Dirk Friedrich

Jahrgang 1976, Jurist.

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Gewaltenteilung: Ein Lehrstück

von Dirk Friedrich

Hessische CDU und SPD erteilen Staatsbürgerkunde

Bekanntlich werden die Geschäfte Hessens durch die noch von dem alten Landtag installierte CDU-Regierung geführt. Sie wird dies weiter tun, bis der Landtag es bewerkstelligt, eine neue Regierung mit Mehrheit ins Amt zu wählen. Wegen der stringenten Haltung einer für die Maßstäbe der Politik prinzipienfesten Abgeordneten, wird dies auch so bleiben. Die Abgeordnete weigert sich, an einer Wahl Ypsilantis zur Ministerpräsidentin unter Duldung – also mit voller Zustimmung – der Linkspartei mitzuwirken. Die Regierung von Ministerpräsident Koch hofft auf Neuwahlen nach Auflösung des Landtags, um auf diese Weise wieder die Mehrheit zu erlangen. Die Umfragen sprechen für eine Mehrheit der CDU unter Beteiligung der FDP. Man sollte hoffen, dass dies nicht so kommt. Denn dem Bürger wird hier ein Lehrstück in Sachen Gewaltenteilung geboten.

Schon mit der mangelnden Willigkeit Kochs, das durch die rot-grün-rote Landtagsmehrheit verabschiedete Gesetz zur Abschaffung von Studiengebühren zu unterzeichnen, deutete sich das Schauspiel an. Seinen vorläufigen Höhepunkt hat es am 2. Juli erreicht, als Hessens Finanzminister Weimar eine Haushaltssperre erließ. Mittels einer Haushaltssperre stellt der Finanzminister eines Landes oder des Bundes sämtliche Ausgaben eines oder mehrerer Ministerien unter seinen Vorbehalt. Die Haushaltssperre ist dabei ein notwendiges Korrektiv eines von vornherein völlig desaströsen Haushaltssystems, das Mittel mit Hilfe eines Haushaltsplans an die Verwaltungseinheiten vergibt. Die übliche bürokratische Starre und der zähe interne Ablauf in Parlament und Verwaltung haben zur Folge, dass die Mittelbedürfnisse der Verwaltung im Haushaltsplan falsch eingeschätzt werden. Erschwert wird die Finanzplanung dadurch, dass Überschüsse nicht anderen Posten zugewiesen werden können, sondern künftiger Streichung anheim fallen. Folgerichtig hat keine Verwaltungseinheit mit einem eigenen Budget einen Anreiz, ihr Budget nicht vollends zu verprassen. Im Gegenteil führt die nur eingeschränkte Möglichkeit, bei einer Unterdeckung Gelder nachfordern zu können dazu, dass jede Kostenstelle stets einen überhöhten Mittelbedarf meldet. In der Regel wird eine einmal gewährte Mittelzuweisung ohne weitere Prüfung in das nächste Haushaltsjahr „übergerollt“. Da also der Finanzminister in der Regel nicht weiß, wo er Mittel kürzen kann, kommt die Rasenmähermethode zur Anwendung. Entweder werden die Mittel global über alle Ressorts hinweg um einen gleichen Prozentsatz gekürzt oder es wird eine Haushaltssperre verhängt. Das alles ist Ausdruck der Mises’schen Erkenntnis, dass es für eine nicht am Markt tätige Verwaltungseinheit unmöglich ist, wirtschaftlich zu handeln.

In Hessen tritt zu diesem alltäglichen Verwaltungswahnsinn die besondere Situation, dass die alte Regierung einer neuen parlamentarischen Mehrheit gegenübersteht. Diese Situation ist für einen deutschen Bürger höchst ungewohnt. Mit Unverständnis liest der Nachrichtenkonsument von den Machtspielen zwischen den Parteien und fragt sich, warum die Damen und Herren sich nicht einigen können. Richtigerweise sollte er die Situation aber begrüßen. Denn die Wahl der Regierung durch die parlamentarische Mehrheit ist außerhalb Deutschlands durchaus ungewöhnlich. In den USA etwa werden sowohl die Exekutive als auch die Legislative separat gewählt, so dass sich der Präsident als oberstes Exekutivorgan zeitweise einer ihm feindlich gesinnten Legislative gegenübergestellt sieht, die ihm gern enge Grenzen zieht. Die Gewalten kontrollieren und limitieren sich also jeweils gegenseitig. Daher kann die Unabhängigkeit der Gewalten voneinander unterschiedlich stark ausfallen. In der Verfassungspraxis der Bundesrepublik besteht insbesondere zwischen Legislative und Exekutive eine starke Verzahnung, so dass diesbezüglich auch gern von Gewaltenverschränkung gesprochen wird. Die positiven Folgen einer weniger starken Verschränkung zeigt nun Finanzminister Weimar, der sich durch die Haushaltssperre in Konflikt mit dem Parlament begibt. Durch die jeweils erforderliche Einwilligung des Finanzministers zu jeder einzelnen Ausgabe gewinnt die Exekutive einen größeren Handlungsspielraum zu Lasten der Legislative: Mag das Parlament auch weitere Ausgaben beschließen, es liegt in der Hand des Finanzministers, ob diese Ausgaben auch getätigt werden. Für den hessischen Bürger hat dies den großen Vorteil, dass sich tatsächlich einmal ein Mitglied der Regierung für die Verringerung der Ausgaben interessiert. Dies kommt selten vor. Solche Wohltaten kann der Steuerbürger nicht erwarten, wenn Exekutive und Legislative von der gleichen Partei dominiert werden. Der hessische Bürger ist gut beraten, wenn er seinem Landtagsabgeordneten beizeiten mitteilt, dass er im Falle einer Neuwahl nicht mehr für ihn stimmen werde.

Nachweise:

Mises, Die Bürokratie, 2. Auflage, Sankt Augustin 2004.
Finanzminister Weimar erlässt Haushaltssperre

05. Juli 2008

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