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![]() Studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Mitarbeiter am Institut für Wertewirtschaft; seine Beiträge geben jedoch nicht unbedingt die Meinung des Instituts wieder. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Wehrpflicht: Die glücklichen Sklavenvon Ralph Janik Wo sich des Staates kalte Pranke zeigt, aber nicht gesehen werden will Wir leben in einer Gesellschaft, die von Steuern und sonstigen ohne Widerrede zu leistenden Abgaben, von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen aller Art durchzogen ist. Unser Leben ist durchreglementiert bis in die Fingerspitzen. Der alte Spruch „von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare“ lässt sich ins Heute übertragen, wenn man bedenkt, dass Formulare nur Ausdruck von Gesetzen und Abgaben sind. Die absolute Mehrheit hat sich damit abgefunden, 50 bis 60 Prozent der eigenen Arbeitsleistung unhinterfragt an den Staat abzuführen. Der Schleier der Sicherheit, in sozialer Form oder hinsichtlich der körperlichen Integrität ist den Menschen zu wichtig, als dass sie an Alternativen zum Staat als Sicherheitsgaranten denken wollen. Steuern und Abgaben werden als zwar lästige, aber unerlässliche Pflicht, als „notwendiges Übel“ angesehen. Dasselbe Verhaltensmuster erfolgt auch hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Reglementierungsformen. Viele mag man als fragwürdig oder widersinnig erachten. Aber auf die Idee, allzu starken Widerstand oder gar zivilen Ungehorsam zu leisten, kommen nur einige wenige, „extreme“ Elemente. Der Großteil findet sich nicht nur damit ab, sondern freundet sich sogar mit dem (ungerechten) Status quo an – in der Aussichtslosigkeit, Dinge zu ändern, werden diese schöngeredet und mit teilweise abstrusen Legitimationsformeln, die nicht selten seitens der Obrigkeit propagiert werden, in Gutes umgewandelt. Egal, ob der Eingriff in das Eigentumsrecht hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten, in die Vertragsfreiheit im Konsumentenschutz-, Miet- oder Arbeitsrecht; es finden sich für jede noch so widersinnige Regelung irgendwelche Begründungen. Im Notfall gibt es immer noch den Ausweg, „einzelne Missstände“ zu akzeptieren, weil sie notwendigerweise passieren müssen. Sie werden als Fehlerkalkül hingenommen, als minimale ungerechte Ausflüsse eines letztlich aber gerechten Ganzen. Dass hinter sämtlichem staatlichen Handeln jedoch Zwang und Gewalt stehen, ist dieser Tage nur wenigen bewusst. Niemand würde sich ernsthaft gegen staatliches Handeln zur Wehr setzen. Selbst die Ausschöpfung der innerstaatlichen Instanzenzüge als staatliche Form des Rechtsschutzes obliegt nur einigen wenigen, die Zeit, Muße, kritisches Bewusstsein und vor allen Dingen über die finanzielle Ausstattung verfügen, um einzelne offensichtliche Ungerechtigkeiten bis zu den Höchstgerichten zu bekämpfen. Wäre, um ein Beispiel zu nennen, ein einzelner Satellitenschüssel-Besitzer, der keine Möglichkeit hat, das österreichische Staatsfernsehen mit selbiger zu empfangen, nicht bis vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen, wäre es heute noch ständige Praxis, dass man für den Staatsfunk bezahlen muss, auch wenn man diesen mit seinem Fernsehgerät gar nicht empfangen kann. Die Ausweglosigkeit oder die Naivität in das Vertrauen in verfassungsrechtlich gewährleiste subjektive Rechte und Höchstgerichte als ihre Hüter wird einem bewusst, wenn man sich die Reaktionen auf dieses Einzelurteil angesehen hat – Stimmen tönten, dass es einer Gesetzesänderung bedarf, um alle Fernseher- Besitzer ungeachtet der konkreten Empfangsmöglichkeit zur Kasse zu bieten. Andere wollten einfach zusätzlich zu den Fenseher- auch alle PC-Besitzer aufgrund des Online-Angebots des Staatsfunks zur Kasse bieten. Die logischste Forderung aber ist die nach Einführung einer allgemeinen Steuer, um das Staatsfernsehen zu finanzieren. Planwidrige Lücken, um einzelnen Ungerechtigkeiten zu entgehen, sollen gemäß der staatlichen Logik sobald als möglich geschlossen werden, wenn sie sich auftun. Doch zurück zur Gewalt als ultima ratio staatlichen Handelns: Die Gewalt hat Drohfunktion, sie dient