Regeln nicht "einführen". Was ich -zugegebenermaßen zu knapp und mißverständlich- oben meinte, war, daß *ich*, wo mir die Kosten für mich selbst nicht zu hoch erscheinen, jederzeit uneigennützig einen Hilflosen retten werde. Ich werde gewiß niemals fordern, jemand möge bestraft werden, weil er sich nicht in Verstümmelungs- oder gar Lebensgefahr begeben hat, um einen anderen zu retten. Ich weiß ja selbst nicht, was ich im Zweifelsfalle wagen würde, um den exemplarischen Ertrinkenden zu retten. Aber daß ich z.B. einen erfrierenden Säugling jederzeit gefahrlos retten werde, ist gewiß. Die Überlegung, ob die "Pflicht" zu heroischen oder samaritanischen Taten aus den Eigentumsaxiomen herleitbar sein könnte, motivierte mich dazu, -an zugegebenermaßen gefährlich falscher Stelle- kurz zu überlegen, ob diese "Preise" irgendwie "dingfest" gemacht werden könnten. Ich kenne die genaue Antwort auf diese Frage nicht, bin mir aber sicher, daß andere, fähigere Geister sich den Kopf darüber bereits mit zufriedenstellenderer Antwort in der Folge zerbrochen haben. Niemand hindert mich oder jemand anderen daran, alles Moralische für rechtens zu erklären. Augenscheinlich wird das aber aus den einen oder anderen Gründen nicht getan. Wenn ich sage, daß die Mengen "beinahe separat" sind, meine ich, daß es zwischen der Menge der Gesetze und der Menge des Moralischen nur eine sehr kleine Schnittmenge gibt (empirischer Befund). Die Elemente dieser Schnittmenge sind moralische Grundsetze, die als Gesetzestexte aufgeschrieben wurden (spöttisch könnte man jetzt über die Gesetzesproduktionsanstalt sagen: blindes Huhn findet auch mal ein Korn). Die Kardinalität ist ein Attribut einer Menge. Es ist die Anzahl der Elemente, die in dieser Menge enthalten sind (stellen Sie sich die Menge als Kreis vor, in dessen Inneren viele Punkte die Elemente der Menge symbolisieren). Es war an dieser Stelle meine Intention zu sagen: die Menge der Gesetze übersteigt dieser Tage die Menge der moralischen Handlungs- und Verhaltensgrundsätze um ein Vielfaches (was unweigerlich nur den Schluß zuläßt, daß die Mehrzahl der Gesetze unmoralisch sind). Stefan Miller, am 19. März 2009 um 21:42 ( Link ) Hallo Waldmeister, Waldmeister, am 19. März 2009 um 21:53 ( Link ) Sofern mit dem Begriff "uneigennützig" gemeint ist: ohne eine materielle/"tangible" Kompensation vom Geretteten zu erwarten - ja. Sofern mein Eigennutz in dieser Rettung aber darin besteht, ein schlechtes Gewissen aufgrund von Unterlassung hernach zu vermeiden, kann von "uneigennützig" bzw. "altruistisch" keine Rede sein. Da stimme ich Ihnen, sofern ich denn Ihren Standpunkt diesbezüglich richtig herausgelesen habe, zu. Ich danke Ihnen für Ihren sanften Stoß in Richtung der subjektiven Wertlehre, um das (Schein)problem heroischer/samaritanischer Taten in Bezug auf Moral & Recht anzugehen - daran hatte ich noch nicht gedacht! FritzLiberal, am 19. März 2009 um 23:53 ( Link ) @Anselmo: "Eigentlich erwarte ich von wirklich Libertären jetzt Rezepte, um den zu bekämpfenden Missbrauch der Freiheit einzudämmen." Wozu? Der Staat hat doch sowieso die besten Rezepte gegen die Krise. Er bekämpft eine Krise, die durch ein Zuviel an Papiergeld und künstlich niedrig gehaltene Zinsen entstanden ist, einfallsreich und konsequent. Wodurch? Ach ja, durch noch mehr Papiergeld und noch niedrigere Zinsen. Das wird ganz sicher helfen. "Dabei will niemand diese Art der Freiheit, die zu der aktuellen Finanzkrise, zu Monopolen bzw. letztlich nur zur Sicherung der Freiheit einer kleinen Gruppe von Menschen führt." Freiheit führt zu Monopolen? Klingt logisch. Ich hatte schon immer das Gefühl, das etwa das Briefbeförderungsmonopol der Deutschen Post auf ein zuviel an Freiheit zurückzuführen ist. "Wo bleibt die Nachdenklichkeit darüber, dass angesichts