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![]() Jg. 1964, Rechtsanwalt und regelmäßiger Kolumnist der Zeitschrift eigentümlich frei. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Deutschland am 6. Januar 2015: Zeugungs-, Empfängnis- und AustragungsgenehmigungDie heutige Tagesnachricht in fünf Jahren Die teilweise chaotischen Zustände an deutschen Kindertagesstätten haben die Berliner All-Parteien-Regierung heute zu einem einschneidenden familienpolitischen Schritt bewogen. Bundesfamilienminister Buschkowsky erklärte am Wannsee, die bisherige Praxis, Männern und Frauen nach freiem Willen zu überlassen, ob sie sich fortpflanzen oder nicht, sei mit den gesellschaftlichen Planungs- und Sicherheitsinteressen nicht mehr vereinbar. Es könne nicht sein, dass beispielsweise ein illegaler Einwanderer ohne Aufenthaltserlaubnis mit einer Migrantin ohne Arbeitserlaubnis in eigener Machtvollkommenheit ein Kind zeugt, dessen Erziehung, Bildung und Lebensverwaltung dann schwierigste staatliche Organisationsmaßnahmen erfordere. Bundespräsident Schäuble wies in diesem Zusammenhang die Kritik von Familienverbänden zurück, der Staat greife mit dem Vorbehalt der Zeugungsuntersagung zu sehr in das Persönlichkeitsrecht der Bürger ein und die Regelungen über die Empfängis- bzw. Austragungsvorbehalte verstoße gegen elementare Rechte der Frau. Das Bundesverfassungsgericht habe erst im vergangenen Herbst klargestellt, dass auch der Gebrauch von Zeugungsorganen in einem modernen Staat der Abwägung mit überragend bedeutsamen öffentlichen Allgemeingütern unterliege. Wer nichts zu verbergen habe, der habe auch nichts zu befürchten, erklärte der Bundespräsident. Etablierte Bürgerinnen und Bürger, die ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nachweisen und somit ihre solidarische Integration in das Gemeinwesen unter Beweis gestellt hätten, könnten die nötigen Erlaubnisbescheide in aller Regel auf elektronischem Wege binnen einer Woche erlangen: „Wer pünktlich seine Steuern bezahlt, nicht falsch parkt, alle ärztlichen Vorsorgetermine unverzüglich bei der Krankenkasse meldet und mit der Stromrechnung nicht in Verzug ist, der hat überhaupt keinen Grund, sich Sorgen zu machen.“ In einer gemeinsamen Presseerklärung betonten Bundeseuropaministerin von der Leyen und die Bundesbeauftragte für den Haushaltsschutz Nahles, man sei mit der heutigen Regelung nur einer ohnehin ab Mai zwingend vorgegebenen EU-Richtlinie zuvorgekommen. Der Rat der Europäischen Union und die Kommission hätten schon im vergangenen Frühjahr darauf hingewiesen, dass Europa nicht durch eine „Migrationswelle von Innen“ destabilisiert werden dürfe. Margot Käßmann äußerte sich zunächst zurückhaltend zu der Gesetzesnovelle. Man müsse abwarten, wie sich die Regelung in der Praxis bewähre, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des europäischen Beitrages zum Klimaschutz. Gefreut habe sie sich jedoch über die Namen der drei elektronischen Antragsformulare für Zeugungs-, Empfängnis- und Austragungsgenehmigung. In einer gemeinsamen Nachtsitzung hatte der Nachwuchsausschuss des Deutschen Bundestages in den frühen Morgenstunden des Dreikönigstages erklärt, die nun einzurichtenden Internet-Masken in Anlehnung an den steuerrechtlich seit 2010 etablierten Namen „ELENA“ ab sofort Caspar, Melchior und Balthasar zu nennen. Dies, erklärte Käßmann vor Journalisten in Moskau, sei ein wichtiges Signal an alle, die an einer postsäkularen Koorperation zwischen Staat und Kirchen wirklich interessiert seien. 06. Januar 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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