 Studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Mitarbeiter am Institut für Wertewirtschaft; seine Beiträge geben jedoch nicht unbedingt die Meinung des Instituts wieder.
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von Ralph Janik
Die schöne neue Welt der Geschlechtsideologen
Dieser Tage ist in jenem „diestandard.at“ genannten Teil der Online-Ausgabe der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“, in der man sich Frauen beziehungsweise Geschlechterrollen widmet, ein Interview mit Gabriele Michalitsch zu lesen. Michalitsch ist Politik- und Wirtschaftswissenschaftlerin in Wien, und im Interview wird die Frage nach der Rolle der Politik im Privaten aufgeworfen.
Michalitschs Position steht dabei repräsentativ für das starke Bestreben unserer Zeit, das Privatleben der Menschen zu beeinflussen, sofern darin von im institutionellen Bereich tätigen Menschen Missstände und Abweichungen vom Idealbild vermutet oder gesehen werden.
So prägt sie den Begriff des „neoliberalen Geschlechterregimes“, den sie folgendermaßen formuliert: „Zentral dabei ist, dass das Verhältnis zwischen Öffentlichem und Privatem neu definiert wurde und an die Stelle politischer zunehmend individuelle Verantwortung getreten ist. Geschlechterverhältnisse werden dabei nicht mehr als strukturelle Hierarchien begriffen, sondern als private Arrangements - unter dem Titel der freien Wahl und der Freiheit des Individuums. Polit-ökonomische Rahmenbedingungen und der historische Kontext werden dabei ausgeblendet. Sie aber bestimmen unsere Freiheit ebenso wie unsere Geschlechterkonzeptionen.“
Ist dem so? Wurde die politische durch die individuelle Verantwortung abgelöst? Was bedeutet „politische Verantwortung“ überhaupt und wann lag diese in allgemeiner Form vor? Es ist dies eine der schwierigen Aussagen, die in Interviews eigentlich nicht getätigt werden dürften, ohne näher erläutert zu werden, wenn sie keine unhinterfragbaren, gut klingenden Stehsätze werden wollen.
Denn „politische Verantwortung“ wirkt in diesem Sinne sinnentleert. Es ist ein Begriff, der bei näherer Betrachtung schwer erklärbar ist. Verantwortung bedeutet ganz allgemein gesprochen, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu tragen. Im politischen Sinne heißt dies somit etwa, dass ein Politiker Fehlleistungen seinen Rücktritt vom Amte folgen lässt (freilich nicht, dass er wie etwa ein gescheiterter Unternehmer auch persönlich einstehen müsste, solange er sich keines schweren Delikts schuldig gemacht hat).
Auf den Durchschnittsbürger bezogen könnte politische Verantwortung nun aber etwas ganz anderes bedeuten. Die naheliegendste Bedeutung wäre, dass die Politik in Form von Reglementierungen das Private reguliert. Dass die Politik also „ihre Verantwortung“ wahrnimmt, indem sie das Private, also letztlich das Individuum, reguliert, beeinflusst und verändert – auf indirektem (etwa durch finanzielle Anreize wie Förderungen, durch steuerliche Anreize oder durch Aktionen wie Aufklärungskampagnen) oder direktem (durch Gesetze; dieser Weg wird – noch – relativ zaghaft gegangen, ist aber der logische zweite Schritt, wenn indirekte Maßnahmen als unbefriedigend wahrgenommen werden; so ist etwa in Schweden gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen gesetzlich festgeschrieben).
Freie Entscheidungen im Bereich Familie und Partnerschaft oder im Bereich von Arbeitsverhältnissen werden somit als strukturell vorgegeben de-legitimiert und zum Gegenstand der Beeinflussung und Abänderung gemacht. Etwa, wenn Pflichten der Ehepartner gesetzlich festgelegt werden oder Anreize geschaffen werden, um beide Elternteile gleichermaßen zur Kinderbetreuung zu bewegen (zur Benachteiligung von Paaren, bei denen etwa der weibliche Teil freiwillig den größeren Teil der Betreuung übernimmt, etwa, indem diese Paare weniger Kindergeld erhalten), wie dies heute bereits der Fall ist.
