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Dokumentation: Liberale Referenzposition zur Schulbildung

von Libertäre Plattform in der FDP

Ein Positionspapier

Die Situation der Schulbildung in Deutschland

Aufgeschreckt von den Ergebnissen der PISA-Studien überschlagen sich die Diskussionen zu einer Schulreform in Deutschland.

Sozialisten verweisen auf das Beispiel von Finnland, das bei den PISA-Studien mit einer Einheitsschule gut abgeschnitten hat, und fordern auch für Deutschland die Umstellung auf Gesamtschulen. Konservative setzen sich für den Erhalt des dreigliedrigen Schulsystems ein, die FDP will ein zweigliedriges Schulsystem.

Gemeinsam ist allen Parteien, dass sie über die Bildungspolitik und eine Schulpflicht vorge­ben wollen, wie Bildung für alle auszusehen hat. Lehrpläne werden dabei von Beamten nach deren Sicht in Bezug auf Wahrheit und die Relevanz von Inhalten aufgestellt, der Mensch wird zum uniformiert gebildeten Staatsbürger.

Es wird argumentiert, dass in der Gesellschaft ein einheitliches Normen- und Wertesystem geschaffen wer­den müsse, welches für das Zusammenleben unverzichtbar sei, dass ohne Kontrolle durch die Regierung unterschiedliche moralische, religiöse, weltan­schauliche und politische Inhalte vermittelt würden, die zu einer Unvereinbar­keit untereinander führten; bis hin zu sich feindlich gesinnten Parallelgesellschaften, dass „die“ Wirtschaft standardisierte Abschlüsse brauche und dass für die Zukunft jedes Einzelnen Bildung so entscheidend sei, dass man sie nicht dem Zufall überlassen dürfe.

Bei dieser Argumentation wird ignoriert, dass die meisten Länder in Europa und auf der Welt keine Schulpflicht haben. Hierzu gehören Länder wie die Schweiz, Australien, Holland, Dä­nemark, Schweden, Frankreich, England, Österreich, Kanada, Irland, Schottland, Neusee­land, Spanien, Portugal, Italien, Belgien, die Tschechische Republik, Ungarn, Po­len, Russ­land, Norwegen, die Slowakei, die USA - und auch Finnland.

In diesen Ländern stehen die öffentlichen Schulen im Wettbewerb mit privaten Bildungsein­richt­ungen, dort gibt es Hausunterricht oder selbstständiges Lernen („Unschooling“), zum Teil eine Bildungspflicht, aber keine Schulpflicht.

Ignoriert wird auch, dass eine Befreiung von der Schulpflicht auch in Deutschland in Aus­nahmefällen möglich ist, mit Resultaten, die die Schulpflicht als generelle Vorschrift in Frage stellen.

In Deutschland hilft es, einer „Boygroup“ anzugehören, um frei unterrichtet werden zu können. Die Behörden erkennen damit an, dass es Situationen gibt, in denen die Schulpflicht anderen Bestrebungen im Wege steht, die als wichtig genug erachtet werden, die Schul­pflicht in diesen Fällen hintenanzustellen.

Erstaunlicherweise wird aber nicht zugelassen, dass Kinder außerhalb der Schule unterrich­tet werden, wenn als Begründung nur die bessere Qualität der Lernergebnisse im jeweiligen Fall angeführt wird. Somit ergibt sich die absurde Situation, dass Schulbehörden Eltern und Kinder zu einer schlechteren Bildung zwingen können.

Auch im umgekehrten Fall, wenn durch Pflichtbeschulung ein Mindestniveau an Bildung si­chergestellt werden soll, ist erfolgreiche schulische Bildung gegen den Willen der Beschul­ten kaum möglich, wie die Situation an mancher Hauptschule eindrucksvoll zeigt.

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Prof. Vernor Muñoz, äußerte sich in einem 2007 veröffentlichten Bericht besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schul­pflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert. Hierbei gehe das speziell deutsche Verständnis einer Schul­pflicht zu weit.

Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa (OECD) mahnt in ihrem jüngsten Bildungsbericht, das Verbot des Heimunterrichts in Deutschland zu lockern.

Die Schulpflicht setzt voraus, dass der Bürger der Regierung schuldet, von ihren Organen gebildet zu werden. Das ist mit einem modernen Empfinden von Demokratie und Freiheit unvereinbar - „die Bürger bilden den Staat - nicht umgekehrt!“

Zusätzlich zur Schulpflicht ist zu verzeichnen, dass Schulen in ihrer Lehre offiziell einheitlich ausgerichtet werden. Selbst in Fragen der Politik und der Parteien ist offiziell Pluralismus gefordert - in Fragen der Bildung wird die Vielfalt davon abweichend als Bedrohung darge­stellt.

Wenn Lehrpläne einheitlich aufgestellt werden, um das „richtige“ Gedankengut zu vermitteln und das „falsche“ auszuschließen, muss auch die Frage gestellt werden, wer die Ersteller der Lehrpläne in ihrer thematischen Auswahl und Ausrichtung kontrolliert: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Durch den Einfluss der Politik auf die Schulbildung wird eine bestimmte Art von Bildung er­zwungen, auch wenn diese nicht mit der Lebensanschauung der Eltern und Kinder über­ein­stimmt. Beispiele dafür sind:

- die Ablehnung verschiedener Unterrichtsmethoden und -inhalte von unterschied­lichsten Gruppierungen, die größte Gruppierung stellen hierbei die Alter­nativlerner, die politisch tendenziell „grün“ oder „links“ einzuordnen sind.

- die negative Darstellung von Unternehmen und Unternehmern in Schulbüchern und im Unterricht

- die Ablehnung einzelner Unterrichtsinhalte wie z.B. Schwimmen, Sexualkunde oder Evolutionstheorie von konservativer oder religiöser Seite

- die Ablehnung von erzwungenem sozialen oder geschlechtlichem Umgang von konser­vativer oder religiöser Seite

Als Argument für die einheitliche Beschulung wird angeführt, dass die Kinder in einer frei­heitlichen Gesellschaft gerade vor der einseitigen Sicht der Eltern geschützt werden müss­ten.

Diese Argumentation vernachlässigt mehreres:

- das Recht der Eltern auf Weitergabe des von ihnen bisher als richtig Erkannten

- es wird davon ausgegangen, dass die Eltern ohne schulische Korrektur ihre Glaubens­sätze unverändert an die Kinder weitergeben könnten. Die Erfahrung lehrt, dass Kinder trotz der Erziehung der Eltern zu eigenen Auffassungen kommen, und dass gerade eine einseitige Erziehung oft die größte Gegenreaktion zeitigt.

- dass man den Eltern konsequenterweise ihre Kinder ganz entziehen müsste, um sie vor Einflüssen zu schützen, die mit der jeweiligen mehrheitskonformen Auffassung von Bildung nicht übereinstimmen, wenn man das Recht der Eltern auf Weitergabe ihrer Einstellung nicht respektiert.

- den Schutz von Kindern vor einer einseitigen Sicht der Bürokratie: die Kultusministerien ersetzen nur die Sichtweise der Eltern durch die Sichtweise von Ministerialbeamten, einen individuellen Glauben durch den „Staatsglauben“ über „Richtig“ und „Falsch“. Die Lehrinhalte sind dabei tendenziell deckungsgleich mit den Sichtweisen, die zur jeweiligen Zeit als poli­tische Mehrheitsmeinung gelten können.

