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![]() Jahrgang 1936, Publizist und Autor, von 1966 bis 2001 Wirtschaftsredakteur bei der "FAZ". ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Grundsätzliches: Eigentum und FreiheitWie beides zusammenhängt Das Recht der Bürger am privaten Eigentum und der Schutz dieses Rechts ist in freiheitlichen Demokratien und Wirtschaftsordnungen ein wesentliches Grundrecht und daher in der Verfassung verbrieft. Das Recht auf und am Privateigentum zählt – wie das Recht auf Freiheit, Verträge zu schließen, den Beruf zu wählen, den Nachlass zu vererben – zu den wirtschaftlichen Freiheiten. Dieses Recht ist für die marktwirtschaftlich verfasste Wirtschaftsordnung die treibende Kraft und wichtigste tragende Säule, unentbehrlich für eine Volkswirtschaft, die, um sich zu behaupten, effizient sein muss, und ebenso unentbehrlich für eine Gesellschaft, die politisch stabil bleiben will. Das Rechtsinstitut Privateigentum nimmt im Regelwerk einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine herausragende Rolle ein. Für die Menschen ist es eine Triebkraft, ein Anreiz, sich ins Zeug zu legen, es durch Arbeit zu etwas zu bringen und auf diese Weise nicht nur für sich allein, sondern zugleich für Volk und Vaterland etwas zu leisten. In freien, demokratisch verfassten Gesellschaften und Staatswesen gehört das Recht auf Eigentum lange zur Freiheit dazu. Diese Gesellschaften wissen, was sie vom Eigentum haben, und wenn sie klug sind, lassen sie es nicht beschädigen, nicht aushöhlen, sondern hegen und pflegen es. Sie wissen: Privates Eigentum, zumal an Grund und Boden, an Häusern, an Betrieben, an Kapital ist ein hohes Gut. Die Gewissheit, solches Eigentum erwerben, behalten, nutzen und vererben zu können, spornt die Menschen an: zu Ideen, zu Fleiß, zum Sparen, zum Investieren und damit zu notwendigen wirtschaftlichen Tugenden. Selbst Entbehrungen nehmen sie dafür in Kauf. Eigentum fördert ihr wirtschaftliches Denken, ihren sorgsamen Umgang mit wirtschaftlichen Gütern, spornt sie an zu wirtschaftlichen Leistungen, die auch anderen Bürgern und der Gesellschaft insgesamt nützen. Mit dem Anreizmittel Eigentum bringen sie es zu höheren wirtschaftlichen Leistungen als ohne dieses Mittel – nicht nur für sich allein, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Eine freiheitliche Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mit einer Marktwirtschaft, die effizient sein soll, kommt daher ohne Eigentum nicht aus; es ist eine für sie notwendige Bedingung. Eben aus diesem Grund gehört das Institut Privateigentum auch zu den sieben konstituierenden Prinzipien, wie sie der Nationalökonom Walter Eucken, einer der geistigen Väter der deutschen Wirtschaftsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg, für die Wirtschaftsordnung in der Form der Wettbewerbsordnung als notwendig aufgestellt hat. Eigentum ist also für eine freie Marktwirtschaft, wenn sie funktionieren soll, und überhaupt für eine freiheitlich verfasste Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eine unabdingbare Voraussetzung. Entscheidend ist dabei, dass die Eigentumsrechte stark genug und damit für die Menschen überzeugend genug sind. Ein Staat, der sich für eine marktwirtschaftliche Ordnung entschieden hat, aber diese Eigentumsrechte vernachlässigt und sie schwächt, setzt leichtfertig die Effizienz dieser Ordnung aufs Spiel - und er beschädigt zugleich auch die Freiheit, also den Wert an sich. Eigentum und Freiheit hängen also zusammen: Freiheit ermöglicht Eigentum, führt zu Eigentum, und Eigentum verschafft mehr Freiheit. Eigentum ist Bestandteil der Freiheit, denn zur Freiheit gehört, dass man frei darin ist, Eigentum zu erwerben, zu mehren, wegzugeben und zurückzuverlangen, wenn es widerrechtlich weggenommen wurde. Freiheit ist aber auch Bestandteil des Eigentums, denn das Eigentumsrecht ist als Eigentum ohne die Freiheit, es zu nutzen oder auch nicht zu nutzen, eine leere Hülse ohne Wert. Freiheit und Eigentum ergänzen einander, stärken sich gegenseitig: Freiheit wird durch Eigentum gefestigt, und Eigentum weitet die Freiheit aus, macht den, der über Eigentum verfügt, freier. Wer für Freiheit eintritt, sollte daher auch immer für Eigentum eintreten. Eigentum sollte Bestandteil der Freiheit immer sein, Freiheit das Eigentum immer umfassen, immer ermöglichen. Menschen, die frei sind und Eigentum haben, sind bereiter, von sich aus mehr zu leisten. Das geschieht zwar aus Eigennutz, setzt sich insgesamt aber um in Gemeinnutz, in Nutzen für die Allgemeinheit. Man kann daher für Freiheit und Eigentum eintreten, weil sie sich für eine Gesellschaft, für ein Staatswesen als nützlich erweisen. Besser wäre es allerdings, man träte für sie nur um ihrer selbst willen ein, für Freiheit und Eigentum als Werte an sich, weil sie gerade für die Menschen einen Eigenwert haben. Folglich muss man um der Menschen willen für Freiheit und Eigentum eintreten. Internet 20. Juli 2008 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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