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Aktuelle Nachricht – EU: Das neue Käuferparadies

von Redaktion eigentümlich frei

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(ef-LFP) Bereits im Oktober 2008 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zum so genannten Verbraucherschutz vorgelegt. Die Richtlinie KOM (2008) 614/4 soll nationale wie europäische Regelungen zu Haustürgeschäften, zum Fernabsatz, zu Vertragsklauseln und Geschäftsbedingungen zusammenführen und vereinheitlichen. Pikantes Detail: Das einmal von der EU-Kommission definierte Verbraucherschutzniveau soll von den EU-Mitgliedsstaaten weder unter- noch überschritten werden dürfen. Dass bedeutet freilich nichts anderes als die Aushebelung der nationalen Souveränität in einem weiteren Alltagsbereich. Wie angesichts dieser institutionellen Rahmenbedingungen nicht anders zu erwarten, setzte ein politischer Wettbewerb um höchstmögliche Regulierung ein. Getrieben wurde die Aufwärtsspirale von jenen Mitgliedsstaaten, die ihre ohnehin strengen Regeln retten und daher übertragen wissen wollen. Den aktuellen Sachstand und die ernst gemeinten Eckpunkte dieses politischen Ratsche-Effektes kommentiert die IHK wie folgt: „Fasst man die maximalen Forderungen zusammen, wird eine 10-jährige Gewährleistungsfrist bei verlängerter Beweislastumkehr zu Lasten der Verkäufer und Wahlfreiheit bezüglich der Gewährleistungsrechte (wahlweise also Rücktritt vom Vertrag, Mangelbeseitigung oder Neulieferung einer mangelfreien Sache) für die Verbraucher diskutiert.“

Quelle:

Aktueller Newsletter der IHK-Kassel

10. Juni 2010

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