Insofern bleibt die Frage offen, inwiefern auf einmal, im Zuge des „Neoliberalismus“, um in Michalitschs Jargon zu bleiben, diese politische Verantwortung im Sinne von politischer (also gesetzlicher) Bestimmung durch Eigenverantwortung abgelöst wurde, wo doch sämtliche Maßnahmen der letzten Jahre in diesem Bereich das Gegenteil bezeugen?
Hinter dem Konzept des „neoliberalen Geschlechterregimes“ steckt, um es drastisch zu formulieren eine perfide Legitimation der gezielten und sich selbst entgrenzenden Beeinflussung der Gesellschaft von oben herab – freilich im Namen der Menschen, denen unterstellt wird, nicht zu wissen, in welch vorgegebenen Geschlechterstrukturen sie gefangen sind. Die Wissenschaft von den Geschlechterstrukturen und -rollen hat längst Einzug in den heimischen Bildungskanon gefunden hat und staatliches Handeln findet immer mehr Einzug in allen Ebenen des privaten Bereichs.
Ein Beispiel ist der Begriff „Gender Budgeting“, das ist laut Homepage des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „die geschlechtsdifferenzierte Analyse der öffentlichen Haushalte. Gender Budgeting umfasst - im Rahmen der Strategie des Gender Mainstreaming (GM) - ein Bündel von Instrumenten, mit denen der Haushalt auf seine Wirkungen für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hin überprüft werden kann. (…)Der konzeptionelle Ausgangspunkt von Gender Budgeting ist, dass der gesamte öffentliche Haushalt und seine einzelnen Teile Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben“.
Und dennoch wird eine Re-Privatisierung des Privaten (!) vermutet, und die Lehre von den Geschlechterverhältnissen sieht sich ihres starken Einflusses zum Trotz nach wie vor als David im Kampf gegen den Goliath der Ungleichbehandlung. Dies ist wenig verwunderlich, denn die Rolle des Davids bedeutet auf allen Ebenen (ob im Krieg, wenn etwa palästinensische Jugendliche mit Steinen auf israelische Panzer werfen oder eben in der Beeinflussung der Gesellschaft) Sympathie und daraus folgend Unterstützung, gepaart mit Unterschätzung.
Der Idealzustand des Konzepts des „neoliberalen Geschlechterregimes“ ist, dass das Private öffentlich ist, öffentlich thematisiert und insofern auch beeinflusst wird – kurzum; aufhört, privat im eigentlichen Sinne zu sein. Privat bedeutet in diesem Zusammenhang nur noch, dass eine Entscheidung (freiwillig, so wird es attestiert) getroffen wird, die einem Leitbild entspricht – dies, sobald strukturelle, geschichtlich entstandene Ungleichheiten ausgemerzt sind.
Nach wie vor gilt laut Michalitsch also, dass die Bürger sich zu stark anmaßen, vermeintlich eigenständig zu handeln und Entscheidungen zu treffen, die ihre Haltung konterkarieren; jede Entscheidung, die dem Bild der idealen Gesellschaft widerspricht, gilt als unfrei, egal, wie wohlüberlegt sie getroffen worden sein mag – dementsprechend gelten etwa Frauen als Produkte „struktureller Hierarchien“, da diese ihre Determiniertheit entweder nicht einmal erkennen oder sich damit aufgrund dieser Strukturalität abfinden, ja abfinden müssen.
Mit dem Begriff der strukturellen Hierarchie wird ein schier endloses Betätigungsfeld für Einflussnahme eröffnet. Jede Sozialbeziehung, jedes Arbeits- und Ausbildungsverhältnis, kurzum die Gesellschaft als solche wird zum beeinflussbaren Feld, zu einem Feld, das beeinflusst werden muss, will „die Politik“ ihre Verantwortung im privaten Bereich wahrnehmen.