Bildung hilft, das Leben zu bestreiten. Allerdings: Lernen findet immer statt – schon das Le­ben bildet, auf jegliche Weise. Es darf nicht übersehen werden, dass jede Bildung auch Opportunitätskosten in dem Sinne aufweist, das die für die jeweilige Art von Bildung aufge­wendete Zeit für andere Arten der Bildung nicht mehr zur Verfügung steht.

Um eine Schulpflicht zu begründen, müsste die Schule zumindest der einzige und beste Ort zum Lernen sein. Bildung ist aber unabhängig von Schulpflicht und Beschulung, und auch das Angebot von öffentlichen Schulen lässt sich daraus nicht ableiten.

Um dem Bildungsauftrag auch gerecht werden zu können, müssten Schulen ein Ort der Ge­borgenheit sein. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Angesichts der Missstände an deutschen Schulen, mit Gewalt, Mobbing und fehlender individueller Berücksichtigung, schadet Schule – so wie sie ist – zudem vielen Kindern. Schulen sind oft nicht in der Lage, die Unversehrt­heit der Kinder sicherzustellen.

Es gibt auch Kinder, für die Schule – egal wie sie ist – nicht der angemessene, geschweige denn der bestmögliche Lernort ist. Die Situation in Deutschland verletzt also tatsächlich nicht nur die Rechte von Eltern, sondern auch die Menschenrechte von Kindern.

Es wird trotzdem verlangt, dass Eltern ihre Kinder notfalls mit Gewalt in der Schule abliefern, ein Ort, der für sie vielleicht nicht der beste Lernort ist und wo ihnen Gewalt durch Mitschüler droht. Solange die Grundbedingungen nicht gewährleistet sind, könnte man aus der Fürsorge­pflicht der Eltern auch ableiten, dass sie ihre Kinder zu schützen und nicht mehr der Anstalt Schule auszuliefern haben.

Gleichzeitig wirft der bundesweite Schülerprotest vom November 2008 weiteres Licht darauf, welche Probleme entstehen können, wenn Schulbildung zwangsweise monopolisiert, öffent­lich finanziert und zentral gesteuert wird. Bundesweit demonstrieren Schüler wegen der gleichen Pro­bleme, obwohl Bildung Ländersache ist. Immer wieder genannt werden dabei die Punkte „mangelhafter Zustand der Schulen“, „veraltetes Lehrmaterial“, „zu große Klassen“, „Ausfall­stunden“ und die „zu große Belastung durch Pflichtstunden“.

Der Grund, dass Alternativen zur öffentlichen Beschulung nicht gelebt und geplant werden, hat vier hauptsächliche Ursachen:

1. Die Finanzierung durch Steuergelder, d.h. das vermeintlich kostenlose Angebot von Schulbildung, führt dazu, dass Alternativangebote einem eklatanten Wettbewerbs­nachteil unterliegen. Die Tatsache, dass dennoch Eltern bereit sind, die Schulbil­dung Ihrer Kinder „doppelt“ zu finanzieren, lässt die Einschätzung der Eltern in Bezug auf das gegenwärtige System erkennen.

2. Behördliche Zuweisungen zu einer bestimmten Grundschule, mit schlichtem Verbot von Wahlmöglichkeiten.

3. Der Schulzwang, der in Ergänzung zur Schulpflicht in der zwangsweisen Zuführung der Schüler zur Schule resultiert, wenn diese ihrer Schulpflicht nicht freiwillig nach­kommen.

4. Monopolisierung des Berechtigungswesens: Wenn der Zugang zu gesellschaftlichen Institutionen über Zertifikate wie die staatlichen Schulabschlüsse geregelt ist, werden die Institutionen, die die Lizenz zur Vergabe der Zertifikate haben, zu Monopolisten.

Den vereinzelten Versuchen, alternative Bildungsmöglichkeiten anzubieten und auszuprobie­ren, wird mit Unverständnis, Bürokratie und Gewalt begegnet. Das gegenwärtige System wird geschützt, obwohl dessen Mängel offensichtlich sind.

Der Schulzwang hat dabei auch in Deutschland eine noch junge Geschichte. 1825 hieß „Schulzwang“ noch die Pflicht der Kommunen, Schulen anzubieten, um Kindern den Schul­besuch zu ermöglichen. Erst 1938 wurde der physische Schulzwang durch die nationalsozia­listische Regierung mit dem Reichsschulpflichtgesetz eingeführt.

150 Jahre nach der Einführung des Schulzwangs ist das Schulwesen bereits vollständig ver­staatlicht und Bildung für Heranwachsende monopolisiert.

Referenzsituation: Ein freies Bildungssystem

Der gegenwärtigen Situation in Deutschland stellen wir die „liberale Referenzsituation“ ent­gegen, als Maßstab zur Beurteilung von Vorschlägen der politischen Parteien und Eingriffen der Regierungen.

Basis der liberalen Referenzsituation ist die Freiheit und das Selbsteigentum des einzelnen Menschen. Der Mensch ist frei geboren; die ungehinderte freie Entfaltung in allen Lebensbe­reichen ist nicht nur Voraussetzung für eine bestmögliche Persönlichkeits- und Wohlstands­entwicklung des Einzelnen, sondern zugleich Voraussetzung für die bestmögliche Entwick­lung der Gesellschaft insgesamt. Die Schranken der Freiheit des Einzelnen finden sich in den Persönlichkeits- und Eigentumsrechten des jeweils Anderen.

Bildung ist auf dieser Grundlage Privatsache.

Die liberale Referenzsituation zur Bildung zeichnet sich durch die vollständige Abwesenheit von Zwang aus:

- Bildungsangebote entstehen aufgrund der Wünsche der Bürger durch Angebot und Nachfrage am Markt. Jeder hat die Chance, sich selbstbestimmt zu bilden und sein Leben zu gestalten. Nur die Eltern der Kinder und altersentsprechend die Kinder selbst entscheiden über ihre Erziehung und Bildung, über deren Inhalte und Metho­den, einschließlich der Wahl der Bildungseinrichtungen.

- Der Erwerb von Bildung wird durch ihre Nutzer, deren Familien, anderen Nutznießern sowie durch Spender und Stifter finanziert.

- Die Bildungseinrichtungen entscheiden selbst über die Aufnahme von Schülern.

Durch den sich entwickelnden Wettbewerb würde das Bildungsangebot bedürfnisgerechter und - bei gleichem Leistungsniveau - preiswerter. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich Eltern bei freier Wahl der Bildung auch für ein höheres Niveau an Bildung ent­scheiden würden und bereit wären, dafür mehr Geld als im derzeitigen System auszugeben.

Kinder und junge Erwachsene brauchen für ihre Bildung, schulisch oder nichtschulisch, eine Vielfalt verschiedener Angebote an Lernorten und Wissensvermittlern, sie brauchen den Kontakt zum wirklichen Leben, von dem sie als Zwangsbeschulte systematisch ausge­schlossen sind. Der Markt ermöglicht nachfragegerechte Angebote – und dies auch preis­werter als jede andere Organisationsweise. Warum sollte man sich auf eine, zwei oder drei Schulformen beschränken, wenn der Markt in der Lage ist, entsprechend den Bedürfnissen der Bürger 10, 100 oder 1000 verschiedene Bildungsmöglichkeiten bereitzustellen?

