Frank Schäffler

Jahrgang 1968, FDP-Bundestagsabgeordneter.

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Feuerzeuge europäisch genormt: Zündeln, aber kindersicher

von Frank Schäffler

Nicht nur der Krümmungswinkel von Bananen wird in Brüssel bestimmt

Dieser Tage wurde im Wirtschaftsausschuss des Bundestages über eine europäische Norm zur Prüfung von „kindergesicherten Feuerzeugen“ berichtet. Das erschien mir so abstrus, dass ich mir die „Europäische Norm EN 13869:2002“ einmal näher angeschaut habe. Gemeinhin glaubt man vielleicht, dass man als Hersteller an gewisse technische Anforderungen für ein Feuerzeug gebunden ist, um einer Norm zu genügen.

Weit gefehlt! Nein, für diese Norm gibt es ein umfangreiches Prüfverfahren mit einer „Kinderprüfgruppe“. Die erforderlichen 100 Kinder müssen in Europa ansässig sein und die Alters- und Geschlechtsverteilung der Prüfgruppe ist genau festgelegt. Damit die Kinder nicht das „Zündeln“ anfangen, bekommen sie keine echten Feuerzeuge, sondern Ersatzfeuerzeuge, die bei Benutzung einen Ton von sich geben. Natürlich muss der Prüfleiter den Prüfvorgang ausreichend überwachen. Deshalb ist auch genau die Frage geregelt, was der Prüfungsleiter den Kindern zu sagen hat, wenn ein Kind einwendet, dass seine Eltern ihm verboten haben, ein Feuerzeug anzufassen. Er muss entgegnen, dass dies stimme und dass das Kind nie ein richtiges Feuerzeug benutzen soll. Es sei aber in Ordnung, dass das Kind versucht, mit diesem besonderen Feuerzeug ein Geräusch zu machen, denn es könnte sich damit ja nicht verletzen. Auch der Fall der Verweigerung ist geregelt. Sollte ein aufgeregtes oder ängstliches Kind vor der Prüfung nicht beruhigt werden können, dann soll ein anderes Kind ausgewählt werden.

Aber die EU-Norm will die Kinder auch zu Ausdauer ermutigen. Will ein Kind aufgeben, dann soll es durch den Prüfungsleiter zu weiteren Versuchen ermutigt werden. Er muss das Kind auffordern, es nur ein bisschen länger zu versuchen.

Um nachhaltige Schädigungen der Kinder zu vermeiden, wird natürlich auch dies geregelt: Hat ein Kind an der Prüfung eines Ersatzfeuerzeuges teilgenommen, dann muss dies seinen Eltern am gleichen Tag schriftlich mitgeteilt werden. In dem Brief soll stehen, dass das Kind an dieser Prüfung teilgenommen hat. Die Eltern werden ermahnt, das Kind vor dem Spiel mit Feuerzeugen und Streichhölzern zu warnen und diese außerhalb des Zugriffs des Kindes aufzubewahren – auch wenn die Feuerzeuge kindergesichert sind.

Wenn insgesamt 31 oder mehr Kinder von 100 Kindern das Ersatzfeuerzeug erfolgreich betätigt haben, wird das durch das Ersatzfeuerzeug vertretene Feuerzeug als nicht sicher gegen eine erfolgreiche Betätigung durch Kinder angesehen. Na dann...

10. Februar 2011

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