07. August 2011

Schuldenbremse und Länderfinanzen Von Spree-Athen bis Elbphilharmonie

Die Bundesländer zwischen ländlicher Solidität und griechischen Verhältnissen

von Gérard Bökenkamp

Das Jahr 2020 markiert, wenigstens in der Theorie der Verfassungsordnung, eine neue Zeitrechnung. Dies sieht auf jeden Fall die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse vor. Im Artikel 109 des Grundgesetzes steht, die Haushalte von Bund und Ländern seien „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Bund und Länder sollen ihr strukturelles Defizit …

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