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Außerordentliche Versammlung der Hypo Real Estate am 02. Juni 2009: Enteignung und Bloßstellung von Aktionären und Volk

von Ralph Bärligea

Ein Augen- und Ohrenzeugenbericht

Ab sofort haben weder Aktionäre noch das Volk die direkte Kontrolle über die Hypo Real Estate Holding AG (HRE), die von nun an unter Geheimhaltung der Bilanzen außerbörslich und außerparlamentarisch, weder privat noch öffentlich, aber legal auf Grundlage des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes vom 17.10.2008 (FMStBG) geführt werden wird.

Folgende Parallelen zum Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933, wie sie Herr Dr. Zwanzger in seiner Parodie auf der außerordentlichen Hauptversammlung der HRE aufführte, fallen auf.

Beide Gesetze wurden jeweils mit einer angeblich außergewöhnlichen Not für das Volk begründet, die in beiden Fällen durch das Verschulden der Regierung mit verursacht wurde und unter großer Eile durch die Parlamente gejagt. Im Falle des FMStBG unterzeichneten Bundestag, Bundesrat und sogar Bundespräsident am selben Tag.

Beide Gesetze werden nicht etwa „Ermächtigungsgesetz“ genannt, sondern verschleiern mit wohlklingenden Titeln nahezu gleicher Wortlänge den wahren Charakter des jeweiligen Gesetzes: „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz“ (47 Buchstaben) und „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (46 Buchstaben).

Beide Gesetze wurden zeitlich befristet, das FMStBG zunächst bis 31.12.2009 und das „Ermächtigungsgesetz“ zunächst bis 01.04.1937, dann mehrfach verlängert, zuletzt bis 08.05.1945.

Beide Gesetze schaffen Institutionen mit parlamentarisch unkontrollierter Machtfülle, den Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Reichsregierung, sie wurden nachfolgend zur Diskriminierung von Minderheiten missbraucht und sind angeblich demokratisch zustande gekommen.

Besonders auffällig ist, dass zur Enteignung der Aktionäre überhaupt kein Grund besteht, denn der Finanzmarktstabilisierungsfond könnte die HRE mit der durch die beschlossene Kapitalerhöhung entstehenden Mehrheit des Bundes von 90 Prozent der stimmberechtigten Aktien ohnehin nahezu ohne Einmischung Dritter, uneingeschränkt und nach eigenem Ermessen führen. Was der Finanzminister der Öffentlichkeit verschweigt ist, dass der Bund neben der Entschädigung von 1,39 EUR pro Aktie für die Zwangsenteignung per so genanntem Squeeze-out-Verfahren auch noch die Kosten trägt, die ihm durch die Steuerrückerstattungen bei der Geltendmachung von Verlusten durch die ehemaligen HRE Aktionäre entstehen werden. Dadurch verzehnfachen sich die Kosten der Übernahme durch den Bund leicht, wenn man zum Beispiel von einem durchschnittlichen Kaufpreis pro Aktie ab 20 Euro und einem Steuersatz ab 40 Prozent ausgeht, wie Herr Dr. Marsch in seiner ökonomischen Analyse auf der außerordentlichen Versammlung der HRE erklärte.

Folgende Fragen wurden außerdem von den Aktionären gestellt: Warum eigentlich ist dem Bund und seinen Schattengremien dieses angeblich wertlose Unternehmen soviel wert, das laut Zwischenbericht vom 31.03.2009 Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand in der Höhe von mindestens 173,9 Milliarden als Aktiva führt, was mehr als zwei Drittel des vergebenen Kreditvolumens der HRE ausmacht? Warum werden private Kapitalgeber eigentlich aus einem Unternehmen gedrängt, das dringenden Kapitalbedarf hat? Jeder Cent, der als Entschädigung und Steuerrückerstattung an die HRE Aktionäre ausgezahlt wird, fehlt doch nun zur Sanierung des maroden, aber systemrelevanten Konzerns. Noch Ende letzten Jahres galt der niedrige Kurs von um die 20 Euro der HRE-Aktie als Nachkaufgelegenheit für Vorstände und Aktionäre und der Konzern zusammen mit der übernommenen Depfa Bank als bombensichere Volksanlage, da er hauptsächlich staatliche Investitionen finanziere. Heute schon gelten der Konzern und damit seine Forderungen sowie die mit ihnen durchgeführten Projekte als wertlos und der Großaktionär JP Flowers, der 3 Euro je Aktie möchte, als unverschämter Spekulant und Staatserpresser. Wie passt das zusammen? Warum wurde die kurzfristige Finanzierung der HRE gegenüber den langfristig vergebenen Krediten an die öffentliche Hand nie durch die Bundesfinanzaufsicht beanstandet? Verschlingt nun der Schuldner seine Gläubiger, so wie einst der König ganze Wohnviertel seiner Gläubiger abbrannte unter dem Vorwand, sie hätten unsere Brunnen vergiftet? Warum soll die HRE vom Parkett verschwinden, welche Bilanzen gilt es der Öffentlichkeit vorzuenthalten?

Die Aktionäre, die sich auf der Versammlung lautstark gegen die geplante Kapitalerhöhung durch den Bund unter Ausschluss anderer Investoren wehrten, wurden in den Medien später als wutentbrannter Kapitalistenmob bloßgestellt, der weiterhin auf seine wertlosen Papiere pocht. Doch dies ist ein Zerrbild. Viele Aktionäre, die ihr Vermögen längst abgeschrieben haben, wollten an diesem Tag einfach ihr Wort erheben gegen die rohe Gewalt, die ihnen und den Steuerzahlern in offensichtlichster Weise angetan wird und an diesem historischen Tag nicht einfach schweigend zusehen, wie Willkür und Diktatur sich durch unseren Kulturraum fressen. Die Vorstände wurden als Beamte im Auftrag von Peer Steinbrück ausgebuht und wie für Bayern üblich als rote Hunde und Sozialistenschweine beschimpft, aufgefordert den Saal zu verlassen und ausgepfiffen, wobei immer wieder die Bemerkung aufkam, was die Verantwortlichen bei der Bundestagswahl erleben werden.

06. Juni 2009

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