17. März 2017

Urteil des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht Wehe dem, der sein Eigentum teilt!

Von einer „Stärkung von Rechten“ kann keine Rede sein

von Jonas Dehrer

Dossierbild

Ganz entzückt zeigt sich die Presse über die neuesten Ergüsse aus Karlsruhe. Die roten Richter des Bundesgerichtshofs „stärken“ die Rechte der Mieter, heißt es in den synchronisierten Zeitungen. Nun ist es zwar nicht gerade die Aufgabe eines deutschen Gerichts, irgendjemandes Rechte zu „stärken“, sondern schlicht Recht zu sprechen, also zu …

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