der glorreich vorgetragenen Zitate von Hayek und anderen Theoretikern die "Wirklichkeit der Freiheit" eher zu viel Unfreiheit, Kriegen und Hungersnöten geführt hat und weiterhin führt." Volle Zustimmung. Die Schlächterei des zweiten Weltkrieges etwa ist ganz sicher auf ein zuviel an Freiheit zurückzuführen. Daran waren sicher Hayek und Konsorten mit ihren seltsamen libertären Ideen dran schuld. "Ist es Realitätsverlust, oder ist/soll diese Art der Freiheit wirklich nur wenigen Menschen vorbehalten bleiben, deren Verhalten wie selbstverständlich zu Unfreiheit und Armut der libertär Ausgegrenzten führt?" Sie haben selbstverständlich vollkommen recht. In Europa etwa ist es das erklärte Endziel der Libertären, eine zentrale Bürokratie zu etablieren, die es einer kleinen Schicht von "nur wenigen Menschen", sich selbst Freiheit von den Mühen des Alltags zu schaffen, um auf Kosten der europäischen Bevölkerung, die in "Unfreiheit und Armut" gehalten wird, ein Leben als Schmarotzer zu führen. Lesen Sie nur "Der Weg zur Knechtschaft" von Hayek, da steht das genau so drin! Marx und Keynes sei Dank, dass es die EU gibt, die uns vor einem solchen schrecklichen Schicksal bewahrt! barthel_berand, am 20. März 2009 um 17:25 ( Link ) @ Stefan Miller ich habe zugegebenermaßen die Definition von Zwang nicht verstanden, die Sie anführen: Freiheit ist die Abwesenheit von Zwang. Zwang kommt stets in einem Wahlkontext vor. Das Individuum wird vor der Wahl gestellt, aus zwei oder mehreren Alternativen zu wählen. Zwang ist dann und nur dann gegeben, wenn die Ablehnung der Wahl dem Individuum keine Kosten verursacht. Mit Kosten meine ich eine Reduktion der Optionsmenge des Individuums. Mag sein, dass die deutsche Sprache hier ungenau ist. Aber man sollte unterscheiden können zwischen den Zwängen des Lebens und dem willkürlichen Zwang, den Menschen über andere Menschen ausüben. Und dies leistet die Definition von Boullion nicht. Gerade weil unsere sozialistischen Gesellschaftsklempner den Freiheitsbegriff dahingehend pervertieren, dass sie behaupten, Freiheit sei nur etwas für die Besitzenden; alle anderen müssten ja arbeiten, um ihr Leben zu unterhalten. Das ist natürlich falsch. Aber gerade deshalb finde ich das Wörtchen "willkürlich" recht wichtig. Immerhin geht es hier um Politik im weitesten Sinne. BB Stefan Miller, am 20. März 2009 um 18:51 ( Link ) denken Sie sich ein Beispiel aus und wenden die Definition an. Sie werden sehen, es passt auf jeden Kontext. barthel_berand, am 20. März 2009 um 19:09 ( Link ) @ Stefan Miller exakt. Deshalb ist die Definition von Boullion entbehrlich, weil nach ihr alle Menschen unfrei wären. Und Zwänge des Lebens sind keineswegs irrelevant. Es sind Zwänge. Ist Arbeit ein Zwang des Lebens? Fortpflanzung? Ihre Definition ermöglicht Grauzonen. Nur durch das Wort "willkürlich" bekommt die Definition ihren Sinn. Ohne dieses Wort wird die "Definition" auslegungsbedürftig, so wie Sie das gerade getan haben. Und das ist alles andere als eine Definition. Aber wie ich eingangs schon geschrieben habe: Haben Sie ja auch. Genug Erbsen gezählt. BB Anselmo, am 22. März 2009 um 10:35 ( Link ) --> Waldmeister Die Reduzierung der globalisierten Welt mit all ihren Staaten und Verflechtungen auf die von ihnen genannten 3 Punkte erscheint mir etwas weltfremd. Diese 3 Punkte lassen sich allenfalls in einem Wald ausleben, wo es noch tatsächlich "herrenlose" Natur gibt, die man zur Existenz auflesen kann. Aber selbst da muss man aufpassen, dass der Förster den unerwünschten Aufenthalt nicht beendet. Die rhetorische Frage nach den "Heuschrecken" usw. können Sie sich ansonsten selbst beantworten. Die Medien waren im letzten halben Jahr voll von Berichten und Analysen. Dieser und ähnliche Begriffe und deren Inhalte sollten ihnen eigentlich längst