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Aktuelle Nachricht – Anklage: Mann liest E-Mails seiner Frauvon Redaktion eigentümlich frei Muss er wegen Verstoß gegen Datenschutzgesetze für 5 Jahre ins Gefängnis? (ef-DF) Nachdem herauskam, dass ein Mann die E-Mails seiner Frau gelesen hat, drohen ihm bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Staatsanwalt beschuldigt den Mann, sich widerrechtlich in das Postfach seiner Frau eingeloggt zu haben. Die E-Mails lud er herunter, nachdem er sich unter Eingabe des Passworts Zugang verschafft hatte. Bei dem Computer handelte es sich um einen Laptop, der von Mann und Frau gemeinsam benutzt wurde. Offenbar kannte der Mann, ein Computertechniker, das Passwort zum Konto oder es war auf dem Rechner gespeichert. Der Mann war zuvor bereits einmal in Arrest genommen worden, weil er die Frau geschlagen hatte. Er verdächtigte die Frau einer Affäre. Der Einblick in die E-Mails bestätigte seinen Verdacht. Der Mann behauptet, er habe es getan, um das gemeinsame Kind zu schützen. Im Februar wird eine Jury den Fall entscheiden. Quelle 04. Januar 2011 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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