Alexander Kissler

Jg. 1969, Journalist und Buchautor, www.alexander-kissler.de

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Recht: Mein Leben, dein Leben, unser Tod

von Alexander Kissler

Ein Einwurf zur Stammzellenforschung und Sterbehilfe

Damit war nicht zu rechnen: Das Europäische Patentamt hat es in der vergangenen Woche endgültig abgelehnt, ein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen zu erteilen. Der bereits 1995 von der „Wisconsin Alumni Research Foundation“ eingereichte Antrag Nr. 96903521.1 ist gescheitert.

Damit aber war zu rechnen: Laut einer Umfrage unter 483 deutschen Ärzten, vom „Spiegel“ veranlasst, wünscht sich jeder dritte ein Gesetz zugunsten des assistierten Suizids, jeder sechste gar ein solches zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Und über drei Prozent, hochgerechnet „um die 3000 Mediziner“, sollen bereits bei einem Freitod Handlangerdienste geleistet und damit gegen ihr Standesrecht verstoßen haben.

Die eine und die andere Nachricht entspringen demselben Diskursfeld namens Leben. Zu vermutlich keiner Zeit war es weiter entfernt von aller Selbstverständlichkeit als heute, war es heftiger umzingelt von Problemen, Ansprüchen, Zumutungen. Das Leben eben ist nurmehr der Nebeneffekt des Nachdenkens darüber, der unverdaute Rest, wenn Technik und Politik sich eingreifend ausgetobt haben.

In dieser Geschichte aber – und hierin liegt das Eigentümliche – gibt es vertikale und horizontale Bewegungen zugleich, schreitet die Vermarktung des Lebens voran und verzögert sie sich wieder. Das Lebensende etwa wird bald ähnlich marktförmig gestaltet sein wie der Rest. Die Debatte um die aktive Sterbehilfe wird von jenen lauten Stimmen dominiert, die das gute Menschen-, Bürger-, Konsumentenrecht verletzt sehen, wenn sie nicht einen Tod nach Wunsch kaufen dürfen. Der Arzt soll ihnen dienstleistend zupass stehen.

Im euthanasiefreundlichen „Spiegel“-Artikel erscheint als Argument für die Tötung auf Verlangung: Der „Verlust von Lebensqualität, Würde und Autonomie“ dürfe nicht hingenommen werden – lieber tot als lebensqualitätslos, unwürdig, abhängig. Wer solches fordert, übersieht zumeist, dass jedes Recht einen Pflichtenkatalog hervorbringt, hier die Pflichten dessen, der durch sein Handeln die Statusveränderung des Körpers von 1 (lebend) zu 0 (nicht lebend) bewerkstelligen soll.

Will man eine Kohorte schaffen von Tötungsexperten mit Approbation? Soll es polytechnische Sterbezentren geben, fliegende Todespillenhändler oder Nebenerwerbsmortalitätsexperten um die Ecke?

Wirklich autonom ist der Mensch in keiner Lebensphase, die Würde aber darf ihm nie genommen werden, unbeschadet aller ihrerseits ideologisch aufgeladenen Lebensqualität. Aus den Einzelfällen, über die man eher nicht Bescheid wissen will, allgemeine Regeln abzuleiten, hieße den Grenzfall normieren und so stets neue Grenzziehungsbedürfnisse zu provozieren. Regellosigkeit wäre bald das Resultat – aus anfänglicher Sorge um Regelungslücken.

Das Patentamt, das die Handelbarkeit einer Erfindung sichern soll, hat unterdessen keine neue Grenze gezogen, sondern eine alte bekräftigt. Das Europäische Patentübereinkommen und die in diesem enthaltene Biopatentrichtlinie der EU wurden bestätigt. Demnach ist eine Erfindung, die die Tötung menschlichen Lebens, der Embryos nämlich, voraussetzt, nicht patentierbar. So hatte man schon 2004 entschieden, so entschied man nun wieder.

Das menschliche Leben ist ergo für die Wettbewerbsermöglicher grundverschieden von anderen Lebensformen. Wo menschliches Leben existiert –  in welcher Phase auch immer –, da darf von dessen Tötung kein kommerzieller Segen ausgehen. Kein Rohstoff ist der Embryo, sondern ein werdender Mensch.

Gewiss wird der Patententscheid nicht die bisher so fruchtlose Erforschung embryonaler Stammzellen stoppen. Er zeigt aber, dass der Mensch noch immer unter Einmaligkeitsverdacht steht. Und er zeigt, dass Menschsein nicht in Qualitäten sich erschöpft und nicht an Autonomie gebunden ist. Das blanke, pure Dasein ist es, das den Mensch zum Menschen schlägt. Dinge kann man geregelt kriegen, des Menschen Leben und Enden nicht.

Information

Alexander Kissler ist Kulturjournalist, u.a. bei der "Süddeutschen Zeitung" und der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", und Sachbuchautor. Die bisherigen Montagskolumnen finden sich hier".

01. Dezember 2008

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