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![]() Studierte Rechtswissenschaften in Wien und Madrid. Mitarbeiter am Institut für Wertewirtschaft; seine Beiträge geben jedoch nicht unbedingt die Meinung des Instituts wieder. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Allgemeine Gebühren“pflicht“: Wer nicht fernsehen will, muss zahlenvon Ralph Janik Jetzt auch in der Schweiz In Deutschland gibt es sie bereits, in der Schweiz scheint sie nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Die Rede ist von der „allgemeinen Rundfunkgebühr“. Dahinter steckt schamlose Zwangsbeglückung mit staatlichem Fernsehen und folglich auch mit ihren Kosten, die selbst vor jenen nicht Halt macht, die sich entweder dem Fernsehkonsum komplett widersetzen oder eines der Löcher gefunden haben, nur gebührenfreies Fernsehen zu konsumieren. Denn um der Einfachheit willen muss einfach jeder Haushalt – Fernseher oder nicht – bezahlen, womit die letzten Damen und Herren, die im Auftrag der Sender in bester Stasi-Manier beim Volk anläuten, um zu fragen, ob man einen Fernseher besitze, sich wohl bald im Arbeitsamt wiederfinden werden. Denn diese Frage ist auch in der Schweiz, wo Nationalrat und Bundesrat entsprechend abgestimmt haben, bald überflüssig. Es ist eine offensichtliche Ungerechtigkeit, selbst Menschen zur Kasse zu bitten, die kein Fernsehgerät ihr Eigen nennen; jene, die unter keinen Umständen das Staatsfernsehen in Anspruch nehmen können, müssen dennoch zahlen. Waren die Fernsehgebühren vor der allgemeinen Gebührenpflicht ein perverser umgedrehter Kontrahierungszwang zu Lasten des einzelnen (Kontrahierungszwang bedeutet, dass ein Monopolist einer für den Alltag notwendigen Dienstleistung diese niemandem verwehren darf), wird diese himmelsschreiende Ungerechtigkeit nun zusätzlich verschärft. Die allgemeine Gebührenpflicht steht sinnbildlich für die Wirren von Umverteilung und Bürokratie; denn ist es im Staate schon längst üblich, für Unzähliges zu bezahlen, das über die Wirren der Verwaltung an Ecken landet, die man nicht kennt oder niemals in Anspruch nehmen könnte. Zahlen nun auch fernseherlose Haushalte für Staats-Pay-TV, ist es somit letztlich nur das Ersichtlichwerden von dem, was ohnehin seit Jahrzehnten Gang und Gäbe ist. Das einzig Gute daran: Jeder kann sehen (und mit ein wenig gesundem Menschenverstand sogar nachvollziehen), was vom Gerechtigkeitsempfinden bei der Einhebung und Verwendung von Geldern übrig bleibt, wenn man der Umverteilung den Schleier der Unübersichtlichkeit nimmt. Doch derartige Bedenken zählen in Zeiten der zunehmenden (privaten und somit zumeist gebührenfreien; und Pay-TV basiert immer noch auf einem Vertrag und keinem einseitigen Zwang) Alternativen und schwindenden Quoten der vormals dominanten Staatssender wenig. Weniger Zuschauer, schwaches Programm und folglich weniger Werbeeinnahmen schmecken den chronisch ineffizienten und qualitativ fragwürdigen, den Zuseher anscheinend immer weniger erreichenden Anstalten wenig. Also beschließt man, anstatt das Programm etwa attraktiver zu machen oder effizienter zu agieren, allerorts einfach, die Zahl der Zwangszahler auszuweiten. Begründet wird dies freilich mit fadenscheinigen und althergebrachten Argumenten – objektive Berichterstattung könne nur öffentlicher Rundfunk garantieren, qualitativ hochwertiges Fernsehen sei ein meritorisches Gut, das der Markt folglich nicht bereitstellen würde, weswegen man nachhelfen müsse. Neuerdings auch beliebt wird ins Felde geführt, dass durch die Fortschritte im Technologiesektor Staatsfernsehen leichter denn je verfügbar sei und der allgemeine Gebührenzwang folglich gerechter sei – ein delikates Argument; der Schwierigkeit, sich ARD, ZDF, SRG und ORF zu entziehen, folgt also die Schwierigkeit, ihrem nach Gebühren greifendem Arm zu entkommen. Oder es wird, ganz obskur, veranschlagt, dass alle etwas von der demokratischen Wirkung des Staatsfernsehens hätten, da dieses eine Drittwirkung entfalte – so gelesen in der „Neuen Zürcher Zeitung“ im Zusammenhang mit der dort anstehenden allgemeinen Gebührenpflicht: „Zudem würden nahezu alle Radio und Fernsehen nutzen, und die übrigen profitierten indirekt von der Rolle, die Radio und Fernsehen in der Demokratie spielten.“ Und da Sparen und Staat seit Menschengedenken einander ausschließen, beschließt man einfach, den stetig steigenden Kosten der Sender mit steigenden Kosten für den Konsumenten, neuerdings sogar Nicht-Konsumenten zu begegnen. Enttäuschend dabei ist, dass ausgerechnet die Schweiz, angeblich ein liberales Land, sich in Richtung allgemeinen Gebührenzwang wagt und dem schlechten Beispiel Deutschlands folgt. Und das, obwohl das Schweizer Staats-TV anscheinend (laut „NZZ“) sogar wirtschaftlich sehr gut dasteht. Man könnte den Beschluss, einen allgemeinen Gebührenzwang eher als vorauseilende Schutzmaßnahme dafür deuten, die Bürokratie weiter bedenkenlos wachsen lassen zu können. Überraschend dabei ist, dass ausgerechnet Österreich, bekanntermaßen gut darin, Deutschland in Sachen Staatswachstum nachzuahmen, somit bald die letzte (deutschsprachige) Bastion sein könnte, in der es – theoretisch – möglich ist, fernzusehen, ohne Staats-TV bezahlen zu dürfen. Aber das dürfte angesichts der Entwicklungen in den beiden Vorbildländern nur eine Frage der Zeit und einzig der Trägheit des Gesetzgebers zuzuschreiben sein. Zeit, einen Fernseher zu kaufen? Hinweis: Artikel der „NZZ“ über Fernsehgebühren 01. Oktober 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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