20. Juli 2008

Grundsätzliches Eigentum und Freiheit

Wie beides zusammenhängt

von Klaus Peter Krause

Dossierbild

Das Recht der Bürger am privaten Eigentum und der Schutz dieses Rechts ist in freiheitlichen Demokratien und Wirtschaftsordnungen ein wesentliches Grundrecht und daher in der Verfassung verbrieft. Das Recht auf und am Privateigentum zählt – wie das Recht auf Freiheit, Verträge zu schließen, den Beruf zu wählen, den Nachlass zu …

Kostenpflichtiger Artikel

Dieser Artikel steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.

Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, klicken Sie bitte hier, um sich anzumelden.

Wenn Sie Abonnent sind, aber noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.

Sie sind noch kein Abonnent? Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann diesen und viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.

Jetzt Abonnent werden.

Anzeigen

Anzeige