Gerd Habermann

Jg. 1945, Hochschuldozent, Direktor des Unternehmerinstituts der Familienunternehmer (ASU) und liberaler Publizist. ef-Redaktionsbeirat.

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Zum Streik der Lokführer ein Kommentar aus Berlin: Ein barbarischer Akt

von Gerd Habermann

Ins Museum mit dem Streikrecht!

Die derzeitigen Vorgänge beim GDL-Streik sind besonders empörend, sucht hier doch eine Gewerkschaft brachial ihr Tarifmonopol gegen Wettbewerber durchzusetzen. Eigentlich ein Fall für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)!

Aber nicht nur dieser aktuelle Streik, sondern der Streik überhaupt gehört zu den Dingen, die in einer freien Vertragsgesellschaft nichts zu suchen haben. Was bedeutet denn „Streik“ heutzutage? Gewerkschaftsführer organisieren einen kollektiven Vertragsbruch, um so einige Lohnprozente oder etwas mehr Freizeit für die bei ihnen organisierte Minorität oder – wie aktuell – einfach nur ein Tarifmonopol durchzusetzen. Das nennen sie die „Ultima Ratio“, als ob ihre Mitglieder existentiell am Abgrund stünden. Als Geisel hierbei werden nicht nur Unternehmen, sondern auch die unorganisierte Masse der Kunden dieser Unternehmen genommen.

Beide erleiden bei Streiks einen enormen Schaden: Bahnen fahren nicht, Flugzeuge bleiben am Boden, die U-Bahn steht still, Kindergärten bleiben geschlossen, Ärzte operieren nicht, Tote werden nicht begraben, Müll bleibt auf der Straße, dazu: persönliche Reiseplanungen werden zuschanden, Kostenkalküle gehen nicht auf, Geschäfte platzen. Im Extremfall steht das öffentliche Leben fast still. Wie heißt es doch im Strafgesetzbuch: „Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines Anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und: „Der Versuch ist strafbar“, ähnlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraphen 823/826). Die Gewerkschaften sind für die Folgen ihres Vorgehens – entgegen dem Familienunternehmerprinzip – nicht schadenersatzpflichtig und oft wird nachträglich ein „Maßregelungsverbot“, eine Freistellung für Straftaten, vereinbart.

Manche meinen, diese Barbarei sei Ausfluss der Tarifautonomie. Aber die Koalitionsfreiheit ist kein „Recht auf Erpressung“. Das Bundesverfassungsgericht hat sich leider nicht eindeutig geäußert (1979 / 1991). Die Väter des Grundgesetzes haben sich 1948/1949 nicht auf die Aufnahme eines Streikrechts verständigt. Das Grundgesetz hat also diese Frage offen gelassen. Aus Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte des Artikels 9, Abs. 3 kann daher eine Verfassungsgarantie des Streikrechts nicht abgeleitet werden, zumal es eindeutig in Artikel 9, Abs. 2 GG heißt: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen … sind verboten“. Es handelt sich hier eben um archaische Relikte des „Faustrechts“.

Wer ist eigentlich der Souverän? Das Gesetz oder eine Interessentenclique? Warum schweigt die Politik?

Außerhalb des Arbeitsmarktes gibt es hunderttausende von Verhandlungen, in denen sich stärkere oder schwächere Partner auf ein Ergebnis einigen müssen. Die Kosten eines Streiks können bei Milliarden liegen. Der kurzfristige Nutzen liegt allenfalls bei der Erpressergruppe.

Den Nachteil zahlen die durch überhöhte Lohnabschlüsse arbeitslos Gewordenen, zahlen wir alle mit Inflation, Konkurs, gestörter Lebensplanung, „Nerven“.

Schlussfolgerung: Der Streik ist als Erpressung und Vermögensvernichtung, Missbrauch von Zeit, Geduld und Mitteln Unschuldiger zu delegitimieren. Streik und Nötigung als Mittel zur Interessendurchsetzung müssen gebrandmarkt werden. Stattdessen sollten, wo sich Tarifpartner nicht einigen können, verbindliche Schlichtungsmechanismen greifen (Beispiel: Friedensabkommen der Schweiz 1937). Zur Not müssen Schlichtungsverfahren gesetzlich verbindlich gemacht werden. Streik verträgt sich nicht mit den Existenzvoraussetzungen einer arbeitsteiligen Tauschgesellschaft. Er gehört in das historische Museum wie die bronzene Axt oder das Spinnrad.

10. März 2011

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