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Enteignung: Zwangsanleihevon Dirk Friedrich Frisch aus der fiskalischen Folterkammer Die Bundesregierung hat dazu aufgefordert, Vorschläge einzureichen, auf welche Weise man bei dem geplanten Konjunkturprogramm Geld ausgeben kann. Geld, das entweder aus Schulden oder Steuererhebung stammt. Der Wettlauf um die Beute hat begonnen. Noch dazu ist Wahlkampf in Hessen – schon wieder. Es verwundert einen nicht, gerade jetzt die Forderung nach Auflegung einer Zwangsanleihe zu hören. Diese erhob Thorsten Schäfer-Gümbel. Er griff damit einen Vorschlag der IG Metall auf. Beschönigend spricht er von „Vermögensanleihe“. Mit diesem Instrument solle das Konjunkturpaket finanziert werden. Es handelt sich um ein Instrument aus der fiskalischen Folterkammer, das mehreren ökonomischen Fehlschlüssen unterliegt. Erstens ist das Geld, das mit der Zwangsanleihe eingenommen werden soll, schon jetzt bereits investiert. Es ist ein Fehlschluss, wenn man behauptet, Ersparnisse auf den Sparkonten der Reichen seien nicht investiert. Es handelt sich um Geld, das Banken und Anleihegläubigern zur weiteren Verwendung und gegen Entgelt, den Zins, überlassen worden ist. Es hat dort, wo es derzeit ist, seine effiziente Verwendung gefunden. Zöge man dieses Geld mit einer Zwangsanleihe ein, so stünden den Banken und Anleihegläubigern weniger Finanzmittel zur Verfügung. Sie könnten weniger Kredite ausreichen. Eingeräumt werden muss allerdings, dass Geld in einem Teilreservesystem seine Eigenschaft als knappes Gut verloren hat. Die Geldschöpfung der Zentralbank hat im Wesentlichen den gleichen Effekt wie eine Zwangsanleihe. Bei der Geldschöpfung werden alle Geldnutzer betroffen, bei der Zwangsanleihe kann man bestimmte Geldnutzer bzw. deren Ersparnisse identifizieren. Beide Instrumente haben gemein, dass Ersparnisse von dem Ort seiner effizientesten Verwendung abgezogen und einer weniger effizienten Verwendung zugeführt werden. Die Kosten einer Zwangsanleihe liegen zweitens nicht nur in der Differenz aus Marktzins und dem Zins, den der Zwangsanleiheschuldner (der Staat) einseitig festlegt. Die Kosten bestehen insbesondere auch in der Unmöglichkeit, Ersparnisse einer anderen Verwendung zuzuführen. Wird Geld bei Banken gespart oder direkt Unternehmen in Form einer Schuldverschreibung überlassen, so steht es diesen zur Verfügung, um damit zu investieren. Eigenschaft dieses freiwilligen Geschäfts ist, dass die Partner nach ihren vertraglichen Abreden auch die Rückzahlung des Geldes einvernehmlich regeln können. Dies ist etwa der Fall, wenn der Geldinhaber seine Ersparnisse nicht mehr investieren, sondern konsumieren will. Es wird ihm die Entscheidungshoheit darüber genommen, ob er sein Geld investieren oder konsumieren will. Nachteilig ist also nicht nur die Zinsdifferenz, sondern der Verlust der Verfügungsbefugnis für den Sparer insgesamt. Wesentliches Merkmal allen Eigentums ist die Verfügungsbefugnis über das Eigentum und die Möglichkeit, allein aus diesem Nutzen zu ziehen. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich bei der Zwangsanleihe um eine Enteignung. Schließlich ist unklar, wie der Zwangsanleihegläubiger das enteignete Geld verwenden will. Angeblich dient es der Finanzierung eines Konjunkturprogramms. Angedeutet wird dadurch eine Konsumierung des Geldes nach Keynes’schen Maßstäben. Andererseits scheuen sich die Verantwortlichen nicht, von einer Investition in Straßenbau und Infrastruktur zu sprechen. Wenn aber das Ziel der Zwangsanleihe die Investition ist, warum nimmt man dann Ersparnisse der Privaten, die zu jedem gegebenen Zeitpunkt bereits andere Investitionen finanzieren? Gewonnen ist dadurch nichts. Nicht mal nach der Keynes’schen Irrlehre führte dies zu einer Belebung der Konjunktur. Internet 27. Dezember 2008 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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