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![]() Studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Mitarbeiter am Institut für Wertewirtschaft; seine Beiträge geben jedoch nicht unbedingt die Meinung des Instituts wieder. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Zum Jahrestag der levée en masse: Die Einführung der Wehrpflicht als Sündenfallvon Ralph Janik Die Geschichte der Kriege ist eine Geschichte des Staatswachstums und der Beschneidung der Freiheit Viele denken beim Wort „Krieg“ noch immer an das von zwei Weltkriegen geprägte Bild von Massenheeren, die sich an einer breiten Front um den Zugewinn von Metern bekriegen, denken an uniformierte Soldaten, die sich eindeutig Nationalstaaten zuordnen lassen, an ein Bild von Volkswirtschaften, die ganz auf die Finanzierung dieser Kriege ausgerichtet sind (der britische Militärhistoriker Richard Overy hat etwa für das Wirtschaftssystem NS-Deutschlands oder der UdSSR zu Zeiten des Zweiten Weltkriegs den treffenden Begriff „Kommandowirtschaft“ geprägt) – kurzum, viele denken an das Bild vom „totalen Krieg“. In der (geistes-) wissenschaftlichen Entwicklung des Völkerrechts seit Hugo Grotius (der als Begründer des Völkerrechts gilt) hat sich vor allem der Hegelsche Ansatz vom Staat als Maß aller Dinge herausgebildet. In diesem Diktum, in der der Staat verabsolutiert wird, hat das Völkerrecht logischerweise eine dem jeweiligen Staatsrecht untergeordnete Rolle gespielt. Diese Staatsvergötterung, wie man sie bei den Vertretern des deutschen Idealismus und in Frankreich bei Rousseau findet, zeigt sich explizit darin, dass das Völkerrecht von Hegel nur als „äußeres Staatsrecht“ bezeichnet wurde, das es nicht vermag, den Staat in seiner Souveränität zu verletzen. Diese Haltung Hegels und seines Vorläufers Rousseau hat das ideengeschichtliche Fundament für den Wechsel von den gehegten Kabinetts- zu den großen, später totalen Kriegen gelegt, wie sie erstmals durch die gegen Frankreich geführten Koalitionskriege geschichtlich aufgetreten sind. Die Kabinettskriege des 18. Jahrhunderts, die die Verwüstungskriege des vorangegangenen Jahrhunderts (vor allem den dreißigjährigen Krieg und dessen Kriegsunternehmertum, das vor der Zivilbevölkerung nicht Halt machte und sich folglich kaum bis gar nicht vom gemeinen Verbrecher unterschied, wie es sich an der geschichtlichen Figur Wallensteins am besten zeigt) ablösten, wurden aus „dynastischem Machtkalkül“ geführt, und stellten eine „Einhegung des Krieges in Form einer begrenzten Kriegführung dar. Sofern die Bevölkerung bereit war, sich dem Geschehen teilnahmslos unterzuordnen und die nötigen Steuern zur Finanzierung der Kriegsausgaben zu entrichten, wurde in den Kabinettskriegen nach 1648 der Idee nach streng zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten unterschieden, jedoch nicht aufgrund humaner völkerrechtlicher Prinzipien zur Schonung der Zivilbevölkerung, sondern weil das Volk in Entscheidungen über Krieg und Frieden noch nicht einbezogen war, außer durch die Rekrutierung von Soldaten.“ (Etzersdorfer, 2007, S. 54f.). Es war der im Anschluss an den 30- jährigen Krieg geschlossene Westfälische Frieden, der in Europa erstmals die staatliche Souveränität über klar bestimmte Gebiete festlegte und den Rahmen für die Kabinettskriege setzte. Der Staat wurde nun zum Kriegs- und Gewaltmonopolisten, mit dem Ziel, das Ausbrechen von Gewaltmärkten zu verhindern und private, also nicht durch ihn autorisierte Gewaltanwendung zu unterbinden, wobei der Effekt jedoch war, dass Kriege nun bereits (kosten-)intensiver, wenn auch kürzer geführt wurden; bedingt vor allem durch die Schaffung stehender, auf Abruf bereiter Heere, die nicht mehr nur im Bedarfsfalle