18. November 2014

Bildung Abschreckung als Politikstil

Bei Schulzwang fällt Verfassungsrichtern nichts Neues ein

von Jürgen Dudek

Passend zum Jahrestag des Mauerfalls – flankiert von Lobhudeleien in den Medien auf freiheitsliebende Bürger vor 25 Jahren – veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen weiter zurückliegenden, denkwürdigen Beschluss. Aufs Auge passte er wie die sprichwörtliche Faust: Wer Bildungsfreiheit will, muss mit Höchststrafe rechnen, notfalls auch mit Gefängnis.

Geklagt hatte ein Ehepaar …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

drucken

Mehr von Jürgen Dudek

Über Jürgen Dudek

Anzeige

ef-Einkaufspartner

Unterstützen Sie ef-online, indem Sie Ihren Amazon-Einkauf durch einen Klick auf diesen Link starten, Das kostet Sie nichts zusätzlich und hilft uns beim weiteren Ausbau des Angebots.

Anzeige