Ralph Janik

Studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Mitarbeiter am Institut für Wertewirtschaft; seine Beiträge geben jedoch nicht unbedingt die Meinung des Instituts wieder.

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Staatsfernsehen in Österreich: Das neue ORF-Gesetz und die Krake der Zwangsgebühren

von Ralph Janik

Parallelen zu ARD, ZDF und GEZ sind rein zufälliger Natur…

Was passiert, wenn Gerichte ihrer Funktion nachkommen und offensichtliche Absurditäten oder Ungerechtigkeiten feststellen und dementsprechende Urteile sprechen? Ganz der Reihe nach: Das österreichische Staatsfernsehen (ORF) hat mit Januar 2008 die Art des Ausstrahlens seiner Programme geändert, womit etwa digitale Satellitenreceiver (Smart Card) oder die herkömmliche Antenne (oder gar der Kleiderhaken) nicht mehr in der Lage waren, den ORF zu empfangen. An der Empfangsmöglichkeit der unzähligen anderen Programme aus aller Welt, die man mit einem derartigen Satellitenreceiver empfangen kann, hat sich nichts geändert; betroffen war lediglich das Staatsfernsehen.

Der ORF war nun so freundlich, seine „Kunden“ (also die Zwangsbeglückten Gebührenzahler) darauf hinzuweisen, dass sie eventuell, so noch nicht vorhanden, eine neue Empfangseinrichtung kaufen müssen, um weiterhin sein so hochwertiges, weil ja „öffentlich- rechtliches“, Programm empfangen zu können.

Durch diese Umstellung hat der ORF jedoch eine Lücke in seinem Anspruch auf die totale Zwangsbeglückung mit seinen Inhalten (die mit einer totalen Zwangseinhebung einhergeht) geöffnet; Fernsehen frei von ORF und dessen Gebühren – es brauchte einen Salzburger Satellitenreceiver-Besitzer mit entsprechenden finanziellen Mitteln, Bewusstsein von Recht und Unrecht sowie Zeit und Muße, um diese Lücke für die breite Masse auch durch das Höchstgericht in Verwaltungssachen (VwGH) als solche feststellen zu lassen. Denn besagter Salzburger konnte – wie gewiss viele andere auch – gut und gerne auf das Staatsfernsehen verzichten. Dieser Verzicht fällt noch leichter, wenn man sich dadurch 15 Euro im Monat sparen kann, die der ORF im Namen von „Programmentgelt“ über seine für das Geldeintreiben und „Schwarzseher“ (angeblich 2,5 Prozent) Ausfindigmachen zuständige Tochter „GIS“ (Gebühren Info Service, ein Euphemismus, der seinesgleichen sucht) einhebt.

Es wären sogar 20,28 Euro Ersparnis, doch an der Zwangsabgabe für Rundfunkgebühr, den „Kunstförderungsbeitrag“ sowie die „Landesabgabe für den Kulturförderungsbeitrag“ (man lasse sich diese Bezeichnungen auf der Zunge zergehen, die Schaffer von Abgaben sind in dieser Sportart kreativer als IKEA bei der Auswahl der Namen für seine Möbel)  gibt es für Fernseherbesitzer keinen Weg vorbei, diese sind in jedem Fall zu entrichten. Strittig war im Verfahren, das bis vor den VwGH gekommen ist, lediglich die Entrichtung des Programmentgelts, das mit 15 Euro monatlich letztlich den Großteil ausmacht.

Der VwGH hat nun das allzu Offensichtliche festgestellt – wer den ORF nicht empfangen kann, hat auch nicht für sein Programm zu zahlen; eine willkommene Feststellung, die es nun immerhin erlaubt, vermittels obig genannter Satellitenreceiver das Gratis-Fernsehprogramm von Privatsendern aus aller Welt weiterhin zu empfangen und dabei auf die Zwangsbeglückung und die damit einhergehenden Kosten des Staatsfernsehens zu verzichten. Ebenso für Menschen, die ihren Fernseher bloß zum Konsum von DVDs, Videospielen oder Online-Streams benützen (und die folglich keine für den ORF- Empfang notwendige „DVB-T Box“ ihr eigen nennen), ein willkommenes Schlupfloch.

Es ist jedoch wenig verwunderlich, wenn der Staatsfunk sich mit diesem selbst geschaffenen Schlupfloch nicht abfinden will. Dieser Tage steht ein neues ORF-Gesetz an und die Sendeanstalt war nicht zu dumm, sogleich zweimal dieselbe absurde und offensichtlich ungerechte Forderung einzubringen; einmal direkt selbst und einmal über die hundertprozentige Eintreibertochter GIS – die Forderung, diese Gesetzeslücke zu schließen und fortan auch jene zu Kasse zu bitten, die ORF nicht empfangen können und wollen.

Argumentiert wird dies im Namen der verbleibenden Zwangsbezahler, auf die die Finanzierungslücke von 1,1 Millionen Euro aufgeteilt werden müsste, was sich auf Paragraph 31 Abs. 2 des Vorschlags zum neuen ORF- Gesetz gründet: Dieser enthält nämlich den (neuen) Passus, wonach die Kosten für das den „öffentlichen Auftrag“ gewährleistende Programm auf die Gebührenzahler verteilt werden müssen – und somit, so nicht alle Fenseherbesitzer ungeachtet ihrer tatsächlichen Empfangsmöglichkeit zu zahlen haben, eine drastische Gebührenerhöhung notwendig wäre, weil dem ORF eine beträchtliche Zahl an Gebührenzahlern abhanden gekommen sei. Eine Erhöhung, die laut GIS und ORF ungerecht sei. Somit sollen dann doch lieber wieder alle zahlen, bevor keiner mehr zahlt.