Wie sind die unterdurchschnittlichen PISA-Ergebnisse deutscher Schüler mit der nicht nur überdurchschnittlichen, sondern hervorragenden Position Deutschlands in der Weltwirtschaft und der hohen Exportquote vor allem des Mittelstandes in Einklang zu bringen? Die Diskre­panz zeigt auf, dass das dazu notwendige Wissen auch aus Quellen außerhalb der beste­henden öffentlichen Bildungseinrichtungen gekommen sein muss. Dies zeigt deutlich den Sinn praktischer und lebensnaher Bildung.

Andererseits hat das gute Abschneiden Japans bei den PISA-Ergebnissen das Land nicht vor der Krise Anfang dieses Jahrhunderts bewahren können.  Auch für das 19. Jahrhundert kann man in Untersuchungen schon keinen direkten Zusammenhang zwischen Bildung und Wohlstand feststellen.

Der Bildungs- und Wissenserwerb wird durch neue Technologien wie die Digitalisierung und das Internet immer leichter. Auch vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit das Festhalten an alten und starren Formen der Bildung als einzig zugelassener Form gerecht­fertigt werden kann.

Aus Sicht der liberalen Referenzsituation ist der Schul- und Bildungszwang ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Freiheit, verbunden mit Indoktrinationspotential von Seiten der Politik.

Regierungen haben den Menschen nicht vorzugeben, wie sie sich zu bilden haben. Liberale wollen keinen Einheitsmenschen nach dem Wunsch einer Regierung. Liberale wollen einen Menschen, der frei ist in seinem Glauben, einen Menschen, der seine Meinung frei äußern kann. Dies ist die Grundlage einer freien Gesellschaft.

In diesem Sinne strebt der Liberalismus die Trennung von Staat und Bildung an; folgerichtig ist das derzeitige Schulsystem zu privatisieren.

Liberale Politik auf dem Weg zum freien Bildungssystem

Deutschland weist in Bezug auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik einen Status quo auf,  der die sofortige Einführung von freier Bildung im Sinne der liberalen Referenzsituation ohne Änderung auch anderer Rahmenbedingungen erschwert. So wären z.B. aufgrund der Politik der Vergangenheit viele Familien heute finanziell nicht in der Lage, selbst für eine kosten­pflichtige Bildung ihrer Kinder aufzukommen. Deshalb ist umso bemerkenswerter, dass Fa­milien, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, eine kostenlose Bildung ihrer Kinder durch Heimunterricht verwehrt wird, obwohl es auch im Interesse der anderen Bürger wäre, öffent­liche Hilfe wie in anderen Bereichen erst bei wirklichem Bedarf zu gewähren.

Auch wenn freie Bildung aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen nicht sofort mög­lich ist und manche politischen Vorschläge zur Bildungspolitik aufgrund der Abweichung von liberalen Grundsätzen für sich gesehen nicht als liberale Position bezeichnet werden können, ist jede Maßnahme positiv zu sehen, die den Status quo im Sinne einer Annäherung an die aufgezeigte Referenzposition verbessert. Eine solche Politik kann im weiteren Sinne als libe­ral bezeichnet werden.

Welche weiteren Gründe sprechen gegen die Akzeptanz der liberalen Referenzsituation als Grundlage für die Schulbildung in Deutschland? Würde man eine Liste der beliebtesten Be­griffe in der bildungspolitischen Diskussion erstellen, käme „Chancengerechtigkeit“ wahr­scheinlich auch innerhalb der FDP auf den ersten Platz. Chancengerechtigkeit wird dement­sprechend auch als Begründung für fast alle Eingriffe in den Bildungsmarkt herangezogen, auch wenn sich dahinter oft eine andere Motivation für die Eingriffe verbergen mag.

Chancengerechtigkeit wird allerdings als Konzept auch von Liberalen kontrovers diskutiert, weil der Begriff bei genauerer Betrachtung schon in der Theorie nicht unproblematisch und in der Praxis kaum umzusetzen ist.

Versteht man Chancengerechtigkeit so, dass bei öffentlicher Finanzierung alle das formale Recht auf Zugang zu bestimmten Bildungsgängen haben sollen, müsste der tatsächliche Zugang trotzdem gesteuert werden, damit das Recht auf Bildung die Finanzierbarkeit durch die öffentlichen Haushalte und den tatsächlichen Bedarf nicht sprengt. Unabhängig von der Frage, ob eine Gesellschaft wirklich 100% Abiturienten oder Hochschulabsolventen benötigt, stießen die Etats schon heute schnell an finanzielle Grenzen, wenn alle das formale Recht auf Abitur und Studium auch wahrnehmen wollten.

In der Praxis können die Behörden die Beschränkung des formalen Rechtes über die Varia­tion von Zulassungshürden steuern, vorab über Zulassungsbeschränkungen oder, wenig erfreulich für die Betroffenen, über den Schwierigkeitsgrad der Abschlussprüfungen nach erfolgter Ausbildung. Dieses Vorgehen kann heute schon in Fächern mit Staatsexamina festgestellt werden, in denen der Anzahl der Studenten nur eine durch Regierungen und Behörden festgesetzte und begrenzte Anzahl von Arbeitsplätzen gegenübersteht.

Versteht man Chancengerechtigkeit so, dass allen der Zugang zu einem gleichen Bildungs­niveau offenstehen soll, müsste das Bildungsniveau tatsächlich gedeckelt werden, damit nicht das oberste denkbare Bildungsniveau das Recht aller auf gleiche Bildungschancen definiert und die Finanzierbarkeit durch die öffentlichen Haushalte sprengt. Im derzeitigen Schulsystem können tatsächlich Elemente einer Deckelung festgestellt werden, die aber nicht ausreichen, das „Ideal“ der Gleichheit des Bildungsniveaus zu erreichen. Wollte man die Deckelung des Bildungsniveaus wirklich konsequent durchführen, um Bildungsunter­schiede zu vermeiden, müssten Regelungen angewendet werden, die nur in totalitären Staaten vorstellbar sind:

- Kinder mit größeren Begabungen müssten daran gehindert werden, ihr Potential auszu­schöpfen.

- Eltern mit einem höheren Bildungsniveau müssten daran gehindert werden, Ihre größe­ren Kenntnisse an ihre eigenen Kinder weiterzugeben. Lehrerkinder dürften in der Schule nicht besser sein als andere Kinder, Eltern mit besonderen Sprachkennt­nissen dürften mit ihren Kindern nur Deutsch sprechen.

- Eltern mit größeren finanziellen Ressourcen dürften diese nicht dafür verwenden, ih­ren Kindern eine bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen.

- Eltern mit gleichen finanziellen Ressourcen wie andere Eltern dürften nicht einen größe­ren Teil ihres Gel­des in die Ausbildung ihrer Kinder investieren, wenn sie dies als wichtiger erach­ten als anderweitigen Konsum.

So absurd diese Vorstellungen im Beispiel scheinen mögen, unterliegt doch einigen Be­gründungen für öffentliche Schulen, die das Bildungsniveau nicht zu weit auseinanderfallen lassen soll, diese Vorstellung der Deckelung des Bildungsniveaus. Man kann dies auch in der öffentlichen Diskussion feststellen, wenn es als „ungerecht“ bezeichnet wird, wenn manche Eltern, vor allem „die Reichen“, ihren Kindern eine bessere Ausbildung ermöglichen könnten.

