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![]() Studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Mitarbeiter am Institut für Wertewirtschaft; seine Beiträge geben jedoch nicht unbedingt die Meinung des Instituts wieder. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Beispiel Parteispenden: Oligarchie in Österreichvon Ralph Janik Der Staat, das sind die Parteien… Der Skandal rund um den finanziellen Kollaps der Hypo-Bank schlägt Wellen ungeahnten Ausmaßes; eben erst wurde die exorbitant hohe Förderung an die Haider Partei „BZÖ“ bekannt, im Zuge derer etwa Haiders Reise nach Lybien (er hatte nach eigenen Angaben dort Muammar al-Gaddafi besucht, um für „sein“ Bundesland Kärnten einen Öl- Deal auszuhandeln) durch die Hypo Landesbank finanziert wurde. Das Interessante an diesem Skandal ist das System der Parteispenden in Österreich als solches, welches bei näherer Betrachtung zeigt, wie schlecht es in diesem Bereich um die Transparenz bestellt ist – Österreich ist ein Land, das sogar hier noch hinter Deutschland (bekanntlich auch kein seinen Parteien allzu kritisch eingestelltes Staatssystem) rangiert. Parteispenden müssen in Österreich nicht veröffentlicht werden. Eine Liste der Spender mit Beträgen von mehr als 7.260 Euro muss zwar von den Parteien an den Präsidenten des Rechnungshofs übermittelt werden; doch hat diese Liste keinen Sinn, da der Rechnungshof keine wie auch immer geartete Kontrollbefugnis und auch keine Sanktionen setzen kann. Der Rechnungshofpräsident muss die Spendenliste darüber hinaus unter Verschluss halten. Spenden, die von Interessenverbänden wie der Industriellenvereinigung oder dem österreichischen Gewerkschaftsbund an die Parteien fließen, sind nicht meldepflichtig. Der Politologe Hubert Sickinger verdeutlicht, welch eine Farce selbst diese beim Rechnungshof aufliegende Liste letztlich ist, denn dieser „übt dabei keine Kontrolle aus, er bekommt als Treuhänder die Liste überreicht, um sie unter Verschluss zu halten. Er darf dieses Privatwissen auch nicht verwenden, sondern nur auf Aufforderung einer Partei zum Beispiel bestätigen, dass eine Spende aufgelistet ist“. Selbst bei Größbeträgen gibt es immer noch die Möglichkeit, über Vorfeldorganisationen der Parteien dieser ohnehin lockeren Meldepflicht an den Rechnungshof zu entkommen. Das Geld landet letztlich bei der Partei, wenn auch über kleine Umwege, um die komplette Geheimhaltung zu ermöglichen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Rhetorik der sich gegen ein Mehr an Transparenz sträubenden Parteienvertreter – so sieht ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger die Hypo-Affäre nicht als Grund für Änderungen, „denn das Wählervotum und die öffentliche Meinung sind Kontrolle und Sanktion genug“. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter sieht keinen Grund, „aus einem Anlassfall heraus“ strengere Regeln einzuführen. Genau jene Politiker, die in Agenden, die sie bzw. ihre Partei nicht betreffen, wegen jeder Nichtigkeit neue Regulierungen einführen, verbleiben nun plötzlich in stoischer Ruhe und sehen keine Notwendigkeit für Veränderung. Der Skandal rund um die Kärntner Landesbank und deren Parteinähe, die sie zur Hausbank der Haiderpartei BZÖ gemacht hat, sei also nur ein „Ausreißer“, eine „Unregelmäßigkeit“ und nicht als exemplarisch zu werten. Über allem stehe immer noch das berechtigte Interesse der Parteien, ihre finanzielle Gebaren der Öffentlichkeit nicht preisgeben zu müssen. Plötzlich kommt es zu einer Rhetorik, für die jeder Verfechter der Privatsphäre Schmähungen als Antwort erhält. Denn im Zuge des globalen Anti-Terrorwahns wurde der Begriff der Privatsphäre zu einem hohlen Begriff, der Bürger sieht sich einer allumfassenden Kontrolle seines Lebens gegenübergestellt. Doch geht es um die Finanzierung der Parteien, gibt es plötzlich die Möglichkeit einer Geheimhaltung, die dem Durchschnittsbürger verwehrt wird. Jener Staat, der hinsichtlich der Geldflüsse seiner Einwohner seit je her ein Ausmaß an Information verlangt hat, das totale finanzieller Nacktheit bedeutet, setzt diesen Finanz-Striptease bei den ihn bestimmenden Parteien plötzlich nicht voraus. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass der Begriff „privat“, vom latenischen „privatus“ kommend, laut Duden-Fremdwörterbuch die folgende Bedeutung hat „(der Herrschaft) beraubt; gesondert, für sich stehend; nicht öffentlich“. Aus einer Rückbesinnung auf die Ursprünge dieses Begriffs ergibt sich, dass „privat“ stets dem Staat beziehunsgweise der Obrigkeit diametral Entgegengesetztes bezeichnete. Das Private ist, was der Obrigkeit entweder erst gar nicht zugänglich gemacht worden war oder eine Bezeichnung für Dinge aller Art, die der Obrigkeit wieder entzogen, von ihr abgesondert wurden. Es gilt insofern, sich dessen bewusst zu werden, dass es sich bei Privatsphäre um etwas handelt, das die Obrigkeit nicht quasi gnadenhalber den Untergebenen gewährt. Um etwas, das sich der Unterworfene von dieser erkämpfen muss, will