formiert wurden. So kam es nun nicht mehr zu kleineren Scharmützel wie jenen des 30- jährigen Krieges, ohne eine endgültige Entscheidung herbeiführen zu wollen oder können, sondern nunmehr zu großen Schlachten mit dem Ziel, den Feind endgültig und klar zu besiegen. Eine allgemein Wehrpflicht hatte bis dahin nicht bestanden, die Soldaten rekrutierten sich aus Söldnern oder Dienst- und Lehensnehmern. Ein Nationalitätsgefühl, das an den Zusammenhalt und die Sache höherer Ordnung, die dem gesamten (eigenen) Volk dienen sollte, war zu dieser Zeit des „institutionalisierten Krieges“ noch nicht. In Geschichtsbüchern steht „Krieg“, doch die Zivilbevölkerung hat davon weitaus weniger mitbekommen als etwa in den zwei Weltkriegen. Sie war zumeist Zuseher, mitunter überhaupt nicht beteiligt, weder an der Entscheidung, ob überhaupt Krieg geführt werde, noch wurde sie durch Plünderungen und dergleichen in Mitleidenschaft gezogen. Die Armeen versorgten sich zu Zeiten der Kabinettskriege selbst, finanziert durch die Untertanen des jeweiligen Königs und durch einen eigenen Versorgungsapparat. Die Kabinettskriege hatten jedoch einen die späteren Kriegsformen vorbereitenden Effekt – durch die bereits genannte Schaffung stehender Heere (um zu verhindern, dass einzelne Kombattanten zu mächtig werden konnten) kam es zur Herausbildung eines ersten militärischen Professionalismus. Die französische Revolution und die durch die revolutionären Truppen geführten Kriege im Anschluss an sie markierte das Ende dieser (in Vergleich zu den vorangegangen und später folgenden Kriegen) zivilisierten (so zivilisiert, wie ein Krieg eben sein kann) Kriegsform. Die genannten Prinzipien von Trennung des Kriegsgeschehens vom zivilen Gesellschaftsleben wurden über Bord geworfen. Die Selbstversorgung der französischen Armee durch rücksichtslose Plünderungen eroberter Gebiete wurde von oben forciert. „La guerre nourrit la guerre“ hieß es, der Krieg versorgt sich selbst, wodurch Versorgungstrupps obsolet wurden und die Mobilität der großen Truppen sich drastisch erhöhte. Der Krieg wurde eine Sache des fremden geplünderten und des eigenen Volkes, das in irgendeiner Form Anteil daran hatte – und so trug auch nicht die Armee das Volk, sondern das Volk die Armee; indirekt durch Abgaben oder Dienstleistungen in der Versorgung oder direkt etwa durch die zwangsweise Einziehung von Soldaten. Mit der Revolution und der parallelen Geburt des Nationalismus kam es zu einem Zusammenfallen der Interessen des Staates und der Nation, die diese Umwälzungen erst umsetzbar machte – das revolutionäre Frankreich war der erste Staat, der die per Nationalismus und Ideale instrumentalisierten Massen vorsätzlich für seine Zwecke mobilisiert hatte. Dies äußerte sich vor allem an der Betonung einer neuen französischen und nicht mehr regionalen Identität mit Festen für die Massen (etwa das Pariser Föderationsfest vom 14. Juli 1790, das ein einziges Militärfest darstellte) oder der Einführung von verbindenden Elementen wie der Marseillaise, die in ihrem Text eine Kampfansage an die Monarchien enthält (man lese sich den Text durch) und der Tricolor als Landesflagge, die die regionalen Wappen hinsichtlich der Identifikation ablösen sollte. Administrativ kam es, ganz im Sinne eines einheitlichen, über Regionen hinausgehenden Nationalstaats, zur Zentralisierung und Vereinheitlichung von Verwaltung und Rechtssystem. Der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht war eine lange Debatte vorangegangen, in der die Pros und Contras abgewogen wurden; so würden zwangsrekrutierte Soldaten als Arbeitskräfte auf den Feldern fehlen und es bestand die Möglichkeit der Desertierung. Es war aber vor allem die Auflösung des Widerspruchs, dermaßen