Alexander Kissler

Jg. 1969, Journalist und Buchautor, www.alexander-kissler.de

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Patientenverfügung: Die letzte Schwelle und das Regiment des Misstrauens

von Alexander Kissler

Über eine unheimliche Parlamentsdebatte

Am besten, man wird gar nicht geboren. In den ersten Jahren braucht man eine Komplettbetreuung, ist man erwachsen, treiben einen die Umstände mal hierhin, mal dorthin und selten ans Ziel, wird man älter, schwinden die Kräfte, die man doch gerade erst erwarb, und geht es dann ans Sterben, ist man umstellt von Maschinen und von herzlosen Menschen, die einen sanften Tod verhindern: So muss man sich das Bild vom Leben und vom Menschen vorstellen, wie es uns heute entgegentritt.

Leben war schon immer lebensgefährlich; heute aber scheint es fast nur noch aus Situationen zu bestehen, die eine Zumutung sind und die nach Abhilfe schreien, nach Betreuung, Beratung, Optimierung. Das Misstrauen ist universal.

Nichts hätte dieses traurige Bild besser belegen können als die Bundestagsdebatte am vergangenen Donnerstag zur Patientenverfügung. Wie auch immer sich die Parlamentarier positionierten, ob sie für diesen oder jenen Vorschlag warben – sehr leicht, ja zu leicht ging ihnen das Wort von den Lippen von der Apparatemedizin, die den Menschen zum hilflosen Objekt erniedrige; das Wort von der Intensivmedizin, die mit allen Tricks das Sterben hinauszögere; das Wort auch von der Zwangsversorgung.

Wir müssen uns demnach die Krankenhäuser als Orte vorstellen, an denen sich technikversessene Ärzte an hilflosen Patienten austoben. Auch dieses – ebenfalls verzerrte – Bild stimmt traurig.

Die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte jener Entwurf, der das Misstrauen auf die Spitze treibt und den Tod am leichtesten zuteilt. Der Vorschlag des rechtspolitischen Sprechers der SPD, Joachim Stünker, wurde Gesetz. Künftig soll eine Patientenverfügung immer gelten – egal, wie alt sie ist, egal, auf welche Krankheitsphase sie sich bezieht, egal, ob man sich von einem Arzt, einem Zechkumpan oder niemandem hat beraten lassen.

Wer etwa an Demenz leidet und deshalb vor dreißig Jahren einmal erklärt hat, bei Demenz wolle er keine künstliche Flüssigkeitszufuhr, der ist künftig vor dem Verdursten nicht sicher. Schließlich, so hieß es immer wieder, sei Rechtssicherheit das höchste Gut.

Wir durchleben aber ein Leben, in dem fast täglich Recht und Wirklichkeit kollidieren. Wir sollen auf die grüne Ampel warten und laufen los bei rot; wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, und die Ware wird nicht geliefert. Und ausgerechnet am Krankenbett soll die Maxime gelten, je mehr Gesetz, desto mehr Klarheit? Je mehr Papier, desto mehr Selbstbestimmung? Das wird nicht funktionieren.

Stattdessen wird es häufig heißen: Wir sehen uns vor Gericht. Die Gerichte werden entscheiden müssen, ob der niedergelegte oder der vermutete Wille der Situation entspricht. Wer ganz ohne Patientenverfügung auf der Intensivstation landet, muss damit rechnen, dass andere über sein Sterben entscheiden.

Mit wachsender Verbreitung wird vermutlich auch der Druck zunehmen, eine möglichst weitreichende Verfügung abzufassen. Sie wird ein Mittel sein, explodierende Kosten zu minimieren, den Sterbeprozess frühzeitig einzuleiten, ehe der Etat überzogen wird.

Wer sein Sterben so ernst nimmt wie sein Leben, der sollte am besten gar keine Patientenverfügung abschließen. Nur eine Vorsorgevollmacht bietet die Gewähr, dass an der letzten Schwelle Menschen über Menschen entscheiden und nicht Zettel oder Gerichte. Die Vorsorgevollmacht traut einem anderen Menschen zu, an seiner Statt zu sprechen. Sie ist ein Akt des Vertrauens, nicht des Misstrauens.

In seiner Enzyklika „Spe Salvi“ schreibt Benedikt XVI.: „Eine Gesellschaft, die die Leidenden nicht annehmen [...] kann, [...] ist eine grausame und inhumane Gesellschaft.“ Das Leiden aber wird da angenommen, wo es Trost hervorruft, und nicht da, wo es Gesetze gebiert.

22. Juni 2009

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