Die Gegenfragen liegen nahe:

Ist es für eine Gesellschaft schlecht, wenn es große Abweichungen Einzelner nach oben gibt? Ist ein Einstein von Nutzen oder von Schaden für die Gesellschaft?

Muss die Bildung gedeckelt werden, d.h. muss Einstein in seinen Kenntnissen be­schränkt werden, damit er nicht über die anderen hinausragt?

Oder brauchen wir im Rahmen der Chancengerechtigkeit 100% Einsteins? Müssen dann alle anderen unter Einsatz aller Ressourcen auf das Niveau von Einstein geho­ben werden? Und müsste Einstein aus Gerechtigkeitsüberlegungen wieder zwangs­weise gedeckelt werden, wenn die anderen Kinder trotz der Anstrengungen doch nicht das Niveau von Einstein erreichen?

Ist es zu bemängeln oder zu behindern, wenn Eltern ihren Kindern eine bestmögliche Bildung mit auf den Weg geben wollen, selbst wenn sie dafür größere Ressourcen zur Hand haben als andere Eltern?

Wenn man es als ungerecht empfindet, dass manche Eltern größere Ressourcen zur Hand haben als andere - müsste man auch verhindern, dass Eltern zugunsten der Ausbildung ihrer Kinder im Vergleich zu anderen Eltern einen größeren Verzicht auf anderweitigen Konsum tätigen?

Müsste man auch verhindern, dass Eltern ihre Kinder bestmöglich fördern, indem sie überdurchschnittliches Wissen weitergeben, das von ihrer finanziellen Ausstattung unabhängig ist? Ist diese Art der Wissensweitergabe anders zu beurteilen, als Eltern, die die Bildung ihrer Kinder durch Bezahlung externer Bildungseinrichtungen fördern?

Könnte man nicht mit gleicher Berechtigung fragen, ob nicht z.B. diejenigen Eltern be­nachteiligt sind, die Ihren Kindern selbst wenig Wissen weiterzugeben haben und dies mit teurer externer Ausbildung kompensieren müssen?

In einer Gesellschaft, in der Pluralität gewünscht wird und in der der Wohlstand auf Arbeits­teilung beruht, ist es kontraproduktiv, wenn das Bildungssystem auf das gegensätzliche Prinzip der Vereinheitlichung ausgerichtet wird und Differenzierung nicht erlaubt. Ab­weichende Ausnahmeleistungen von Einzelnen, die wie im Falle Einsteins von Nutzen für die gesamte Gesellschaft sind, wären in einem solchen System systemfremde Zufallspro­dukte, statt zugelassen und gefördert zu werden.

Freie Menschen halten Unterschiede nicht nur aus, sie sehen, dass Unterschiede die Voraussetzung für Handlungsfreiheit - für alle - sind. Oder umgekehrt ausgedrückt: Hand­lungsfreiheit führt immer zu Unterschieden, weil jeder seine eigenen unterschiedlichen Vor­stellungen verwirklichen kann. Mit Unterschieden, die sich nicht auf Geld gründen, muss sogar im Sozialismus umgegangen werden.

Berücksichtigt man das Recht der Eltern, ihren Kindern eine möglichst gute Bildung zu ver­mitteln, sowie die Finanzierbarkeit und den gesellschaftlichen Bedarf an Bildung, kann es im Grunde bei der Forderung nach Chancengerechtigkeit also nur darum gehen, ein Mindestni­veau an Bildung zu definieren, zu dem alle Zugang haben sollen.

Akzeptiert man als Liberaler diese Forderung, so rechtfertigt dies jedoch noch nicht die be­stehenden steuerfinanzierten Aktivitäten und Eingriffe im Bildungswesen, geschweige denn weitergehende gewünschte politi­sche Maßnahmen wie die Einführung einer einheitlichen Schule für alle.

Der Zugang zu einer nicht kostenlosen Mindestbildung hängt dabei hauptsächlich von einem Punkt ab - der Finanzierbarkeit der am Markt erhältlichen Bildungsangebote für den Einzel­nen.

Dieser Punkt kann durch eine reine Bezuschussung oder Kreditgewährung für die Bildungs­willigen gelöst werden, die die definierte Art der Grundbildung nicht selbst bezahlen können. Die grundlegende Bildung würde dann nicht mehr von der finanziellen Ausstattung des Ein­zelnen oder seiner Familie abhängen, und der bürokratische Apparat zur Gewährung der öffentlichen Unterstützung ließe sich auf eine rein finanzielle Hilfe beschränken, ähnlich der Gewährung von Wohngeld oder ergänzender Sozialhilfe. Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Schulen oder die kostenlose Bereitstellung von Bil­dung ist für den Zugang zu einer definierten Grundbildung nicht notwendig.

Es darf aus liberaler Sicht aber nicht außer acht gelassen werden, dass auch mit einer Sub­ventionierung von Bildung die bekannten negativen Folgen von Subventionen verbunden sind, wie die zentralplanerische Definition eines Bedarfsniveaus mit Beeinflussung der indi­viduellen Nachfrage und der Verzerrung des Preisniveaus. Hinzu kommen die Bevorzugung individueller berechtigter Bildungsanbieter, falls den Subventionierten nicht völlig freie Hand bei der Verwendung der Subventionen gelassen wird, und die Verhinderung oder Ver­schleppung von Strukturwandel bei der Definition der zu subventionierenden Leistungen.

Aus liberaler Sicht stellt die Bezuschussung eines definierten Bildungsniveaus allerdings noch den geringsten Eingriff in den Bildungsmarkt dar, wenn man diese nicht unproblemati­sche Abweichung von der liberalen Referenzsituation in Kauf nehmen will. Die Herausfor­derung besteht darin, wie immer, wenn Eingriffe zugelassen werden, der Auswei­tung des Instrumentes entgegenzuwirken und die Abweichung möglichst klein zu halten. Das bedeu­tet, dass erstens das geforderte Mindestniveau an Bildung auf einem Niveau gehalten wird, das noch als „Mindestniveau“ im Wortsinn gelten kann, dass zweitens freie Bildung als wähl­bare Alternative zugelassen wird und gleichzeitig der Rest der Gesellschaft so liberali­siert wird, dass der Anteil der Bürger, die Zuschüsse benötigen, kleinstmöglich wird. Für den verbleibenden Rest der Bürger, die sich unter diesen Rahmenbedingungen das Mindestni­veau an Bildung nicht leisten könnten, stellt sich dann aber die Frage, ob noch öffentliche Hilfe notwendig wäre oder ob nicht ausreichend Bürger und private Institutionen zur Verfü­gung stünden, die durch freiwillige Solidarität anderen ein Mindestmaß an Bildung ermög­lichen wollen. Die Politik generiert selbst kein Einkommen und finanziert sich aus den Ein­kommen der Bürger. Öffentliche Hilfe ist deshalb nur über den zwangsweisen Einzug von Einkommensteilen der nicht hilfsbedürftigen Bürger möglich. Deshalb muss öffentliche Hilfe immer in dem Sinne legitimiert sein, dass die Bürger sich nicht selbst helfen können oder ihnen durch dieselben Bürger, die zwangsweise über Steuern helfen müssten, nicht schon freiwillig geholfen wird.