in die Selbstbestimmung der Bürger einzugreifen, denen die Revolution doch den berühmten Slogan „liberté, egalité, fraternité“ gebracht hatte, der den Apologeten einer Volksarmee Kopfzerbrechen bereitete. Der jakobinische Militärtheoretiker Dubois Crancé verkündete bereits 1789 in der Nationalversammlung das Weg bereitende Diktum, dass in der postrevolutionären Gesellschaft jeder Bürger zugleich Soldat und jeder Soldat zugleich Bürger sein müsse, wolle sie die Werte der Revolution verteidigen. Der Grundstein für die spätere Einführung der Wehrpflicht war damit gelegt. Es war, wie so oft in der Geschichte, eine Notsituation, die der Staat im Grunde genommen selbst herbeigeführt hatte, die zu der extremen Beschneidung der Grundfreiheiten führte. Denn Frankreich sollte eigentlich ein pazifistischer Staat sein – so wurde in der Verfassung von 1791 der Grundsatz aufgenommen, dass die französische Nation darauf verzichtet, jeglichen Krieg im Hinblick auf Eroberungen zu führen, und dass sie niemals Truppen gegen die Freiheit irgendeines Volkes einsetzen würde. In der Praxis war Frankreich jedoch weit davon entfernt, diesem Prinzip zu entsprechen. John Keegan sieht als vordergründigen Beweggrund für die französischen Revolutionskriege zunächst den „Wunsch, die Untertanen der benachbarten Monarchien mit revolutionären Freiheiten zu beglücken. Am Ende verfolgten die Franzosen ein permanentes militärisches Programm des nationalen Aufstiegs“. Es brauchte also nicht zuletzt eine Kriegsbegründung, die sich mit diesem Verfassungsgrundsatz in Einklang bringen ließ – gerade Eroberungskriege waren ja verfassungsrechtlich dezidiert verboten. So wurde der Krieg „zu einem finalen Entscheidungskampf zwischen fundamental gegensätzlichen, ja unvereinbaren gesellschaftlichen Prinzipien und Werten stilisiert“ (Kruse, 2003, S. 136). In der Nationalversammlung kam es zu Erklärungen, dass es sich um einen humanistischen Krieg handele, geführt gegen die Unterdrücker, es war der „geheiligte Krieg der Menschen gegen die Kronen“. Somit sei es ein revolutionärer Krieg, kein Eroberungskrieg, den der Girondistenführer J.-P. Bissot etwa anlässlich des französisch-österreichischen Kriegs damit begründete, dass dies „der Krieg der Gerechtigkeit gegen die Unterdrückung“ sei, „der Freiheit gegen den Despotismus; und dieser Krieg ist geweiht; er ist durch euren Schwur beeidigt, durch eure wichtigsten Interessen, durch das gleiche Interesse aller Völker“. Es kam zum„Propagandadekret“ vom 19. November 1792, das „nicht nur den bereits befreiten, sondern gleich allen um ihre Freiheit kämpfenden Völkern den Beistand der französischen Armeen versprach. Es implizierte somit die Kriegserklärung an alle Mächte des Ancien Régime, und es lag in der Logik dieses Beistandsangebotes, einen universellen Befreiungskrieg für das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu führen“ (Kruse., S. 140). Der Verfassungsgrundsatz von der Friedenserklärung an alle Völker war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben stand. – „Die Verfassung ist ein Keuschheitsgürtel, zu dem die Lady selbst den Schlüssel besitzt“, ist das treffende Zitat von Anthony de Jasay, das sich angesichts dieser Entwicklung aufdrängt. Ein geschichtliches Beispiel für die Aushebelung von Verfassungsprinzipien mit semantischen Tricks, die wir auch heute finden, wenn bei Angriffskriegen (Irak 2003 etwa, der absurderweise als „Operation Iraqi Freedom“ betitelt wurde) die Rede davon ist, Freiheit und Demokratie zu exportieren. Im Namen der Freiheit Krieg zu führen ist im Lichte der französischen Revolution nichts neues, sondern vielmehr einn auch heute noch ein willkommener Grund, die mittelalterliche Doktrin vom „ius ad bellum“, vom „gerechten Krieg“, wiederaufleben zu lassen. Ferner hieß es, der Einsatz von Waffen durch die breite Bevölkerung sei aus Gründen der Verteidigung der revolutionären Ideale notwendig geworden, ganz wie bei der zeitlich der französischen nahestehenden Revolution der amerikanischen Kolonialisten. In Frankreich war es im Zuge der Revolution notwendig geworden, einen neuen Militärapparat zu erschaffen, da die königliche Armee wenig vertrauenswürdig erschien und darüber hinaus viele ihrer führenden Köpfe verloren hatte. So wurde zunächst eine Nationalgarde gebildet, die sich aus Freiwilligen, die noch durch die Euphorie der Revolution enthusiasmiert waren, zusammensetzte und den Auftrag hatte, die Institutionen der Revolution vor einer möglichen Re- Installierung des Ancién Regime durch die verbliebenen königstreuen Kräfte zu schützen. Das Tragen einer Waffe war im revolutionären Frankreich zunächst (im Gegensatz zu ihrem amerikanischen Pendant) im Lichte der innerstaatlichen Bedrohung auf Mitglieder der besitzenden Klasse beschränkt und war dementsprechend kleinen Ausmaßes; für den Ernstfall gab es immer noch die Option, die Massen gegen königstreue Truppen zu mobilisieren. Das anfangs noch relativ erfolgreiche, auf Freiwilligkeit basierende Revolutionsheer war jedoch spätestens seit dem Beitritt Großbritanniens zur anti-revolutionären Koalition Österreichs, Preußens, und des Königreichs Piemont-Sardiniens im Jahre 1793 zu großem Druck ausgesetzt, um sich noch zu behaupten. Brachten die ersten beiden Aufrufe, sich freiwillig zum Truppendienst zu melden, noch die erforderlichen Zahlen an Männern hervor, war es der dritte, der ein politischer Fehlschlag war und die Grenzen des revolutionären Enthusiasmus aufzeigte. So kam es am 23. August zum für die Herausbildung des modernen Massenheeres markanten Dekret über die levée en masse, der mehr oder weniger allgemeinen Wehrpflicht. Es bestand zunächst die Möglichkeit, sich freizukaufen, von der die Adeligen massiv Gebrauch machten. Die Zahl der Adeligen im Offizierskorps verringerte sich im Zuge dessen drastisch – vor allem wurden frühere Unteroffiziere nun oftmals in höhere Ränge beordert, die vor der Revolution noch aufgrund ihres Standes, nicht aber ihrer mangelnden Fähigkeiten wegen, hintan gehalten wurden. Das Heer wurde zu einer Volksarmee, weg von einer Sache, die nur Spezialisten und Angehörigen höherer Stände obliegen sollte. Dieses Dekret alleine wäre jedoch nicht ausreichend gewesen, um ein funktionierendes Heer zu gewährleisten – erst die Kombination mit den neuen, durch Volksfeste, Volkslieder und die Tricolore angeheizten Nationalitätsgefühlen ermöglichte es, mehr als eine bloße Ansammlung potentieller, untreuer Deserteure zu sein. Der Nationalismus in Frankreich, der Esprit der Revolution, war zu Beginn noch stark genug, die erforderlichen Zahlen auf freiwilliger Basis zu rekrutieren. Zum Zeitpunkt der Einführung der Wehrpflicht reichte er dann immerhin noch aus, ein funktionierendes Heer von Amateuren zu gewährleisten, in dem es nur in Einzelfällen, nicht jedoch zu weiten Teilen, zu Desertierungen kam. Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass der Einführung der Wehrpflicht die Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer in der republikanischen Constitution montagnarde vom Juni 1793 vorangegangen war (die jedoch niemals in Kraft getreten ist, da es zur Phase des terreur kam). Durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht änderte sich die Situation der französischen Revolutionstruppen, plötzlich war sie ihren Feinden hinsichtlich des Menschenreservoirs drastisch überlegen. Gerade dieser Vorsprung war es, der die Spirale der Wehrpflicht in Gang setzte – die anderen