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Aktuelle Nachricht – Gleichstellung: Ostberlinerin klagt wegen Diskriminierung bei Bewerbung

von Redaktion eigentümlich frei

Ossis sind kein eigener Volksstamm

(ef-DF) Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte heute über die Frage zu entscheiden, ob Ostdeutsche wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden dürfen. Geklagt hat eine 48 Jahre alte gebürtige Ostberlinerin, die in Schwaben lebt und sich dort vergeblich um einen Job als Buchhalterin bei einem Fensterbau-Unternehmen bewarb. Die Bewerberin erhielt versehentlich ihre Unterlagen mit dem aufgebrachten Vermerk "(-) Ossi" zurückgeschickt. Darin sah die Klägerin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und verlangte Schadensersatz. Nach dem AGG darf niemand aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Die Klägerin erblickte in dem Verhalten des Fensterbauers eine Diskriminierung wegen ihrer ethnischen Herkunft. Sie argumentierte, Ostdeutsche bildeten aufgrund ihrer Sprache, Geschichte und Kultur eine eigene Volksgruppe. Nachdem ein Vergleich an beiden Parteien gescheitert war, urteilte das Gericht, dass ethnische Herkunft etwas anderes als regionale Herkunft bedeute. Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm. Die Klage, die große mediale Aufmerksamkeit hervorgerufen hatte, wurde daher abgewiesen.

Quellen:

15. April 2010

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