Wenn etwa eine Frau wirklich aus freien Stücken eine etwaige Karriere opfert, weil sie spürt, dass sie Erfüllung in der Gründung einer Familie findet, gilt sie als „weibliche Androzentristin“ – als Opfer der Geschlechterrollen, als jemand, der nicht weiß, dass er sich in vorgegebenen Rollen bewegt, die ein bloßes Konstrukt seien – als Frau, die den Mann als Ideal sieht und sich selbst als Komplementärwesen. Dementsprechend sei es die Aufgabe einer Gesellschaft, die „politische Verantwortung“ im Bereich des Privaten übernimmt, dem entgegenzuwirken, Geschlechterrollen und -identitäten allen Erkenntnissen der Neurologie etwa zum Trotz als bloße von Männern geschaffene Konstrukte zu enttarnen, zu diffamieren und letztlich aufzuheben.
Man darf sich fragen, wo das Ende des politischen Handelns im Privatleben ist, wo die Grenze gezogen wird, ab der privates Handeln als solches respektiert wird und ab der dieses nicht als bloßes Ergebnis geschichtlich vorgegebener, strukturell-festgefahrener Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten diskreditiert wird. Wo liegt diese Grenze, ab der Menschen sich in der Tat unterscheiden, aus welchen Gründen auch immer und ab der man diese Unterschiede respektiert? Die Grenze, ab der ein gesellschaftlicher Gesamtzustand akzeptiert wird als Ergebnis freien Handelns und nicht als logische, zu bekämpfende Folge von geschichtlicher wie hierarchischer Vorbestimmtheit, der es entgegenzuwirken gilt?
Die Antwort ist zu einfach, als dass es viele Proponenten des Eingriffes in das, was einmal privat war, (wie Frau Michalitsch), wahrhaben oder akzeptieren wollen; das Private, will es diesen Namen verdienen, muss privat bleiben. Man muss den Menschen zugestehen, ihre Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie für einen selbst nicht nachvollziehbar sein mögen; selbst, wenn man darin einen geschichtlichen Prototyp erkennt, den man als schlecht einstuft.
Man muss die Menschen in ihren Unterschieden – in diesem konkreten Fall in den Geschlechtern, aber freilich auch in allen anderen – akzeptieren und darf darin, dass Menschen sich in vielen Dingen so stark unterscheiden, nicht zwangsläufig einen Missstand sehen, sondern sollte vielmehr gerade die Unterschiede und Besonderheiten der Menschen als konstituierend für das Menschsein an sich schätzen. Man kann, ja soll sie (als Privatperson oder private Vereinigung) durchaus beraten und unterstützen, wenn sie etwa Probleme haben – aber das ist keine Legitimation, sie auf institutionellem Wege einer Ideologie oder Geisteshaltung entsprechend zu formen, wie dies heute immer mehr, noch dazu im Namen der Freiheit (wenn es heißt, die Menschen wären in ihren Entscheidungen aufgrund der strukturellen Hierarchien und Ungleichheit zugleich auch unfrei), versucht und aktiv betrieben wird. Das schließt alles nicht aus, dass man Geschlechterforschung betreibt.