europäischen Großmächte sahen sich gezwungen, ihrerseits eine Wehrpflicht einzuführen, wollten sie mit der Stärke Frankreichs Schritt halten. So verfügten Österreich und Preußen 1793 über lediglich ca. 90 000 Soldaten, während die allgemeine Wehrpflicht in Frankreich die Stärke der Armee auf 350.000 bis 400.000 Mann hatte anwachsen lassen. Und so zog etwa Preußen 1814 nach. Clausewitz hat diese Entwicklung, dass jeder technologische oder administrative Vorsprung Nachahmung finden muss durch die äußerste Anwendung der Gewalt, die der Krieg hervorbringt, in Worte gefasst: „So gibt jeder dem anderen das Gesetz, es entsteht eine Wechselwirkung, die dem Begriff nach zum äußersten führen muss.“ Wie die Beispiele USA und Großbritannien zeigen, ist diese Entwicklung hin zu einer allgemeinen Wehrpflicht im Sinne der Ableistung eines Grundwehrdienstes und einer damit im Zusammenhang stehenden Ausbildung, um in Krisenzeiten zwangsrekrutiert zu werden, allerdings immerhin nicht überall in gleicher Intensität vonstatten gegangen. Mit den gewandelten Kriegsformen dieser Tage im Anschluss an die Erfahrung zweier Weltkriege ist die allgemeine Wehrpflicht vorerst obsolet geworden. Heute werden durch Industriestaaten geführte Kriege zumeist durch das ihren Bürgern weggenommene Geld finanziert, nicht mehr durch die physische Zur-Verfügung-Stellung ihrer Leiber. Manchmal verschlafen Staaten schlicht die Entwicklung, etwa wenn Deutschland oder Österreich diese Entwicklung weg von Massenheeren hin zu spezialisierten, professionalisierten und vor allen Dingen kleineren Militärapparaten geflissentlich verpasst. Eine Wirkung der Wehrpflicht könnte allerdings auch sein, dass sich junge Männer in dieser Zeit zum ersten Mal der Härte der staatlichen Hand bewusst werden und ein kritisches Bewusstsein hinsichtlich der Obrigkeit entwickeln; erdreistet diese sich doch, ungefragt über einen längeren Zeitraum Besitz an ihnen zu nehmen als wären sie Sklaven. Doch die Erfahrung zeigt, dass das menschliche Gedächtnis dazu neigt, negativen Erlebnissen in der Retrospektive ihren Schrecken zu nehmen. Und so kanzeln viele ihre Zeit beim Militär, so sinnlos, qualvoll und mühsam sie auch gewesen sein mag, als „Erfahrung“ ab und vergessen, dass sie trotz der vorgeblichen Zivilisation und offiziellen Abschaffung der Sklaverei einen Zeitraum ihres Lebens nichts wesentlich anderes waren. Es ist übrigens im Lichte dieser nicht von der Hand zu weisenden Ähnlichkeit von Sklaverei und Zwangs-Militärdienst (euphemistisch als Wehrpflicht bezeichnet) nicht verwunderlich, dass der Militärdienst vom Verbot der Zwangsarbeit in der Europäischen Menschenrechtskonvention explizit ausgenommen ist Womit wir wieder beim Keuschheitsgürtel wären… Literatur Clausewitz, C. v. (2005). Vom Kriege. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag. Creveld, M. v. (2009). The Rise and Decline of the State. Cambridge: Cambridge University Press. Etzersdorfer, I. (2007). Krieg. Eine Einführung in die Theorien bewaffneter Konflikte. UTB. Holsti, K. J. (1996). The State, War, and the State of War. Cambridge: Press Syndicate of the University of Cambridge. Keegan, J. (2007). Die Kultur des Krieges. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag. Kruse, W. (2003). Die Erfindung des modernen Militarismus: Krieg, Militär und bürgerliche Gesellschaft im politischen Diskurs der Französischen Revolution 1789 - 1799. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag. Paret, P. (1992). Understanding War. Essays on Clausewitz and the History of Military Power. Princeton, New Jersey: Princeton University Press. 26. August 2009 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. 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