12. Dezember 2014

Kindesentzug Hohe Hürden

Jugendamt und Gerichte unterliegen in Sorgerechtsstreit

von Jürgen Dudek

Dossierbild

Ganz so leicht, wie dies bislang praktiziert wird, dürfen Kinder nicht aus ihren Familien herausgeholt und „unter staatliche Obhut gestellt“ werden. Um derart in die elterlichen Rechte einzugreifen, müssen konkrete Schädigungen am jeweiligen Kind nachgewiesen werden.

Zumindest lautet dahingehend ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November (Az. 1 BvR 1178/14), der am Freitag …

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