André F. Lichtschlag

Jg. 1968, Gründer und Herausgeber der Zeitschrift "eigentümlich frei", Verleger (ef und Lichtschlag Buchverlag).

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Kinderfreundliche Kinderkommission: Nun doch wieder mit freundlichen Grüßen

von André F. Lichtschlag

Eine nette Geste und eine unglaubliche Vorgeschichte von der Arroganz der Macht

Die zuletzt nach dem Fall Winnenden auf ef-online interviewte Therapeutin und Verlegerin Dagmar Neubronner gilt auch als „Deutschlands bekannteste Homeschool-Mutter“. Ihr Sohn Moritz führte vor einigen Wochen einen Email-Wechsel mit einer Mitarbeiterin der Kinderkommission (siehe unten). Dagmar Neubronner publizierte diesen skandalösen Briefwechsel in ihrem Verteiler. Nun hat sich offenbar jemand die Mühe gemacht, die Kinderkommission über diese Veröffentlichung zu informieren, denn die betreffende Mitarbeiterin der Kinderkommission hat sich inzwischen schriftlich bei Moritz entschuldigt!

Die Vorsitzende der Kinderkommission hat den zwölfjährigen Moritz sogar nach Berlin eingeladen, damit er über seine Homeschool-Erfahrungen sprechen kann. Dieser Termin wird nächste Woche stattfinden, Moritz freut sich sehr und ist natürlich auch aufgeregt. Für ihn, so schreibt uns seine Mutter, war es „eine wichtige Erfahrung, dass die Kinderkommission seine Bemühungen um einen Dialog nun doch aufnimmt“. Er fährt begleitet von seinem Vater und seinem Bruder nach Berlin. Seine Mutter wertet es als „eine schöne Symbolik, dass  ausgerechnet ein Zwölfjähriger der erste ist, der mit Mitgliedern des Bundestages über (sein) freies Lernen sprechen darf“.

Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund des zuerst stattgefundenen Schriftwechsels menschlich sehr zu begrüßen. Und auch der Kinderkommission gebührt dafür ein eigentümlich freies Lob.

Dennoch wollen wir die Vorgeschichte auch an dieser Stelle einmal dokumentieren (die Rechtschreibung von Moritz wurde hier nicht oberlehrerhaft korrigiert):

Dokumentation

Von Kinderkommission <kinderkommission@bundestag.de>

Hallo Moritz, „homeschooling“ ist in Deutschland ein schwieriges juristisches Problem. Nicht umsonst ist das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik befasst und wird demnächst hierzu ein Urteil fällen. Diese Entscheidung ist dann umzusetzen. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages kann hierauf keinen Einfluss nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

G. P.

Von Moritz

Ser geehrte Frau P., selbsverständlich kann die Kinderkomission nicht auf das Bundesverfassungsgericht einfluss nehmen aber dieses Thema vieleicht im Bundestag ansprechen und diskutieren. Wie stehen sie denn persönlich zu dem Thema?

Mit freunlichen Grüßen

Moritz Neubronner

Von: Kinderkommission

Hallo Moritz, also irgendwie geht deine Vorstellung vom Bundestag und seinen Abläufen etwas an der Realität vorbei: Dort wird nicht irgendein „Thema angesprochen und diskutiert“. Wenn du dich etwas über das Parlament informierst - der Bundestag bietet mit seinem Internetauftritt für  Interessierte hierzu sehr lehrreiche Informationen -, wirst du feststellen, dass dort Gesetzentwürfe oder Anträge beraten werden. Auch deine Vorstellung von der Zuständigkeit des Deutschen Bundestages geht an der Realität vorbei: Dieser ist weder für die Gesetze der Länder zuständig noch für die Auslegung des Grundgesetzes. Der zuletzt genannte Punkt ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Es gibt also noch vieles über unseren Staatsaufbau, die Gewaltenteilung, den Föderalismus usw. zu lernen.

Mit freundlichen Grüßen

G. P.

Von Moritz

Sehr geerte Frau P., selbsverständlich werden im Plenarsaal nur Gesetze verabschiedet. Ich meinte das sie dieses Thema eventuell mit den anderen vier Damen der Kinderkomission besprechen oder mit der Bildungskomission beratschlagen sollten. Aus ihrer Website nun ein kleiner Teil der Erklärung was die Kinderkomission macht: „Die Kinderkommission gibt es seit 1988. Aus jeder Fraktion ist ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete Mitglied in der KiKo. Die Abgeordneten möchten Politik machen, die gut für Kinder und deren Familien ist. Bei jedem Gesetz, dass der Bundestag macht, überlegen sie: Ist dieses Gesetz gut für Kinder? Welche Folgen hat es für Kinder? Die Kinderkommission gehört zum Familienausschuss im Bundestag. Ein Ausschuss ist im Bundestag eine Gruppe von Abgeordneten, die sich mit einem Thema besonders gut auskennen. Die Mitglieder der KiKo sind sozusagen Spezialistinnen für Kinder und Jugendliche.“ Daraus entnehme ich das bei jedem Gesetz das verabschiedet wird unter den KiKo Spezialistinnen „überlegt“ wird was dieses Gesetz für folgen für die Kinder und Jugendlichen hat. Ich fände es schön wenn sie meine letzte Frage aus der anderen E-Mail beantworten würden.

Mit Freundlichen Grüßen

M.Neubronner

Von: Kinderkommission

Hallo Moritz, bei einem Schulgesetz handelt es sich um ein Landesgesetz, das nicht vom Bundestag verabschiedet wird. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages befasst sich also nicht damit. Vielleicht können dir ja deine Eltern den föderalen Staatsaufbau Deutschlands erklären. Aber auch den angemessenen Umgang mit Menschen musst du noch lernen. Wenn auf die Frage nach einer „persönlichen“ Meinung keine Antwort kommt, dann heißt das doch, der andere möchte seine persönliche Meinung nicht äußern. Diese Entscheidung hat man im Umgang miteinander zu respektieren. Du erwartest ja auch Respekt.

Zum letzten Mal mit freundlichen Grüßen

G. P.

23. März 2009

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