er es nicht verlieren. Denn die Obrigkeit kann das Ausmaß der Information, das ihr zugänglich ist, von oben herab einseitig festlegen; umgekehrt ist dies, wie man etwa an der Parteispendenfrage sieht, nicht möglich. Es besteht keine Möglichkeit der Zivilgesellschaft, einen umfassenden Zugriff auf die Angelegenheiten der Obrigkeit zu erhalten. Jener Obrigkeit, die eigentlich laut der politischen Theorie in einer Demokratie letztlich nicht von den Unterworfenen klar abgetrennt ist. Was die Unterworfenen nicht erfahren sollen, wird zum „Staatsgeheimnis“ und damit zu etwas erklärt, das zum Wohle des Staates vor der Öffentlichkeit verborgen werden muss. Und der Staat, das sind letztlich doch alle, heißt es. Genau daran zeigt sich, wie weit entfernt die Parteien und ihre Vertreter letztlich von den Wählern, denen sie, so will es die Staatstheorie, eigentlich dienen, entfernt sind. Große Spender üben vermittels dieser Spenden starken (informellen) Einfluss auf die Gesetzgebung und Verwaltung aus. Doch die gegen Verteidiger der Privatsphäre von Seiten der Politiker zur Standardantwort gewordene Phrase, dass „wer nichts angestellt hat auch nichts zu verbergen habe“ findet bei der Parteienfinanzierung und ihrer Offenlegung plötzlich keine Anwendung. So gesehen haben die Wähler, glaubt man der Mär von der Demokratie und dem Staat als Verwirklichung des Volkswillens, nicht nur ein berechtigtes Interesse an Informationen zu diesen Spenden, sondern einen Anspruch darauf zu erfahren, wer die „Volksvertreter“ finanziell unterstützt. Einen Anspruch, der letztlich unerfüllt bleibt, woran sich zeigt, wie wenig Macht der „Wähler“ eigentlich hat – letztlich keine, er muss sich mit schönen Phrasen rund um den fiktiven „Wählerwillen“ begnügen. Die Macht im Staate liegt nicht beim Wähler, sie liegt bei den Parteien. Hubert Sickinger hat die Abgeordneten in der österreichischen Tageszeitung „die Presse“ deshalb treffend als „wandelnde Spesentöpfe“ bezeichnet. In der Tat ist Österreich das Parteienparadies auf Erden – erhalten die Parteien hierzulande sagenhafte 137 Millionen Euro Parteienförderung, was auf die Gesamtzahl der Bevölkerung gerechnet, den internationalen Spitzenplatz bedeutet (in Deutschland sind es – bei über 10-facher Einwohnerzahl 133 Millionen Euro, in Großbritannien gar nur 2 Millionen Euro). Sonstige Zuschüsse (für Parlamentsfraktionen, Parlamentsmitarbeiter oder Parteienakademie, die in Österreich und Deutschland im Gegensatz etwa zu Großbritannien allesamt über die Parteienförderung hinaus subventioniert werden; in Österreich gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Gelder für Wahlkämpfe) sind hierbei gar nicht mit eingerechnet. Auch ansonsten zeigt der Vergleich zwischen Österreich, Deutschland und Großbritannien (das exemplarisch für ein Land steht, in dem die Parteien eine weniger staatstragende Stellung einnehmen), wo das Paradies für politische Parteien liegt: Die bereits beschriebene, in Österreich fehlende Offenlegungspflicht bei Großspenden gibt es in Großbritannien (ab 5.589 Euro) wie auch in Deutschland (ab 10.000 Euro). Staatsfirmen dürfen in Deutschland nicht an die Parteien spenden, in Österreich und Großbritannien ist dies möglich und erklärt, weshalb die großen staatlichen Betriebe in Österreich seit Jahren derart (letztlich den Steuerzahler treffend) ineffizient wirtschaften; beißt man doch nicht die Hand, die einen füttert. Auch hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und Strafe bei Verstößen geht man in Österreich wesentlich lockerer um als in den beiden Vergleichsländern – so unterliegt nur die Bundespartei einer (eingeschränkten, weil nicht mit Sanktionen bedrohten) Rechenschaftspflicht, und eine Geldstrafe bei Verstößen erfolgt nur, wenn gar kein Rechenschaftsbericht abgegeben wird, nicht aber, wenn dieser Bericht selbst Unregelmäßigkeiten aufzeigt. Am Thema Parteispenden, deren exorbitanter Höhe und der damit einhergehenden Geheimhaltung zeigt sich das Ausmaß der Parteienoligarchie. Daran nämlich, wie groß die Geheimnisse der Parteien vor dem Volke sind. Dazu seien abschließend Karl Jaspers nach wie vor hochaktuelle Worte aus dem Jahre 1966 aus dessen Streitschrift „Wohin treibt die Bundesrepublik?“zitiert – lassen diese sich doch ebenso auf Deutschlands kleines Nachbarland anwenden: „Sie (die Parteien) waren gemeint als Organe des Volkes, das durch sie seinen Willen kundtut und umgekehrt wieder von ihnen politisch erzogen wird. Aber sie werden zu Organen des Staates, der nunmehr wieder als Obrigkeitsstaat die Untertanen beherrscht. Die Parteien, die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen dem Volksleben, selber zum Staat. Ursprünglich vielfach autonome Bildungen aus der unbegrenzten Freiheit des Volkes, werden sie in ihrem Bewusstsein zu den Machtträgern selber. Der Staat, das sind die Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat.“ 19. Januar 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. 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