bekannt sein. Insgesamt zeigt ihr Text folgendes: immer dann, wenn die tatsächlichen Ursachen und Fakten genannt werden, verstecken sich einige Libertäre hinter den genannten 3 Punkten und blenden die Realität aus. Das trägt allerdings wenig zur Diskussion bei. Das wirkt so, als würde sich der reife Gesprächspartner bei einer intensiver werdenden Diskussion auf kindliche Laute und einzelne Worte zurückziehen, nur weil ihm die Argumente ausgegangen sind. Anselmo, am 22. März 2009 um 10:44 ( Link ) --> FritzLiberal Mit ihrem Text zeigen Sie doch nur, dass Sie ratlos sind bzw. die Realität nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Und ihre historischen Beispiele sind sehr einfach und naiv gewählt. Ist ihnen bekannt, dass der von ihnen genannte "Zweite Weltkrieg" durch ein paar besonders Freie finanziert wurde? Da stand möglicherweise nur das profane Gewinnstreben im Vordergrund, die Randeffekte sind selbstverständlich den BÖSEN zuzuschreiben. Zugegeben, nur ein Aspekt, aber ein nicht unwesentlicher! Das kleine Beispiel als Replik zeigt nur, dass sich Fritzchen die Welt zu einfach zurechtschneidert. Anselmo, am 22. März 2009 um 10:56 ( Link ) --> Stefan Miller Sie verkennen völlig die Bedeutung des Subjektiven! Denn Werturteile sind a priori SUBJEKTIV, weil der Ausgangspunkt der Mensch ist. Über "veröffentlichte Werturteile" kann man bezogen auf die gesellschaftlichen Relevanz z.B. Wahr/Falsch-Aussagen treffen, z.B. auf die Anerkennung/Einhaltung (Beispiel: 10 Gebote). FritzLiberal, am 22. März 2009 um 11:12 ( Link ) @Anselmo: ehrlich? Der 2.Weltkrieg wurde durch pöhse Finanzinvestoren ausgelöst? Guter Mann, jetzt bewegen Sie sich auf sehr dünnem Eis. Es weiß doch wirklich jeder, dass der 2.Weltkrieg ausschließlich durch die Nazis ausgelöst wurde, und dass auf jede Abweichung von dieser Lehrmeinung in Deutschland Gefängnis steht. Anselmo, am 22. März 2009 um 13:31 ( Link ) --> FritzLiberal Was sind Sie nur für ein kleiner bösartiger Wicht?! Ich hatte mich auf IHREN Text bezogen und auf die Einseitigkeit IHRER Betrachtung hingewiesen! Dabei habe ich dann abschließend zu diesem Punkt folgendes hervorgehoben: "Zugegeben, nur ein Aspekt, aber ein nicht unwesentlicher!" Denn ohne Geld geht in dieser Welt bekanntlich sehr wenig; das gilt auch für den Aufstieg von Parteien, zumal angesichts der damaligen Weltwirtschaftskrise. Und ihre Ausflüge in Richtung § 130 StGB können Sie sich schenken, denn die FINANZIERUNG und die Geldgeber sind hinlänglich bekannt und in der Historie beschrieben. Nicht zu vergessen: ein Aspekt von vielen, die zu berücksichtigen sind, wenn man die Geschichte überhaupt verstehen will. Ansonsten mache ich mir IHRE Ausflüge bezogen auf die VERANTWORTUNG nicht zu eigen, weil die gar nicht thematisiert waren bzw. von Ihnen erst in der Antwort eingeführt worden. Diesen Schuh können Sie sich selbst anziehen. FritzLiberal, am 22. März 2009 um 17:35 ( Link ) @Anselmo: wie die Finanzierung der Rüstung und der Sozialleistungen (nur zwei Seiten der selben Medaille) des Dritten Reiches passiert ist, kann ich Ihnen sagen - in exakt der gleichen Weise wie auch heute noch: durch Raub (pardon, Besteuerung) und Inflationierung. Und das ist auch schon das wesentliche, was man wissen muss, um die Geschichte zu verstehen: wenn das Geld in den Händen des Staates liegt, ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Waldmeister, am 22. März 2009 um 18:39 ( Link ) Holla, auch hier gilt es, noch eine Baustelle zu bearbeiten. Die Reduzierung der globalisierten Welt mit all ihren Staaten und Verflechtungen auf die von ihnen genannten 3 Punkte erscheint mir etwas weltfremd.Mal abgesehen von den Worthülsen "globalisierte Welt", "Verflechtungen" etc. haben Sie offenbar nicht bemerkt, daß hier nicht etwa "die Welt" in irgendeiner