Dirk Friedrich

Jahrgang 1976, Jurist.

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Mindestlohn: Unvereinbar mit sozialer Marktwirtschaft

von Dirk Friedrich

Zur Bedeutung des Preissystems für die soziale Marktwirtschaft

Ganz gleich, ob man ökonomisch oder ethisch argumentiert, die Verfechter eines gesetzlichen Mindestlohns lassen nicht von diesem ab. Ökonomische Argumente, wonach ein Mindestlohn unter dem Marktpreis unwirksam in dem Sinne ist, dass er das von seinen Befürwortern geplante Ziel nicht erreichen kann, werden bestenfalls ignoriert. Rundheraus selbstwidersprüchlich wird dem weiteren Argument entgegnet, dass ein Mindestlohn über dem Marktpreis Arbeitsverträge verhindert. Dies wird lauthals bestritten, obwohl es doch gerade das Ziel des Mindestlohns ist, Arbeitsverträge mit einer unter dem Mindestlohn liegenden Vergütung gesetzlich unwirksam zu machen. Es bleibt die voller Überzeugung geäußerte Hoffnung, der Mindestlohn werde auf magische Weise bewirken, dass Arbeitgeber mehr für die gleiche Arbeit bezahlten und nicht auf eine von mehreren Arten ausweichen: In Frage kommt schlimmstenfalls, dass die Arbeit zu dem festgelegten Mindestpreis überhaupt nicht getan wird. Bestenfalls wird sie auch nach Einführung des Mindestlohns getan, aber der die Arbeit anbietende Marktteilnehmer kürzt nicht-monetäre Bestandteile der Vergütung zugunsten der Entlohnung in wertvollen Euros. Das kann auf zweierlei Arten geschehen. Einmal besteht die Möglichkeit, dass der Nachfrager nach Arbeitsentgelt etwa die Kosten für Arbeitskleidung oder ähnliches selbst tragen muss. Zum anderen aber können sich Nachfrager und Anbieter darauf einigen, auf teures Beiwerk in Form von justiziablen schriftlichen Arbeitsverträgen oder Rechnungen mit Mehrwertsteuerausweis zu verzichten.

Das ethische Argument, dass es eine private Angelegenheit der Vertragspartner ist, welche Leistungen sie zu welchem Preis austauschen wollen, trägt in den Kreisen ökonomischer Realitätsverweigerer noch seltener: Es bestehe ja der Primat der Politik und wenn man den Mindestlohn ganz privat nicht wolle, könne man ja auswandern. Gesetze gölten für „uns alle“. Dass die Politik allerdings das Inhalieren von dieser oder jener Substanz verbiete, das sei ein unzumutbarer Eingriff in die Privatsphäre, der dringend korrigiert werden müsse. Man lebe ja in einer sozialen Marktwirtschaft, wo Umverteilung gegen die Unbill des Marktes durch den Staat erzwungen werden müsse. Der Mindestlohn sei nur die moderne Ausformung des Sozialstaatsprinzips und unter den heutigen Umständen Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft.

Freilich sitzen diejenigen, die den Mindestlohn mit der sozialen Marktwirtschaft in Einklang sehen, einem historischen Irrtum auf. Die Vorstellungen der Väter der sozialen Marktwirtschaft hierzu sind eindeutig. Prinzipiell regelt der Markt die Dinge. Nur in Ausnahmefällen besteht für politische Eingriffe überhaupt ein Spielraum. Diese Eingriffe müssen wohlbegründet und wohlüberlegt sein. Selbst dann hat ein Eingriff gewissen Regeln zu folgen. Eingriffe dürfen dann nicht erfolgen, wenn sie der Bewahrung eines erwiesenermaßen schon überholten Zustands dienen. Die Subventionierung der Kohlebranche in Deutschland drängt sich hier als ein Beispiel auf, bei dessen Umsetzung in 1950 sich die Väter der sozialen Marktwirtschaft wohl in der Hölle hätten wähnen müssen. Darüber hinaus sind einige Bereiche identifiziert, für die Eingriffe als besonders gefährlich betrachtet werden, nämlich solche in das Nervenzentrum der Marktwirtschaft: Eingriffe in Außenhandel, Devisenmarkt und Kapitalmarkt im weitesten Sinne können so schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, dass die Wirtschaftspolitik nach Möglichkeit von diesen abzusehen hat, wenn nicht auf die Dauer ein kollektivistisches Wirtschaftssystem die Folge sein soll.

An oberster Stelle steht für die Väter der sozialen Marktwirtschaft aber die Bewahrung des Preissystems. Für einen wirtschaftspolitischen Eingriff sind solche Maßnahmen zu bevorzugen, die die nicht direkt in den Preismechanismus eingreifen. Steht ein Eingriff zur Verfügung, der die Grundlagen der Preisbildung beeinflusst und ähnliches bewirkt, so soll er dem direkten Eingriff in den Preismechanismus vorgezogen werden. Solche stets zu vermeidenden direkten Eingriffe sind die Festlegung von Höchst- und Mindestpreisen. Diese sehr konkrete Handlungsanweisung an die Politik ist die direkte Folge der ökonomischen Erkenntnis, dass die Festlegung von Höchst- und Mindestpreisen stets die beabsichtigte Wirkung verfehlen muss. Nicht anderes als die Festlegung eines Mindestpreises bedeutet ein gesetzlicher Mindestlohn. Er ist direkter Eingriff in den Preismechanismus und nach den Vorstellungen ihrer Väter nicht mit sozialer Marktwirtschaft vereinbar. Wenn es etwas gibt, was als unantastbar betrachtet werden kann, dann der ökonomische Mechanismus der Preisbildung. Nicht umsonst findet sich für den Mindestlohn in der Geschichte der Bundesrepublik kein historischer Anknüpfungspunkt. Das Gegenteil ist der Fall. Allseits bekannt ist die berühmte Eigenmächtigkeit Ludwig Erhards, der über Nacht die alliierten Preiskontrollen ungefragt außer Kraft setzte und so das deutsche Wirtschaftswunder erst möglich machte. Das aus dieser Entfesselung der Marktkräfte entstandene Wunder ist so wundersam daher nicht, wenn man um die Wichtigkeit des Preismechanismus für ein Funktionieren der marktwirtschaftlichen Allokation weiß.

Literatur und Internet

Kabinett billigt Gesetze zur Einführung eines Mindestlohns;
Röpke, Orientierungspunkte der deutschen Wirtschaftspolitik, in: ders., Gegen die Brandung, Erlenbach-Zürich und Stuttgart, 2. Auflage 1959, S. 192;
Die Kraft der Marktwirtschaft: Ludwig Erhards Wirtschaftsreform vom Sommer 1948.

19. Juli 2008

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