In Sinne der oben behandelten Fragestellung einer Annäherung des Status quo an die libe­rale Referenzposition sind die folgenden stichpunktartig aufgeführten bildungspolitischen Positionen, die in der öffentlichen Diskussion vernommen werden können, als liberal einzu­ordnen. Die aufgeführten Punkte sind dabei nicht als Programm der Libertären Plattform zu verstehen, sondern als Einordnung von Vorschlägen, die von verschiedenen Seiten vorge­bracht werden. Im Anschluss daran sind bildungspolitische Positionen aufgeführt, die im weiteren Sinne als nicht liberal einzustufen sind, weil sie von der liberalen Referenzsituation wegführen.

Annäherung an die liberale Referenzsituation

1. Deregulierung und Privatisierung

- Keine Einmischung des Bundes in Bildungsangelegenheiten

- Übertragung von bisherigen Bildungsaufgaben der Landesregierungen auf die Kommu­nen

- Übertragung von Bildungsaufgaben der Kommunen auf die Schulen.

- Selbstverwaltung der Schulen mit Aufstellung des Lehrplans und autonomer Entschei­dung über die Einstellung und Kündigung von Lehrern

- mehr Gestaltungsspielraum für Lehrpläne auf möglichst schülernaher Ebene

- Erlaubnis der simultanen Gründung privater und freier Schulen

- Privatisierung oder Übertragung von Bildungseinrichtungen – Kommentar: Eine Übertragung ist z.B. als „GmbH“ oder „Genossenschaft“ in das Eigentum z.B. der jeweiligen Lehrer möglich. In der Praxis kann z.B. auf das funktionierende Beispiel der Wohngenossenschaften verwiesen werden, bei denen die Nutznießer des Genossenschaftszwecks gleichzeitig Eigentü­mer und Entscheider sind.

- Registrierungsmöglichkeit von bestehenden und zu gründenden Einrichtungen als Bil­dungsstätte ohne Erlaubnis oder Lizenz oder Beurteilung der Bildungsstätte durch Regierungen

- Erlaubnis von Lernen zu Hause („Homeschooling“)  und freiem Lernen

- Aufhebung des Beamtentums bei Lehrern

- Mehr Konkurrenz unter Schulen auch auf lokaler Ebene

2. Finanzierung von Bildung

- Bildungskosten werden selbst getragen, ggfs. Bezuschussung von Familien, die die Kosten nicht selbst tragen können

- Ausgabe von Bildungsgutscheinen mit einheitlichem Wert, die Eltern für jedes Kind er­halten. Mögliche Effekte und Ausgestaltungen:

- Einlösung der Gutscheine bei einem Lern- und Bildungsanbieter der Wahl, inklu­sive öffentlicher Schulen

- Bildungsgutscheine ermöglichen allen die Bestreitung der Kosten, die mit Bil­dung verbunden sind.

- Durch den Bildungsgutschein hätten Eltern die Freiheit, für ihre Kinder die Bil­dungsform zu wählen, die ihren ethischen und pädagogischen Vorstellungen entspricht.

- Öffentliche wie private Schulen erhalten Geld in Relation zu der Menge an Gut­scheinen (Schüler), die sie haben.

- Durch die bestehenden Verrechungssätze für die Schulen wäre ein Gutscheinsy­stem relativ einfach einzuführen, da bereits eine Verrechnungs­basis vorhanden ist. – Kommentar: Ein unbürokratischer Weg zur Umsetzung des Gutscheinprinzips wäre die Verrechnung über Steuern, mit Auszahlung der Differenz, wenn die Steuerschuld kleiner ist als der Bildungssatz. Dies entspräche einer negativen Einkommenssteuer.

Aus liberaler Sicht weisen Bildungsgutscheine folgende Nachteile auf: Es wird ein Anreiz für ein bestimmtes Bildungsniveau und eine Richtung gesetzt, auch wenn dieses Niveau individuell und gesamtgesellschaftlich nicht optimal sein muss (Beispiel „Abiturientenquote“). Bildungsgutscheine stellen aus liberaler Sicht eine bürokratische Kompromisslö­sung zur reinen Bezuschussung von Bedürftigen dar. Unter derzeitigen Rahmen­bedingungen hätte man aber zumindest den Effekt, dass alle steuerzahlenden Familien einen Teil der bereits gezahlten Steuern auf diesem Wege wieder zu­rückbekämen.

3. Ordnungspolitik

- Regelung eines verpflichtenden Basispaketes, das alle Bildungsanbieter anbieten müssen (analog dem Vorschlag für die Krankenversicherungen). – Kommentar: Aus liberaler Sicht weist ein verpflichtendes Basispaket folgende Nachteile auf:

- Eingriff in die Lehrinhalte und Wahlfreiheit

- Verschwendung von Ressourcen, wenn nicht alle Bildungsnachfrager das identi­sche Bil­dungspaket benötigen

Definition von standardisierten „Staatsabschlüssen“, die Schulen zusätzlich zu ihrer Ausbildung anbieten können (freiwillig oder vorgegeben). – Kommentar: Aus liberaler Sicht weisen standardisierte Abschlüsse folgende Pro­bleme auf: Eingriff in die Lehrinhalte bei verpflichtendem Angebot von „Staatsab­schlüssen“, dadurch Vereinheitlichung des Bildungsangebotes, Aufrechterhaltung der Aufsicht von Behörden über die Bildung, Verschwendung von Steuergeldern durch Aktivität der Regierung bei nicht ver­pflichtendem Angebot von „Staatsabschlüssen“

- Weniger oder keine Regeln für Grundschulen. – Kommentar: Eine Alternative zu verpflichtenden Basispaketen oder staatlichen Abschlüssen wäre, höhere Bildungseinrichtungen eigenständig über die Aufnahme von Schülern nach Aufnahmetests oder Abschluss einer akzeptierten Schulform entscheiden zu lassen. Dadurch werden die Anforderungen an die vorhergehenden Bildungseinrichtungen automatisch gesetzt. Dieses Prinzip würde auch greifen, wenn die Grundschulbildung nicht oder weniger geregelt wäre. In den bei PISA führenden Ländern Schweden und Finnland beschränkt sich die Poli­tik auf grundsätzliche Fragen und die zentrale Verwaltung auf die Bewertung und Be­ra­tung von Bildungsinstitutionen.

4. Detailverbesserungen des bestehenden Systems

- Berücksichtigung von Bildungserfahrungen in anderen Ländern (Stichwort „Bench­marking“) und Einführung der entsprechenden besseren Komponenten, Test der Neuerungen auf schulischer Ebene vor Einführung in den Bundesländern

- Jede Schule erhält Personal- und Sachmittelbudgets in Abhängigkeit von ihrer Schüler­zahl (Kommentar: Verbesserung, aber schlechtere Lösung als Gutschein­system oder Direktsubvention der Schüler)

- Einführung von Transparenz: Vollständige Information über Jahrgangsquoten und Erfolge etc., Erleichterter Zugang für externe Vergleichsanbieter (z.B. Stiftung Warentest u.a.).

- Steuerabzug: Abzug der Bildungsausgaben von der Steuerlast, da Bildung die Investi­tion in zukünftiges Einkommen ist, das der Steuer unterliegt. Investitionen in die berufliche Bildung - von Einzelnen sowie von Unternehmen - und Investitionen in Sachkapital müssen gleichgestellt und damit auch der gleichen steuerlichen Be­handlung unterworfen werden.

