22. Mai 2014

Immobilien Mieterinteressen zweckentfremdet

Ein Gesetz richtet sich selbst

von Steffen Hentrich

Am 1. Mai 2014 ist in Berlin das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) in Kraft getreten. Erklärtes Ziel ist es die Gefährdung der „Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist im gesamten Stadtgebiet Berlins” zu verhindern, weshalb die Zweckentfremdung von Wohnraum unter den Vorbehalt einer Genehmigung gestellt werden soll. Es …

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