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![]() Jg. 1973, Amerikanist aus Berlin, Medienredakteur bei der "Jungen Freiheit". ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Vor dem Bundesverfassungsgerichtsentscheid über Hartz IV: Bekloppt, wer da noch arbeitetvon Ronald Gläser Sozialstaat vor Gericht Ich habe mal in einem Büro gearbeitet, in dem auch eine alleinerziehende Frau vorübergehend als Aushilfskraft beschäftigt war. Sie hat nie viel gesagt. Nur einmal sprudelte es beim gemeinsamen Mittagessen richtig aus ihr heraus: Als wir auf das Thema Hartz IV zu sprechen kamen, da beteiligte sie sich plötzlich lebhaft an der Diskussion. „Wenn das ALG I ausläuft, fangen sie schon an, deine Konten zu überprüfen“, sagte sie, und leitete einen längeren Monolog ein über die Kontrollen, die das Amt bei Antragstellern macht. Ich war sprachlos. Die Frau war eine Expertin. Nicht, dass es schlimm wäre, wenn sich jemand mit Sozialgesetzgebung auskennt, aber wenn das alles ist – dann ist es etwas wenig. Wenn die Frau ihre Energie in eine andere Richtung kanalisiert hätte – indem sie sich einen Job besorgt hätte – dann hätte sie sich keine Sorgen über Lohnersatzleistungen machen müssen. Eine andere Bekannte von mir ist inzwischen im Rentenalter. Sie war früher selbständig, hatte einen Tante-Emma-Laden, der auch gut lief. Sie war eine Geschäftsfrau durch und durch, die sich mit Zahlen auskannte und wirtschaftlich rational verhielt. Ich habe damals nicht erlebt, dass sie sich verschwenderisch verhalten hat. Als ihr Mann zu früh starb und der Laden geschlossen werden musste, erbte sie nur wenig und bekam ihre kleine Lebensversicherung ausgezahlt. Das Geld reichte nicht und war nach einigen Jahren aufgebraucht. Eine „normale“ Rente gab es nicht für sie. Stattdessen erhält sie jetzt eine Hartz-IV-ähnliche Grundsicherung, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Punkt ist: Sie muss sich jetzt keine Gedanken mehr über die Nebenkosten ihrer Miete machen, die ja vom Amt getragen wird. Also bleibt das Fenster jetzt offen, wenn die Heizung läuft. Zahlt ja das Amt. Ist doch egal, wie hoch die Heizkosten ausfallen. Zwei Beispiele, die zeigen was der deutsche Wohlfahrtsstaat, speziell Hartz IV, aus Menschen macht. Die Leistungsempfänger passen ihr Leben den Umständen an, lernen Gesetzestexte auswendig statt sich um einen Job zu bemühen oder legen sich Verhaltensweisen zu, die sie nie gehabt hätten, wenn es ihr Geld gewesen wäre, um das es geht. Es ist ein Unterschichtenproblem. Noch. Niemand aus dem Mittelstand will in Hartz IV abrutschen. Wer Papiere im Wert von 20.000 Euro in seinem Aktiendepot hat und seine Eigentumswohnung noch abzubezahlen hat, der wird alles tun, um kein Hartz-IV-Fall zu werden. Hier funktioniert das Gesetz. Aber in der Unterschicht gelten andere Regeln. Hier bedeutet nicht ein Jobangebot Verbesserung, sondern ein weiteres Kind. Das vierte oder fünfte macht eine Alleinerziehende zur Welfarequeen oder finanziert dem Papa endlich den geliebten BMW. Als vor zwei Wochen eine Direktorin einer Grundschule aus Berlin-Neukölln in Stern-TV auftrat, berichtete sie über die Verkehrsstaus, die es morgens gibt, wenn die Eltern ihre Schützlinge abliefern. Achtzig Prozent Migranten und achtzig Prozent Hartz-IV-Eltern an der Schule, aber die Eltern bringen ihre Kinder persönlich im Geländewagen vorbei? „Die kommen auf 3000 Euro netto im Monat mit ihren vielen Kindern“, sagte die Schulleiterin. Und inzwischen ist es nicht mehr nur die Unterschicht. Auch für die untere Mittelschicht wird es immer unattraktiver zu arbeiten: Ein Facharbeiter mit zwei Kindern muss schon einen guten Stundenlohn bekommen, damit er mehr hat als sein nicht arbeitender Nachbar mit genau so vielen Kindern. In dem „FAZ“-Artikel „Was braucht der Mensch zum Leben?“ von gestern war ein Rechenbeispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern kommt bei einem Bruttolohn von 1823 Euro auf ein Nettoeinkommen (inklusive Kindergeld) von 1805 Euro. Kriegt Vati Hartz IV, so wandern 1653 Euro in die Tasche. Der Arbeitnehmer steht also für 152 Euro mehr morgens auf und geht zur Arbeit. Ganz schön blöd, oder? Nächste Woche entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Hartz IV. Es wird damit gerechnet, dass die obersten Richter den Politikern Vorgaben machen und die Sätze danach noch weiter steigen. Die Richter, die selbst aus der Welt der Mittelschicht kommen, werden aus ihrer Perspektive definieren, was menschenwürdig ist – und haben dabei nicht im Blick, dass andere Einkommensschichten das bereits für ausreichend halten. Für einen Familienvater mit einem Jahreseinkommen von 30.000 oder 40.000 Euro wird es weiterhin besser sein, arbeiten zu gehen. Aber für andere wird es noch unattraktiver werden, arbeiten zu gehen. Ganz klar ausgedrückt: Sie wären bekloppt, wenn sie es täten! Das System will nicht, dass sie arbeiten. Sollte das Urteil so kommen, dann wird die Zahl der Empfänger weiter zunehmen. Schon in den letzten Jahren hat der Aufschwung so gut wie nichts an der Zahl der Hartz-IV-Empfänger geändert. Die Menschen passen sich den Bedingungen an. 04. Februar 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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