Weise "erklärt" werden sollte, sondern es um die Findung und logische Herleitung moralischer Grundsätze ging und um die Klärung der Frage, was man denn überhaupt wahrhaft rechtmäßig als "Recht" bezeichnen darf, ohne auf den Irrweg neuzeitlichen Rechtspositivismus und moralischen Relativismus abzuweichen. Diese 3 Punkte lassen sich allenfalls in einem Wald ausleben, wo es noch tatsächlich "herrenlose" Natur gibt, die man zur Existenz auflesen kann. Aber selbst da muss man aufpassen, dass der Förster den unerwünschten Aufenthalt nicht beendet.Ja was wollen Sie mir denn damit nun sagen? Um zu wissen und zu beurteilen, welche Taten moralisch richtig und welche moralisch falsch sind, muß ich in einen Wald gehen, anderswo klappt das nicht mehr? Nochmals: die vorhergehenden Ausführungen waren bescheidenerweise lediglich darauf ausgelegt, den Maßstab für "richtig" und "falsch" korrekt zu identifizieren, nicht mehr. Auch sonst ein merkwürdiges Szenario bei Ihnen - herrenlose (oder meinetwegen auch "herrenlose") Natur, über die aber ein Förster gebietet? Die rhetorische Frage nach den "Heuschrecken" usw. können Sie sich ansonsten selbst beantworten. Die Medien waren im letzten halben Jahr voll von Berichten und Analysen. Dieser und ähnliche Begriffe und deren Inhalte sollten ihnen eigentlich längst bekannt sein.I bewahre - am Ende meinen sie gar noch Qualitätsmedien? Die, deren Redakteure und Journalisten nur so vor ökonomischem Sachverstand sprühen - und die Interviewpartner nicht minder? Trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb?) mußte ich bei jenen Publikationen und "Organen" auf die von Ihnen angesprochenen Inhalte schmerzlichst verzichten. Auch nach peinlichster Sezierung und Analyse der dort hilflos vorgebrachten Welterklärungsversuche bleiben die inflationär gebrauchten Schlagworte diffus und undefiniert, von zwischen diesen herrschenden Zusammenhängen ganz zu schweigen. Ist der Kaiser am Ende womöglich nackt? Insgesamt zeigt ihr Text folgendes: immer dann, wenn die tatsächlichen Ursachen und Fakten genannt werden, verstecken sich einige Libertäre hinter den genannten 3 Punkten und blenden die Realität aus.Was irgendwelche Libertären meinen, interessiert mich nun wirklich nicht allzusehr. Aber von diesem Seitenhieb, den ich mir unmöglich verkneifen konnte, abgesehen: welche "tatsächlichen" Ursachen und "Fakten" sind es denn, die Sie hier meinen? Ist das am Ende geheimes Herrschaftswissen? Welchen Sinn es -im Lichte meiner näheren Erläuterungen weiter oben in diesem Kommentar- ergeben soll, die drei angesprochenen notwendigen Punkte mit einem "Ausblenden der Realität" in Verbindung zu bringen, erschließt sich mir nicht. Ich kann ganz real darauf verzichten, zu verstümmeln, zu morden und zu stehlen. Ebenso kann sich jeder andere Mensch entscheiden, moralisch zu handeln oder nicht (und tut es zwangsläufig auch tagtäglich). Inwiefern verleugnet also dieser apodiktisch wahre Sachverhalt die Wirklichkeit? Das trägt allerdings wenig zur Diskussion bei. Das wirkt so, als würde sich der reife Gesprächspartner bei einer intensiver werdenden Diskussion auf kindliche Laute und einzelne Worte zurückziehen, nur weil ihm die Argumente ausgegangen sind.Da konnte ich mir aber ein Schmunzeln doch nicht verkneifen. Während ich hier en détail expliziere, welches meine Ansichten bezüglich der Grundlagen des Rechts sind, hört man von Ihrer Seite -das scheint Methode zu haben- lediglich dunkle Andeutungen, nichtssagende Allgemeinplätze und begründungslos vorgetragene Entgegnungen à la "Das ist aber nicht so". Die Intensivität der Diskussion war bis dato bedauerlicherweise eine höchst einseitige Angelegenheit. Nichtsdestotrotz Ihnen einen schönen Sonntagabend! :-) Anselmo, am 23. März 2009 um 10:33 ( Link ) Wollen Sie mit ihrer ersten Antwort