Entfernung von der liberalen Referenzsituation:

In Bezug auf die liberale Referenzposition sind folgende Vorschläge als nicht liberal einzu­stufen:

- Jede weitere Zentralisierung der Bildung (z.B. Verlagerung von Kompetenzen weg von den Ländern zum Bund)

- Beibehaltung der Schulpflicht

- Nichtzulassung freier Schulen durch gesetzliche und behördliche Vorgaben

- Einführung einer Gesamtschule, wenn gleichzeitig andere Schulsysteme als Alterna­tive abgeschafft werden

- Zuordnung von Kindern zu bestimmten Schulen abhängig vom Wohnort

- Anhebung der Pflichtschulzeit, Erhöhung der Anzahl der Schulstunden und der zu unter­richtenden Fächer. – Kommentar: Dadurch würde die Zeit, die Schülern und Familien für bisher freie Bildungsentscheidungen und Lernen außerhalb der Schule zur Verfü­gung steht, weiter eingeschränkt.

Verpflichtendes Angebot von Religionsunterricht durch öffentliche Schulen statt durch die Reli­gionsgemeinschaften selbst.

Die Libertäre Plattform unterstützt jegliche Initiative, die sich in Deutschland für das natür­liche Recht des Einzelnen, über seine Bildung selbst zu bestimmen, einsetzt.

Diese Initiativen beruhen oft auf persönlichen Erfahrungen von Eltern und Schülern mit dem bestehenden System. Die Libertäre Plattform hofft, dass diese Erfahrungen, die zum Wunsch nach mehr Selbstbestimmung bei der eigenen Bildung geführt haben, auch auf an­dere Bereiche übertragen werden, in denen man selbst nicht betroffen ist. Selbstbestimmung ist innerhalb eines politischen Systems nur möglich, wenn sie als generelles Prinzip jedem Bürger in jedem Bereich zugestanden wird.

Die Libertäre Plattform ruft jeden Liberalen und jede liberale Organisation dazu auf, auch bildungspolitische Vorschläge konsequent an liberalen Grundsätzen auszurichten und auf Positionen zu verzichten, die kurzfristige Vorteile zu versprechen scheinen oder der eigenen Auffassung der Lebensführung entsprechen, die im Grundsatz aber nicht liberal sind. Li­berale Politik kann nur insgesamt glaubwürdig und erfolgreich sein. Die Leitlinien liberaler Politik müssen für alle in jeder liberalen Position klar und erkennbar sein.

Der Staat ist ein System, gesteuert durch Politik, mit dem die freie Entscheidung eines Ein­zelnen durch eine Zwangsbestimmung ersetzt werden kann. Es ist deshalb für eine freie Gesellschaft überlebensnotwendig, dass jeder Eingriff in die Freiheit des Einzelnen nur legi­timiert werden kann, wenn eine Alternative nicht zu erkennen ist.

Wird wie bei der Schulbildung auch über diejenigen bestimmt, die öffentliche Hilfe weder wollen noch brauchen und blickt man gleichzeitig auf die erfolgreicheren und freieren Rege­lungen in anderen Ländern, kann von einer fehlenden Alternative nicht mehr gesprochen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Schulbildung in Deutschland und insbesondere die deut­schen Sonderregelungen zu Schulpflicht und Schulzwang können aus liberaler Sicht nicht legitimiert werden und stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Lebensführung der ein­zelnen Bürger dar.

Literatur

Internet

14. Januar 2009

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Kommentare

Kokospalme , am 14. Januar 2009 um 10:56 ( Link )

Vielen Dank an die Libertäre Plattform für diese klaren, durchdachten und konsequenten Worte! Überhaupt möchte ich mal heraus stellen, dass ich die Libertäre Plattform in ihrer heutigen Form Spitze finde. Sie vertritt kompromisslos freiheitliche Positionen, hat aber im Gegensatz zu ihrer Anfangsphase den nötigen Realitätsbezug. So unterstützt sie auch kleine Schritte in Richtung Freiheit und versucht, die Politik im liberalen Sinne zu beeinflussen. Man vergleiche mal Michael Kastners Diskussionspapier „Libertäre Plattform in der F.D.P.“ in ef 6 mit dem Interview mit Gernot Kieseritzky und Wolfram Wiedenbeck in ef 85, um den Wandel zu sehen!

Auch die öffentlichen Verlautbarungen der Libertären Plattform zeichnen sich durch Konsequenz und hohes Niveau aus. Die Bonner Erklärung ist für mich eine nahezu perfekte Definition dessen, was ich unter Liberalismus verstehe, und das Positionspapier zu Schulbildung wird mir vermutlich als Diskussionsgrundlage gute Dienste leisten.

Zwei kritische Anmerkungen habe ich zu letztgenanntem aber noch. Zum einen vermisse ich darin eine direkte Ablehnung des aktuellen Ganztagsschulfanatismus, der alle Mainstreamparteien, einschließlich der FDP, durchzieht. Zum anderen hätte ich mir die Erwähnung des Buches „Bildungspflicht statt Schulzwang“ von Thomas Schirrmacher in der Literaturliste gewünscht. Dieses Buch ist mit seiner Fülle an Fakten und seiner schlüssigen Argumentation ein überzeugendes Plädoyer für die Abschaffung der Schulpflicht.

chrisv , am 14. Januar 2009 um 12:24 ( Link )

@Kokospalme:

Sich für oder gegen bestimmte Schulformen auszusprechen, würde in krassem Widerspruch zu den Zielen stehen, die in dem Positionspapier beschrieben werden - schließlich soll die Bildung ja privatisiert und dem Wettbewerb werden, da kann man schlecht von vorneherein Vorgaben darüber machen, wie die zukünftigen Anbieter ihr Angebot auszugestalten haben. Ich persönlich stehe dem Ganztagswahn auch sehr kritisch gegenüber, denn das, womit ich mein Geld verdiene, habe ich nicht in der Schule gelernt (die hat mir nur Zeit gestohlen, die ich ansonsten sinnvoller hätte nutzen können) - aber als Liberaler muss man eben zwischen privaten Ansichten und dem, was man fordert bzw. fördert, unterscheiden. Individuelle Sichtweisen und Geschmäcker anderen aufzuzwingen, überlasse ich den Etatisten.

@Libertäre Plattform:
Der Text ist inhaltlich und formal sehr gut, allerdings würde man sich aufgrund der Länge wünschen, wenn man ihn noch um eine Art "executive summary" ergänzen könnte, da nicht jeder die Zeit und die Musse hat, so lange Texte komplett durchzuarbeiten. Da das insbesondere auch für Journalisten gilt, die (in einer idealen Welt :-)) ja darüber berichten sollen, liegt es IMHO im eigenen Interesse, eine Kurzzusammenfassung anzubieten, nicht zuletzt um unbeabsichtigte Falschdarstellungen zu vermeiden (mit beabsichtigten Falschdarstellungen wird die LP noch genug zu kämpfen haben...)

Tartempion , am 14. Januar 2009 um 12:41 ( Link )

In Schweden besteht Schulpflicht seit 1842.