Dies soll nicht bedeuten, dass es ein Unding wäre, Grundlagen zu untersuchen, die zu bestehenden Unterschieden, etwa in der Gehaltsstruktur, geführt haben. Nichts spricht dagegen, Forschung zu betreiben, falsche Denkmuster und Rollenbilder zu enttarnen, Zweifel und Kritik anzumelden. Wenn etwa daraus folgt, dass weibliche Stärken im Beruf bewusst gemacht oder aufgezeigt werden, dass Männern fälschlicherweise positive Eigenschaften qua Geschlecht zugewiesen werden, die nicht zwangsläufig vorliegen müssen und ein Umdenken hinsichtlich der Bezahlung (dem am öftesten genannten Beispiel für Ungerechtigkeit) die Folge ist, so ist dies natürlich mehr als zu begrüßen. Die wirkliche, auf Erkenntnisgewinn zielende Wissenschaft soll so wenige Tabus kennen wie möglich (natürlich im Bereich der körperlichen Integrität) und soll und darf vor Geschlechtern und ihren Rollen genauso wenig Halt machen wie vor irgendwelchen anderen Bereichen. Alles andere als die Offenheit für wissenschaftliche Untersuchung würde den Anschein erwecken, Männer hätten Angst vor einer Veränderung von Missständen zu ihren Ungunsten, auch in Bereichen, in denen ein Umdenken angebracht ist, und würde somit ohnedies nur den falschen in die Hände spielen.
Höchst problematisch ist es aber, wenn die Untersuchung und Benennung nicht negierbarer Missstände weit über das Ziel herausschießt, den Balanceakt zwischen (angebrachter) Kritik und überbordendem Alles-in-Frage-Stellen nicht schafft und nach einer schönen neuen Welt, an allen Realitäten vorbei, trachtet.
Gefährlich für die Freiheit wird diese Art von Forschung dann, wenn sie aus sich selbst heraus ein Idealbild ableitet, das sämtliche Unterschiede unter den Menschen negiert, alles, was an Ungleichheit besteht als Konstrukt darstellt und den Ansatz verfolgt, eine Gesellschaft zu formen, die diesem Idealbild entspricht. Es ist gefährlich, wenn dieses Idealbild Absolutheitsanspruch erhebt und sich dementsprechend durchgesetzt sehen will. Wenn die Forschung nicht mehr Erkenntnisgewinn bringt, sondern zum Hilfsinstrument einer Idee wird, womit übrigens die Wissenschaft auch aufhört, Wissenschaft zu sein. Man muss nicht allzu lange zurückblicken, um Beispiele zu finden für die Auswirkungen der Unterordnung der Wissenschaft unter eine Ideologie, der ihre Ergebnisse zu entsprechen haben.
Wenn die Geschichte eines lehrt, dann dass Gesellschaften und ihre Einzelmenschen nicht einer Idee und einem Idealbild gemäß geformt werden sollen und dürfen – unabhängig davon, wie gut, überzeugend und vielversprechend diese Idee auch klingen mag und natürlich umso weniger, wenn sie nicht einmal das tut. Es sei an Friedrich Hölderlins Zitat „Immer noch haben die die Welt zur Hölle gemacht, die vorgeben, sie zum Paradies zu machen“ mahnend erinnert. Das Paradies ist in diesem Sinne oft auch nur das Idealbild einer Welt, das an der Wirklichkeit, am Menschen und seiner Natur vorbeigeht und ihn insofern immer stärker entmündigen muss, um sich zur Durchsetzung zu verhelfen.
Um zur Ausgangsfrage zurück zu gehen – das Private ist also nicht politisch und darf es gar nicht sein, wenn man den Bürger nicht entmündigen möchte, vor allem dann nicht, wenn dies bedeutet, dass das Privatleben der Menschen Gegenstand von (institutioneller) Regulierung und Einflussnahme wird. Oder wenn damit einhergeht, dass beispielsweise die Gestaltung privater Beziehungen unter Abwesenheit von Zwang einem Idealbild, einer Norm folgen muss und jegliche Abweichung von dieser als zu behebender Missstand deklariert wird. Denn es gibt in einer Gesellschaft nicht-entmündigter Einzelpersonen keine Norm für die Gestaltung sozialer Beziehungen egal welcher Ebene, so wie es erst recht keine Instanz gibt, die zu deren Festsetzung überhaupt legitimiert wäre. Quellen: Interview mit Gabriele Michalitsch in „Der Standard“
„Gender Budgeting“ auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
30. Mai 2010
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