Dirk Friedrich

Jahrgang 1976, Jurist.

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Kein Konflikt: Freiheit und Sicherheit

von Dirk Friedrich

Präventive Hingabe, postventives Nichts

In einem berühmten, Benjamin Franklin zugeschriebenen Zitat wird ein Zielkonflikt zwischen Freiheit und Sicherheit postuliert. Es lautet, grob übersetzt: Wer die Freiheit aufgibt, um temporäre Sicherheit zu erlangen, verdient weder die Freiheit noch die Sicherheit. Häufig wird die Botschaft Franklins heutzutage so verstanden, dass die gleichzeitige Erlangung von maximaler Freiheit und maximaler Sicherheit unmöglich ist. Sicherheit ist nach diesen Zeitgenossen immer – mehr oder weniger teuer – mit der Aufgabe von Freiheit zu erkaufen. Ganz aktuell benutzt etwa Herr Althaus in seinem um intellektuelle Tiefe entreicherten Thüringer Wahlkampf die Formel „Wer Freiheit will, braucht Sicherheit.“ Er nimmt auf, was viele als unabdingbar sehen: Um frei zu bleiben, muss man Sicherheit haben. Die aber wiederum gibt es nur, wenn man bereit ist, auf Freiheit zu verzichten. Ein Teufelskreis, den sich auch andere Politiker für ihre freiheitsfeindlichen Forderungen argumentativ zunutze machen. Im Zeitalter des heraufbeschworenen Terrorismus ist es etwa aus Sicht Herrn Schäubles nötig, Verkehrsflugzeuge präventiv abzuschießen, wenn sie der Gefährdung der Sicherheit verdächtig erscheinen. Die konkreten bürgerlichen Freiheiten der unbescholtenen Passagiere solcher Flugzeuge wiegen a priori weniger als die abstrakte Aufrechterhaltung der Sicherheit aller anderen Bürger. Nicht anders sieht es mutmaßlich Frau von der Leyen. Sie erklärt: „Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.“ Wo Würde verletzt wird, da ist in ihren Augen Sicherheit nicht gegeben. Die Freiheit hat in diesen Fällen hinter die Sicherheit zurückzutreten, indem auf Kosten der Freiheit durchgesetzt wird, wozu die Sicherheit bedarf.

Die Aufgabe der Freiheit zugunsten der Sicherheit ist jedoch nicht nur im Sprachgebrauch der Politiker beliebtes Argumentationsmuster. Es begegnet dem Freiheitsfreund in vielerlei Gestalt in Diskussionen jeder Art. Beispielsweise wird die Beibehaltung der Wehrpflicht häufig damit untermauert, dass diese der Sicherung der Freiheit der Bundesrepublik diene. Die beschönigend Wehrpflicht genannte Tätigkeit für den Staat ist erstens keine Pflicht. Pflichten entstehen als Fremdverpflichtung aus Vereinbarungen auf Augenhöhe oder moralischer Überzeugung als Selbstverpflichtung. Aus einem Gesetz folgt keine Pflicht, sondern Zwang. Traditionell steht der Bürger zum Staat in einem Unterordnungsverhältnis, also nicht auf Augenhöhe. Der Wehrdienst ist somit kein Pflichtdienst, sondern Zwangsdienst. Daraus folgt zweitens seine besondere Heimtücke gegen die Freiheit: Um die Freiheit der Republik zu sichern ist es nötig, männlichen Deutschen die Freiheit zu nehmen.