"Für in Schweden wohnhafte Kinder besteht
Schulpflicht. Darunter wird sowohl ein Recht
aller Kinder von 7 bis 16 Jahren verstanden,
Ausbildung im öffentlichen Schulwesen (oder in
einer staatlich anerkannten unabhängigen Schule)
zu erhalten, als auch eine Pflicht des Kindes
zur Teilnahme."
(Quelle:http://www.sweden.se/upload/Sweden_se/german/factsheets/SI/Die_schwedische_Grundschule_TS39s.pdf)

In Großbritannien existiert ebenfalls eine Schulpflicht.

Nur 2 Stichproben, die die oben getroffenen pauschalen Aussagen zumindest in Frage stellen.

Schlecht recherchiert bzw. ungenau formuliert?

Robert Grözinger , am 14. Januar 2009 um 13:38 ( Link )

@Tartempion:
In Großbritannien existiert keine Schulpflicht, nur eine Unterrichtspflicht. Der Unterricht kann auch von Eltern durchgeführt werden. Die Qualität wird dann gelegentlich vom Staat überprüft. Das ist alles.

chrisv , am 14. Januar 2009 um 13:39 ( Link )

@Tartempion:
Unter "Schulpflicht" wird in dem Papier wohl der alternativlose Zwang zum Besuch einer staatlichen Schule, und insbesondere das Verbot selbstorganisierter Alternativen ("Homeschooling") verstanden ("Schulzwang" wäre vielleicht eine bessere Formulierung gewesen).

In Großbritannien und Schweden besteht nach Aussage mehrerer Webseiten (z.B. http://www.hausunterricht.org/html/hs_international.html) dagegen sehr wohl die Möglichkeit, die Kinder (ggf. unter Erfüllung bestimmter Anforderungen und Auflagen) daheim zu unterrichten. Ich denke mal, dass der Autor bzw. die Autoren genau darauf herauswollen; eine Präzisierung wäre da sicher nicht verkehrt.

Kokospalme , am 14. Januar 2009 um 14:08 ( Link )

chrisv schrieb:

Sich für oder gegen bestimmte Schulformen auszusprechen, würde in krassem Widerspruch zu den Zielen stehen, die in dem Positionspapier beschrieben werden

Oh, da habe ich mich leider missverständlich ausgedrückt. Der von mir so bezeichnete Ganztagsschulfanatismus besteht gerade darin, dass durch Umverteilung eine bestimmte Schulform, nämlich die Ganztagsschule, gefördert wird, also eine Marktverzerrung stattfindet. Dadurch nehmen Eltern Ganztagsschulangebote in Anspruch, wo sie es sonst nicht getan hätten. Manche tun das, weil der für sie heraus springende Nutzen sie nichts kostet. Andere wiederum tun es, weil sie praktisch keine andere Wahl haben. Es gibt Städte, in denen es fast unmöglich ist, eine Schule ohne Ganztagsschulzwang zu finden, weil die Schulen durch Ganztagsschule für alle an Gelder heran kommen wollen.

Persönlich sehe ich Ganztagsschulen prinzipiell kritisch, allerdings bin ich bereit, anderen Eltern die Entscheidung für oder gegen Ganztagsschule und die damit verbundene Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder zu überlassen. Auf einem freien Schulmarkt würde es voraussichtlich deutlich weniger Ganztagsschulen geben, als das heute bzw. in naher Zukunft der Fall ist. Und es würde das gerechte Prinzip gelten, dass man für in Anspruch genommene Dienstleistungen auch selbst zahlt (falls nicht ein anderer freiwillig unterstützt). Das lässt sich übrigens eins zu eins auf die (von mir ebenfalls sehr kritisch gesehene) Krippenbetreuung übertragen.

Kokospalme , am 14. Januar 2009 um 14:22 ( Link )

@Tartempion, Robert Grözinger, chrisv:

Das von mir bereits erwähnte Buch „Bildungspflicht statt Schulzwang“ enthält eine Tabelle zu den Homeschooling-Verhältnissen in über 20 europäischen Ländern. Unter diesen Ländern sind etliche, in denen Homeschooling erlaubt ist (i.d.R. unter bestimmten Auflagen wie z.B. jährlicher Wissensüberprüfung), in vielen ist Homeschooling bis zu einem bestimmten Alter erlaubt, in weiteren ist es verboten, wird aber bei vernünftiger Qualität des Hausunterrichts geduldet. Deutschland ist unter diesen Ländern das einzige, in dem Eltern, die aus Gewissensgründen ihre Kinder durch (qualitativ hochwertigen) Hausunterricht bilden, mitunter das Sorgerecht entzogen bekommen und ins Gefängnis wandern – was natürlich nur dem Wohl ihrer Kinder dient.

In Großbritannien ist übrigens laut dieser Übersicht Homeschooling nur bis Klasse 5 erlaubt, falls mich mein Gedächtnis nicht täuscht.

Max Wessenberg , am 14. Januar 2009 um 14:53 ( Link )

Schön, hier Lob und konstruktive Kritik zum Positionspapier zu lesen!

Das Positionspapier hat einen Überprüfungsprozess durch alle LP-Mitglieder durchlaufen, bevor es gestern per Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Aber man sieht, dass man nie genug Augen haben kann. Hier bei ef scheinen sich ja auch einige Leser zu verbergen, die sich mit dem Thema ausführlicher beschäftigt haben. Wir nehmen die Anregungen gerne auf.

Das originalformatierte Dokument steht übrigens auf
www.libertaere-plattform.de
unter Programm / Grundsatzpapiere / Positionspapiere
zur Verfügung.

Ich habe den Detaillink bewusst nicht angegeben, weil dieser sich nochmal verändern kann.

Stefan Sedlaczek , am 14. Januar 2009 um 15:57 ( Link )

Zum Thema "Schulpflicht" woanders in Europa: Eine gute Übersicht hat Jan Edel im letzten Unerzogen-Magazin geliefert. Findet sich hier:
http://www.unerzogen-magazin.de/aktuelle_ausgabe/?view=ad&aid=63
http://www.unerzogen-magazin.de/download/?b=false&artID=63

Da werden auch Schweden und Großbritannien behandelt. Es ist leider so, daß die deutschen Übersetzer „Schulpflicht“ immer im deutschen Sinne interpretieren, das führt häufig zu Mißverständnissen.

Konservativer , am 14. Januar 2009 um 23:03 ( Link )

Man kann gar nicht oft genug betonen, dass der heutige Schulzwang originär auf das Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938 zurückgeht. Darin heißt es so schön gleich zu Beginn:


Abschnitt I.
Grundsätzliches

§ 1. Allgemeine Schulpflicht. Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus. Ihr sind alle Kinder und Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen, die im Inlande ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Das Einzige, was sich seitdem geändert hat, ist, dass man das "National-" weggelassen hat.

Heiko Kretzschmar , am 14. Januar 2009 um 23:19 ( Link )

Ich habe in Zusammenhang mit der Schulpflicht schon oft gelesen, die Eltern müßten doch am besten wissen, was für ihre Kinder gut ist. Diese Beweisführung ist unsinnig. Das Argument für das freie Auswahlermessen des Arbeitgebers bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes ist eben nicht, daß der Arbeitgeber am besten einschätzen kann, wer für die Stelle am besten geeignet ist – denn dafür könnte man zahlreiche Gegenbeispiele anführen –, sondern daß ein Arbeitgeber auch das Recht hat, Verträge zu seinem Schaden abzuschließen. Auf die Bildungsproblematik angewandt hieße das, Eltern sollten explizit das Recht haben, ihren Kindern zu schaden. Sollten sie das?