dazu, es gar nicht so weit kommen zu lassen, als dass jemand das Wort erhebt oder gar offenen Widerstand leistet. Sie wird bewusst nicht allzu stark betont. Die Gewalt des Staates steht wie ein zwei Meter großer Bodyguard hinter dem Mafia-Unterhändler, der selbst vielleicht sogar sehr freundlich wirkt und erklärt, weshalb es notwendig sei, Schutzgeld zu zahlen. Die Arbeit des Staates erfolgt demgemäß primär auf Ebene der Manipulation und der Beeinflussung, vor allem über Staatsmedien oder staatsnahe Medien und staatliche Bildung. Die Gewalt ist für die wenigen reserviert, die sich trotz dieser von Kindesbeinen an erfolgenden Indoktrination hinsichtlich der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Staatshandelns nicht beugen wollen. Oder denen zumindest die Gewalttätigkeit staatlichen Handelns bewusst ist. So sollte man sich bei jedem Gesetz, jeder Steuer und Abgabe etwa fragen, ob es fair ist, dass man bei ihrer Nichteinhaltung oder Nichtbezahlung letztlich seiner Freiheit beraubt werden, also inhaftiert werden könnte. Denn fernab von Legitimationsversuchen aller Art ist das der konkrete Vorgang: Halte dich daran, oder du wirst dazu gezwungen. Diese Art von kritischer Betrachtung ist dieser Tage jedoch in den Augen der absoluten Mehrheit absurd. Man müsse das große Ganze staatlichen Handelns betrachten. Jegliche Form von zivilem Ungehorsam oder sonstigen Tätigkeiten, die die Autorität und das Gewaltmonopol des Staates herausfordern, in Frage stellen oder gar ins Wanken bringen könnten, sind demgemäß zu ahnden. Der Staat basiert auf Gewalt und ihrer Monopolisierung – alles andere würde, so die weitläufige Meinung, ins Chaos führen und ist daher bereits im Keim zu ersticken. Widersetzt sich einer oder eine einzelne Gruppe ungestraft, könnten weitere folgen und somit ist bereits der Einzelfall hart zu ahnden. Wartet der Staat mit der Anwendung der Gewalt erst einmal, ist das ein Indiz dafür, dass eine Bewegung bereits zu groß geworden ist und der Staat lieber doch taktiert, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Also darf es zu größeren Bewegungen erst gar nicht kommen, weil damit der Staat einer Form von Druck gesetzt wird, die die Gewalt nicht mehr als einfachste Lösung erscheinen lassen – weil ihre Anwendung durchaus zu ernst zu nehmender Gegengewalt führen könnte. Kurzum – weil die starke Asymmetrie in der Stärke nicht mehr in der Form vorliegt, wie sie der Staat braucht. Jede größere Bewegung, ob Unruhen in Pariser Vororten oder Universitäts-Besetzungen können eine Herausforderung darstellen, bei der die Anwendung von Gewalt die wackeligen Grundsäulen westlicher Staaten – Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit oder Freiheit als bloße Chimären – demaskiert werden könnten, wenn der Staat auch hier sogleich Gewalt anwendet oder in dieser Anwendung unverhältnismäßig vorgeht. Daher das Verlangen der Obrigkeit, es gar nicht so weit kommen zu lassen, als dass sie ernsthaft herausgefordert sein könnte. Spätestens seitdem der Souverän durch den Siegeszug der Demokratie nicht mehr als separate, von der Bevölkerung getrennte Einheit erscheint, haben historische Widerstandsformen aller Art wie der Tyrannenmord oder eben der zivile Ungehorsam ihre Bedeutung verloren. In der Demokratie bedeutet Widerstand gegen den Staat Widerstand gegen das Volk und letztlich gegen sich selbst – denn man selbst ist es ja, der im Konzept der Demokratie das staatliche Handeln setzt. Wie falsch die Denkweise ist, dass wir in einem liberalen Staat leben, der die Freiheit seiner Bürger achtet, zeigt sich aktuell an einem Fall von Widerstand, der dieser Tage immer seltener geleistet wird – der Desertion. Diese Woche wurde in Österreich ein 23-jähriger Tiroler wegen diesem Tatbestand zu 4 000 Euro Strafe verurteilt. Sein Vergehen: Er blieb der Kaserne 12 Tage lang fern, woraufhin die Militärpolizei sich seines Körpers bemächtigte, um ihn vor ein Gericht zu bringen und abzuurteilen. Sein Vergehen war es folglich, der Fremdbestimmung über seinen Körper, seine Zeit, seiner Freiheit nicht Folge leisten zu wollen. Er hat sich der Sklaverei widersetzt und muss dafür nun bezahlen und – bei Uneinbringlichkeit – ins Gefängnis, was letztlich dem Zwangsdienst beim Militär näher kommt als man denkt. Hier manifestiert sich das Bedürfnis des Staates, einzelne Unregelmäßigkeiten hart zu bestrafen, um eine Kettenreaktion zu vermeiden und sich letztlich die Frage gefallen zu lassen, mit welchem Recht er jedes Jahr Tausende junge Männer zu Arbeiten zwingt. Gemäß der obig genannten Argumentation hinsichtlich des Volkes als Souverän wäre Sklaverei (Wehrzwang) unmöglich. Wenn staatliches Handeln bedeutet, dass durch staatliche Organe mein eigener Wille gegen mich vollzogen wird, würde das behaupten, ich würde mich selbst zu Sklaverei zwingen oder zwingen lassen. Dann wäre jedoch kein Zwang mehr notwendig. Es ist nicht der eigene Wille, der gegen einen vollzogen wird. Es ist in einer Bürokratie (und nichts anderes sind Staaten) nicht einmal möglich, den Willen von irgendjemandem auszumachen, der bestimmt, dass Menschen zu Massen versklavt werden. Genau deshalb hat Hanna Arendt die Bürokratie als schrecklichste aller Herrschaftsformen bezeichnet. Nicht umsonst bezeichnet sie die Bürokratie als „die Herrschaft, welche durch ein kompliziertes System von Ämtern ausgeübt wird, bei der man keinen Menschen mehr, weder den Einen noch die Wenigen, weder die Besten noch die Vielen, verantwortlich machen kann, und die man daher am besten als Niemandsherrschaft bezeichnet. Im Sinne der Tradition, welche die Tyrannis als die Herrschaft definierte, der man keine Rechenschaft abfordern kann, ist die Niemandsherrschaft die tyrannischste Staatsform, da es hier tatsächlich Niemanden mehr gibt, den man zur Verantwortung ziehen könnte.“ Dass es sich beim Militärdienst um Sklaverei handelt, ist nicht von der Hand zu weisen. Am Deutlichsten kommt dies darin zum Ausdruck, dass der Militärdienst ausdrücklich vom Verbot der Sklaverei der europäischen Menschenrechtskonvention ausgenommen ist – eine Herausnahme, die genau deswegen nötig wurde, weil Sklaverei und Militärdienst dasselbe sind: „Art 4 EMRK besagt (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. (3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt (…) b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; (…)“ Jeder, der zum Militärdienst gezwungen wurde (aber auch jeder, der den Ersatzdienst geleistet hat) weiß, was das bedeutet – man wird unhinterfragt dazu gezwungen (weil man bei Abwesenheit ausfindig gemacht und abgeurteilt wird), an einem bestimmten, festgelegten Ort eine bestimmte Tätigkeit zu verrichten, ob man dies nun will oder nicht. Das Argument „man könne doch den Ersatzdienst leisten“, fällt in diesem Kontext flach, da man auch beim Ersatzdienst zu Anwesenheit zu festgelegten Zeiten und zu Tätigkeiten gezwungen wird. Der einzige Unterschied besteht dahingehend, dass das Element des Zwanges aufgrund der größeren Nähe zum zivilen Leben weniger stark spürbar wird. Ein Effekt derartiger Vorfälle wie jenen rund um diesen 23-jährigen Tiroler ist wohl, dass sie eine Seltenheit bleiben werden; der letzte Fall von Desertion in Österreich lag bereits 18 Jahre zurück. Unerlaubte Abwesenheiten (also kürzeres Fernbleiben) gibt es zuhauf – doch sind diese in Dauer und Intensität nicht stark genug, um Aufsehen zu erregen. Widerstand bleibt zwecklos, das Gros empfindet den Wehrzwang als „notwendiges Übel“ und findet sich – wie bei so vielen anderen Dingen – schlichtweg damit ab und spricht später (hier wieder das Element des Schönredens von Dingen, die man nicht ändern kann) von einer „wertvollen Erfahrung“. Der fehlende Widerstand gegen die Wehrpflicht ist sinnbildlich dafür, dass die Menschen in hiesigen Breiten das sind, was Marie von Ebner-Eschenbach als „glückliche Sklaven“ bezeichnet hat, die „die erbittertsten Feinde der Freiheit“ seien. Wenn nicht einmal der schwerstmögliche Eingriff in die Freiheit – nämlich jener in die körperliche Integrität – allzu viel Widerstand hervorruft, ist es wenig verwunderlich, dass die anderen, verhältnismäßig milderen Formen noch viel weniger Unmut erfahren oder sogar noch stärkere Akzeptanz und Befürwortung genießen. 21. Dezember 2009 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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