20. Oktober 2015

Hamburger Enteignungsgesetz Gemeinwohl oder freie Gesellschaft

Eine Aushöhlung des Eigentumsrechts hilft niemandem

von Frank Schäffler

Dossierbild

„Not macht erfinderisch.“ So geht es auch dem einen oder anderen Gesetzgeber. Die Hamburger Bürgerschaft beispielsweise hat Anfang Oktober aus der Not, Asylbewerber unterbringen zu müssen, sogar eine Tugend machen wollen. Das Parlament der Freien Hansestadt kreierte im „Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einen neuen Paragraphen. Dieser erlaubt …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

Anzeige