Von Gegnern der Schulpflicht werden oftmals der Sexualkundeunterricht oder der gemeinsame Sportunterricht von Jungen und Mädchen als Gründe vorgeschoben. Tatsächlich versuchen Sektierer aber generell den Kontakt ihrer Kinder zur Außenwelt zu unterbinden, um zu vermeiden, daß das indoktrinierte fundamentalistisches Weltbild in frage gestellt wird.

Die Gegenargumente sind natürlich nicht von der Hand zu weisen. Deshalb ist m. E. der beste Kompromiß, die Schulpflicht beizubehalten, alle Schulen zu privatisieren und den Schulen größtmöglichen Spielraum bei der Gestaltung der Lehrinhalte zu gewähren. Damit wäre auch den Fundamentalisten der Wind aus den Segeln genommen. Der in einem Kommentar erwähnte Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher, D.D., könnte dann seine Kinder in eine Schule schicken, in der gelehrt wird, daß die Erde vor 6000 Jahren in genau 6 Tagen erschaffen wurde.

Robert Grözinger , am 15. Januar 2009 um 8:38 ( Link )

@ Heiko Kretzschmar: "Auf die Bildungsproblematik angewandt hieße das, Eltern sollten explizit das Recht haben, ihren Kindern zu schaden. Sollten sie das?"

Wer soll dieses Recht denn sonst haben? Es ist ja nicht aus der Welt, dieses Recht, wenn es den Eltern entzogen wird.

Der Problematik besser gerecht wird Ihre Frage, wenn sie folgendermaßen formuliert wird: "Wo soll das Recht zur Schul- oder Bildungsauswahl angesiedelt sein, um zu gewährleisten, dass die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des Kindes am geringsten ist?"

Die einzige richtige Antwort darauf lautet: Bei den Eltern. Das schließt nicht aus, dass Vereine o.ä. überforderte Eltern beraten und unterstützen oder im Extremfall dafür sorgen, dass gefährdete Kinder ihren Eltern mittels Gerichtsbeschluss entzogen werden. Aber im Grundsatz haben diejenigen das Recht, für die Kinder nach eigenem Gutdünken zu sorgen, die sie auf die Welt gebracht haben. Kinder auf die Welt zu bringen ist ökonomisch betrachtet genauso wie privat gesponserte Einwanderung. Solange und in dem Maße, wie der Einwanderer nicht selbständig ist, hat der Sponsor das Recht, ihn zu führen. Wer sonst?

Kokospalme , am 15. Januar 2009 um 9:12 ( Link )

Heiko Kretzschmar schrieb:

Von Gegnern der Schulpflicht werden oftmals der Sexualkundeunterricht oder der gemeinsame Sportunterricht von Jungen und Mädchen als Gründe vorgeschoben. Tatsächlich versuchen Sektierer aber generell den Kontakt ihrer Kinder zur Außenwelt zu unterbinden, um zu vermeiden, daß das indoktrinierte fundamentalistisches Weltbild in frage gestellt wird.

Es würden vielleicht mehr als die von Ihnen so genannten Sektierer ihre Kinder zu Hause unterrichten, wenn sie denn dürften. Also auch solche, die nicht den Kontakt ihrer Kinder zur Außenwelt unterbinden wollen. Es gibt nämlich viele legitime Gründe gegen Schulbesuch.

Letztlich geht es, wie von Robert Grözinger angesprochen, um das Erziehungsrecht der Eltern. Warum sollten Eltern nicht über die Bildung der Kinder entscheiden dürfen, dafür aber der Staat?

Heiko Kretzschmar schrieb weiterhin:

Deshalb ist m. E. der beste Kompromiß, die Schulpflicht beizubehalten, alle Schulen zu privatisieren und den Schulen größtmöglichen Spielraum bei der Gestaltung der Lehrinhalte zu gewähren. Damit wäre auch den Fundamentalisten der Wind aus den Segeln genommen. Der in einem Kommentar erwähnte Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher, D.D., könnte dann seine Kinder in eine Schule schicken, in der gelehrt wird, daß die Erde vor 6000 Jahren in genau 6 Tagen erschaffen wurde.

Der erwähnte Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher ist überhaupt kein Homeschooler, sondern schickt seine Kinder auf private und öffentliche Schulen. Herr Schirrmacher weiß aber auch, was Elternrecht ist, und tritt deshalb für die entrechteten Homeschooler ein, auch wenn er deren Beweggründe (wie er in erwähntem Buch mehrfach betont) oftmals nicht verstehen kann.

Und da Sie offenbar unter Fundamentalisten Leute verstehen, die Ihre Kinder indoktrinieren und von der Außenwelt abschotten, ist es schon ein starkes Stück, dass Sie Herrn Schirrmacher als einen solchen bezeichnen. Machen Sie sich bitte erst einmal ein realistisches Bild von ihm, bevor Sie ihn verunglimpfen!

Der Glaube an eine Sechs-Tage-Schöpfung macht einen Menschen nicht automatisch zum engstirnigen Dogmatiker. Davon können Sie sich auf Websites wie http://www.genesisnet.info/ gerne überzeugen. Ideologen finden sie eher bei der Giordano Bruno Stiftung.

Max Wessenberg , am 15. Januar 2009 um 23:45 ( Link )

@Heiko Kretzschmar

Die Gegenüberstellung müsste meines Erachtens lauten: Kann "der Staat" generell besser als Eltern wissen, was gut für die Kinder ist? Konkreter: Wissen andere Eltern (sprich: Politiker und Beamte) oder Nicht-Eltern (sprich: Politiker und Beamte) besser, was gut für meine Kinder ist?

Man würde wohl auch nicht fordern, dass Eltern ihren Kindern schaden dürfen, sondern dass sie sich bei der Erziehung und dem von ihnen als richtig Erkannten irren dürfen. Und genauso können natürlich Staatsbeamte und die von Ihnen gebildeten Aggregate in Form von Staatsorganen oder "dem Staat" irren. Wer will ausschließen, dass die Mehrheitsmeinung in 100 Jahren einen anderen Blick auf Evolution, AIDS, Klimawandel etc. hat? Wer dies für die Zukunft ausschließt, werfe einen Blick auf die Vergangenheit, deren Zukunft wir heute sind.

Wenn man die Forderung erhöbe, dass Eltern nicht irren dürfen, müsste man Eltern ihre Kinder ganz wegnehmen. Aber dann dürfte der Staat, der sie wegnimmt, auch nicht mehr irren. Abgesehen von der Nebensächlichkeit, dass der Staat Eltern nicht ersetzen kann.

Warum eine Schulpflicht helfen sollte, Irrungen von Eltern zu vermeiden, wenn gleichzeitig die Inhalte freigegeben werden, wird mir noch nicht verständlich. Dann hätte man zwar freigegebene Inhalte und die Eltern könnten entscheiden, mit welchen Inhalten sie die Kinder konfrontieren, aber eine vorgeschriebene Form. Was wäre damit gewonnen?

Max Wessenberg , am 16. Januar 2009 um 21:30 ( Link )

Nachtrag:

http://cms.libertaere-plattform.de.sh01s004ws.isp-routing.de/index.php?option=com_idoblog&task=viewpost&id=115&Itemid=0


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