darlegen, dass Sie die von mir aufgezeigte Komplexität der globalen Verflechtung auf 3 axiomatische Punkte reduzieren wollen? Dabei war mir durchaus nicht entgangen, dass sich ihre Äußerungen auf das "Recht" bezogen. Insoweit ging es in meiner Antwort nicht um einen Erklärungsansatz der ganzen Welt, sondern vielmehr um den Hinweis darauf, dass das Recht nicht auf den einzelnen Menschen reduziert werden kann und in der globalen Welt noch ganz andere Merkmale aufweist, die sich von "einzelnen Personen" lösen. Alleine das zeigt, dass der 3-Punkte-Ansatz nicht hinreichend sein kann. Und wenn ihnen die Benutzung des Wortes "globalisierte Welt" als "Worthülse" erscheint, dann geht es ihnen offenbar mehr um die Zurückweisung einer dahinter stehenden Klarstellung, dass der 3-Punkte-Ansatz eher fragwürdig ist! Das "Wald-Beispiel" hat die Tauglichkeit des 3-Punkte-Ansatzes aufgezeigt; ihm sozusagen eine gerade noch real möglich erscheinende Sphäre gegeben, wenn Sie verstehen was ich meine. :-) Ich kritisiere zwar auch häufig die Medien, aber einige Journalisten verbreiten ab und zu durchaus den Themen angemessene und vollständige Nachrichten und Kommentare. Auch das gehört zur Redlichkeit. Das mit den Fakten ist ziemlich einfach zu belegen. Z.B. ist die mathematische Wirkung der Zinsen und Zinseszinsen bezogen auf konjunkturelle Verwerfungen unbestreitbar. Dennoch werden solche TATSACHEN gerne ausgeblendet bzw. schamhaft verschwiegen! Und nicht zuletzt nochmal der Hinweis, dass die 3 Punkte zur Erfassung der Grundlagen des Rechts nicht ausreichen. Der singuläre Ansatzpunkt (einzelner Mensch) in organisierten Massengesellschaften erscheint mir grundsätzlich nicht hinreichend zu sein. Die Grüße kann ich gerne für das nächste Wochenende zurückgeben. Waldmeister, am 23. März 2009 um 12:05 ( Link ) Das verstehe ich nicht. Wollen Sie damit andeuten, daß die Eigentumsaxiome (andere nicht verletzen, töten, bestehlen) plötzlich nicht mehr gelten, wenn nur genügend viele Menschen zusammenleben und die Interaktionen zwischen diesen komplex genug geworden sind? Daß diese auch meinem Verständnis nach nur notwendig, aber nicht hinreichend sind, habe ich selbst bereits erwähnt. Wo soll man denn bei der Rechtsfindung sonst anfangen, wenn nicht bei der einzelnen Person? Gemeinschaften von Menschen werden doch definitionsgemäß "bottom-up" aus Individuen gebildet. Es ist ja nicht so, als ob zuerst die Masse existiert und dann einzelne konkrete Menschen in der Folge aus dieser hervorgehen. Waldmeister Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
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Neutrino, am 18. März 2009 um 23:19 ( Link )
Eine Herrschaft des Rechts ist automatisch die Herrschaft der Bürokraten. Das ist doch das, was wir derzeit haben. Bei uns herrscht das Recht. Und wer beherrscht es? Die Bürokraten!
Recht bedeutet, ein von der Willkür des Laufes der Dinge abhängiger Sachverhalt wird durch die Willkür des in einer Behörde zuständigen Sachbearbeiters ersetzt.
Nach meinem Verständnis ist ein Liberaler derjenige, welcher die Willkür des Laufes der Dinge der Willkür eines auf Lebenszeit verbeamteten Sachbearbeiters vorzieht.
Wir haben eine Verfassung der Freiheit. Was wir brauchen ist eine Rechtsordnung der Freiheit. Diese kann immer nur dann bestehen, wenn Recht nur dort gesetzt wird, wo es unabdingbar ist und nicht überall dort, wo es möglich ist.
Man muss einsehen, dass es Lebensbereiche gibt, die sich staatlicher Regelung für immer entziehen.
Sie haben Recht, wenn sie sagen eine Gewaltenteilung verbürgt noch lange keine Freiheit. Auf die staatlichen Strukturen kommt es nicht nur an. Maßgeblich ist das eine Rechtsordnung der Freiheit dauerhaft von freiheitlich denkenden und handelnden Politikern, Presse und Bürgern getragen wird.