Bei näherer Betrachtung ist der so in Theorie und Praxis umschriebene Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit nicht vorhanden. Freiheit wird klassisch liberal verstanden als die Abwesenheit von Zwang. Ein Individuum ist in Sicherheit, wenn es sich in einem Zustand ohne Gefährdungen von Leben, Leib und Eigentum befindet. Solche Gefährdungen können von menschlicher Hand oder aus der Natur stammen. Naturkatastrophen sind eine Gefährdung der Sicherheit des Einzelnen. Eine Überschwemmung kann das Leben nehmen oder Eigentum beschädigen. Ein Krimineller vermag gleiches. Vor beidem sicher zu sein ist möglich. Sie ist jederzeit ohne die Aufgabe von Freiheit im wahrsten Sinne des Wortes zu erkaufen. Wer durch Naturkatastrophen gefährdet ist, der kann umziehen. Der Umzug ist mit Kosten verbunden, die aus dem Umzug selbst und der Veränderung der Lebenssituation entstehen. Ein Krimineller kann die Sicherheit nicht gefährden, wenn man gegen Geld einen Wachdienst engagiert, indem man eine Alarmanlage installiert, indem man nicht aus dem Haus geht oder indem man sich zum Experten in Selbstverteidigung schult. Jedes dieser Mittel kostet Zeit oder Geld, erhöht die Sicherheit und – das Beste daran – bedeutet keine Einschränkung der Freiheit. Denn keines dieser Mittel beruht auf Zwang gegen den Sicherheitsnachfrager. Das ist allerdings anders, wenn der Staat sein vermeintliches Produkt Sicherheit bereitstellt.

Der Unterschied wird deutlich, wenn man private und staatliche Überwachung ins Verhältnis setzt. Wer ein Einkaufszentrum betritt, der ist sich zumeist der Tatsache bewusst, dass er von privatem Sicherheitspersonal beobachtet und im Zweifelsfall angesprochen, bei Verdachtsmomenten vielleicht gar festgehalten wird. Der Eigentümer des Einkaufszentrums nimmt dadurch in erster Linie sein eigenes Interesse an Sicherheit wahr, in zweiter Linie auch das der redlichen Kunden. Die Freiheit des Kunden ist hier nicht beeinträchtigt. Er muss in diesem Einkaufszentrum nicht Kunde sein. Er weiß, dass der Eigentümer die Regeln bestimmt und als Hausherr auch bestimmen darf.

Anders ist es im öffentlichen Raum. Dieser ist öffentlich, wenn er in niemandes Eigentum steht. Denn Eigentum zeichnet sich dadurch aus, dass jemand das Hausrecht ausüben kann. Dieses beinhaltet, andere von der Nutzung des Eigentums ohne Angabe von Gründen ausschließen zu dürfen. Für den öffentlichen Raum existiert ein solches Hausrecht nicht. Gleichwohl existieren Gesetze, nach denen ein Polizist Personen ansprechen, nach Personalien befragen, festhalten oder gar durchsuchen darf. Eine Zustimmung des Betroffenen hierzu liegt nicht vor. Die Rechtfertigung des Verhaltens der Polizisten folgt aus der Staatsgewalt, die letztendlich auf Zwang beruht.

Die Methoden von privatem Sicherheitsdienst und Polizei gleichen sich. Beide verfolgen auch das Ziel, Sicherheit herzustellen oder zu gewährleisten. Gleichwohl wird Sicherheit im einen Fall ohne Einschränkung von Freiheiten hergestellt, im anderen nicht. Der Zielkonflikt zwischen Freiheit und Sicherheit besteht nach alledem nur, wenn Sicherheit mit den Zwangsmitteln des Staats hergestellt werden soll. Es ist daher genau zu überlegen, wie und unter welchem Umständen man die Produktion des Guts Sicherheit dem Staat überlässt und wo diese der Freiheit der Individuen überantwortet werden kann. Mit aller Vorsicht kann man doch voller Überzeugung behaupten, dass der Staat seinen Anteil an der Produktion von Sicherheit in einem völlig übertriebenen Maße ausgeweitet hat. Unmissverständlich klar ist, dass Sicherheit ohne Aufgabe von Freiheit erlangt werden kann. Wer anderes behauptet, der hat, wie es Benjamin Franklin erklärt hat, weder Freiheit noch Sicherheit verdient.

Mehr online:

FAZ, Althaus über Freiheit;

Hamburger Abendblatt, Frau von der Leyen über Sicherheit.

08. August 2009

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