Andere, viel näher liegende Möglichkeiten, etwa Einsparungen beim ORF selbst, bestehen in der Logik des Staatsfunks nicht. Zwar hat der für die Überprüfung der Gebarung des ORF zuständige Rechnungshof etwa auf die unorthodox hohen Kosten im Bereich der Gehälter verwiesen; so verdienen „die 16 ORF-Direktoren – Geschäftsführung inklusive Landesdirektoren – im Jahr 2008 durchschnittlich 253.400 Euro und ORF-Angestellte im Schnitt 74.500 Euro. Der Branchenschnitt bei sogenannten „Unternehmungen der Filmwirtschaft und der Nachrichtenübermittlung“ lag im Jahr 2008 für Manager bei 222.200 Euro, Angestellte verdienten lediglich 39.300 Euro und damit beinahe nur halb so viel wie ORF-Mitarbeiter. Bundespräsident Heinz Fischer konnte im Vorjahr ein Bruttoeinkommen von 283.200 Euro verbuchen und verdiente damit mehr als der durchschnittliche ORF-Manager. Allerdings werden in die ORF-Geschäftsführung auch die Landesdirektoren mit einbezogen, deren Gehalt deutlich unter dem von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und seines sechsköpfigen Direktorenteams liegt, wodurch das Durchschnittsgehalt der ORF-Chefs gedrückt wird.  Eine klare Sprache, wonach vom Kopf des stinkenden Fisches bis in die untersten Ebenen weit mehr verdient wird als sonst wo, und auch der österreichische Staatschef neidisch werden darf.

An den Gehältern will man jedoch nicht rütteln, sondern vielmehr alle (auch jene, die den ORF gar nicht empfangen können oder wollen) für diese aufkommen lassen. Auch die Wirtschaftskrise hat für die Angestellten des Staatsfernsehens keine Auswirkungen gezeigt – dem in Paragraph 31 Abs. 1 zu findenden Passus des geltenden ORF-Gesetzes, wonach beim Programmentgelt und der Verwaltung auf die „gesamtwirtschaftliche Entwicklung Bedacht zu nehmen“ ist, wurde seitens des Staatsfernsehens in eigenwilliger Manier Rechnung getragen. Denn die ORF-Chefs steigerten gegenüber dem Jahr 2007 ihr Bruttoeinkommen von 241.800 auf 253.400 um 11.600 Euro, und auch die Angestellten verdienten im Jahr 1.800 Euro mehr. Man könnte dahinter allenfalls (mit einer Prise Galgenhumor) eine Form von Keynesianismus sehen, wonach die ORF- Zugehörigen sich in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten mehr Geld geben, um durch ihren Konsum die Wirtschaft anzukurbeln – „deficit spending“ im kleinen Rahmen also.

Hinzu kommt, dass der ORF 3.666 Mitarbeiter für die Versorgung eines Landes mit ca. 8 Millionen Einwohnern braucht (zum Vergleich; beim deutschen Marktführer RTL sind es ca. 800 für die über 10- fache Einwohneranzahl auf einem ungleich härter umkämpfen TV-Markt) und dennoch einen nicht unwesentlichen Teils seines Programms über externe Firmen herstellt (weil die Kosten für die Mitarbeiter zusätzlich steigen, wenn diese tatsächlich arbeiten). Der ebenfalls im ORF-Gesetz zu findende Passus, wonach dafür zu sorgen ist, dass die Verwaltung sparsam zu sein hat, erscheint im Lichte dieser Zahlen als Hohn gegenüber dem Gebührenzahler.

Die Kritik des Rechnungshofs, die vernichtend ausfiel, wurde im Vorschlag zum neuen ORF-Gesetz nicht nur ignoriert – vielmehr wird eine derartige Kritik in Zukunft (also nach Umsetzung des neuen ORF-Gesetzes) sogar noch unwahrscheinlicher. Denn plötzlich muss der Rechnungshof, weil er allzu kritisch war, den ORF nicht mehr zwingend nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kontrollieren. Es bleibt abzuwarten, ob der Rechnungshof trotz Wegfalls dieser Auflage auch weiterhin solche Kriterien als Prüfungsmaßstab anwendet.

Es zeigt sich die ganze Perversion des staatlichen Fernsehens im Namen des „öffentlichen Auftrags“ (was auch immer dieser sein soll). Ein Sinnbild für ein chronisch ineffizientes Staatsunternehmen, das trotz enormer Kosten und äußerst geringer nationaler Konkurrenz für die Konsumenten Programme bietet, die sich nicht wesentlich von denen eines x-beliebigen Privatsenders (der keine 15 Euro im Monat eintreibt) unterscheidet und dennoch Einschalquoten auf Rekord-Tiefstand verzeichnet. Dennoch werden den hierfür Verantwortlichen weiterhin exorbitant hohe Gehälter garantiert. Es ist gewiss kein Zufall, dass der ORF in Kürze das Programm von Dominic Heinzl, der 12 Jahre lang beim einzigen landesweiten Privat-TV-Konkurrenten „ATV“ eine  äußerst erfolgreiches Society-Sendung („High Society“) produzierte, ausstrahlen wird – und Herrn Heinzl mit einem entsprechend hohen Gehalt ausstattete, um ihn von der privatrechtlichen Konkurrenz abzuwerben.

Der naheliegendste Schritt, nämlich die Abschaffung des Staatsfernsehens, kommt in der Logik der Politik, die damit ein zentrales Machtmittel aufgeben würde, nicht vor.

15. Januar 2010

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