05. März 2010

Vorratsdatenspeicherung Mein offener Brief an Vodafone et al.

Bleiben Sie wachsam und kreativ!

von Carlos A. Gebauer

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich an diesem Dienstag entschieden: Die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ ist verfassungswidrig. Konsequenz dieser Karlsruher Entscheidung ist unter anderem, dass Sie verpflichtet sind, sämtliche bis zum vergangenen Montag (dem einfachen Gesetz entsprechend) gespeicherten Daten zu löschen. In der Presse hieß es zu dieser …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

drucken

Mehr von Carlos A. Gebauer

Über Carlos A. Gebauer

Anzeige

ef-Einkaufspartner

Unterstützen Sie ef-online, indem Sie Ihren Amazon-Einkauf durch einen Klick auf diesen Link starten, Das kostet Sie nichts zusätzlich und hilft uns beim weiteren Ausbau des Angebots.

Anzeige