01. September 2015

Reformierung des Psychotherapeutengesetzes Korporatismus versus Mündigkeit

Das Angebot würde verarmen

von Stefan Blankertz

Dossierbild

Noch dieses Jahr soll das Psychotherapeutengesetz von 1999 „reformiert“, das heißt: verschärft werden. Das Gesetz regelt, welche psychotherapeutischen Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können (also für die Zwangsversicherten scheinkostenlos sind) und wie Psychotherapeuten ausgebildet sein müssen (selbstredend in staatlichen oder staatsnahen Institutionen). Was bedeutet dieses in der …

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