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Parallelgesellschaft: Keine Toleranz für die Intoleranzvon Stefan Blankertz Wann wird der „Staat im Staat“ ein Problem? Ob es „Parallelgesellschaft“, „Sub-“ oder „Gegenkultur“, „gesellschaftliche Minderheit“ oder „Staat im Staat“ genannt wird, es stellt sich unter politischem Blickwinkel immer die gleiche Frage: Was kann, soll und darf von der Kultur sowie von der Sozial- und Rechtsstruktur der Mehrheit auf die Minderheit übertragen werden („Integration“)? Und umgekehrt: Wieviel Eigentümlichkeit darf die Minderheit beibehalten? Besonders drängend wird die Frage, wenn tatsächlich (oder zumindest anscheinend) aus dem Umfeld der Parallelgesellschaft Kriminalität ausgeht. In der Diskussion wird oft ein Zusammenhang übersehen: Viele der bedrängendsten Probleme gehen auf den Wohlfahrtsstaat zurück oder werden von ihm verstärkt. Auseinandersetzungen über Sprachen oder Bildungsinhalte sind ebenso klar hier zu verorten wie das Gefühl der steuerzahlenden Mehrheit, zur Unterstützung von Projekten oder Personen herangezogen zu werden, die ihr gegen den Strich gehen. Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik führen dazu, dass der Arbeitsmarkt die „Fremden“, „Migranten“ oder schlicht die schlechter ausgebildeten „Integrationsverweigerer“ nicht aufnehmen kann. Manchmal werden gut ausgebildete Migranten durch Nichtanerkennung ihrer Abschlüsse zu schlecht ausgebildeten. Oder umgekehrt: Schlecht ausgebildete Migranten werden durch die Anerkennung ihrer Abschlüsse zu Scheingleichen. Beides verschärft Probleme, die zweifellos auch ohne den Staat vorhanden, aber leichter lösbar wären. Während der Staat also viele Dinge tut, um die wirkliche Integration zu verhindern und stattdessen mit Sozialhilfe von der Bürokratie abhängig macht, schützt er bemerkenswert lasch die individuelle Freiheit, wenn es um Probleme innerhalb der Parallelgesellschaften geht. Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn dabei geht es um das Austrittsrecht: Genauso, wie es das Recht gibt, sich einer Gruppe, Religion oder Kultur, in die man hineingeboren wurde oder die man sich ausgewählt hat, zugehörig zu fühlen, muss es ein Recht geben, auszutreten. Das eine Recht bedingt das andere. Eine Gruppe, die das Austrittsrecht verweigert, darf (muss?) gezwungen werden, den Austrittswilligen gehen zu lassen. Ein türkisches Mädchen, das sich der Zwangsverheiratung widersetzt oder das sich den Umgang mit Freunden nicht untersagen lässt, tritt aus ihrer Parallelgesellschaft aus (wenn es keine andere, gütliche Einigung gibt). Da der Staat kein Austrittsrecht garantiert, kommt er in ideologische Bedrängnis, wenn er es von anderen Organisationen einfordert. Private Sicherheitsagenturen sind die bessere Lösung. Die Behauptung, die Toleranz gegenüber anderen Kulturen oder Religionen sei zumindest indirekt an den sogenannten Ehrenmorden oder an Terroranschlägen schuld, entbehrt der Grundlage. Toleranz ist der einzige Wert, der universell aufgezwungen werden darf: Er gehört nicht zu einer speziellen „Kultur“, sondern ist die Bedingung der Möglichkeit eines friedlichen Zusammenlebens. Wer gegen den Wert der Toleranz verstößt, provoziert Konflikt und Krieg. Die Toleranz ist insbesondere kein gleichsam natürlicher Ausfluss aus dem real existierenden Christentum, wie es manche Propagandisten mit schlecht funktionierendem historischem Gedächtnis in der Frontstellung gegen den Islam behaupten. Der Toleranzgedanke (und mit ihm das Austrittsrecht) ist dem Christentum durch Aufklärung und die nachfolgenden Auseinandersetzungen abgerungen worden. In gleicher Weise muss er dem Islam abgerungen werden (von dem die Minderheit der christlichen Theologen, die in der „ersten Aufklärung“ des 13. Jahrhunderts für Toleranz eintrat, den Gedanken übernahm). Das ist die notwendige Integration. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Mehr Integration zu verlangen, ist im Prinzip das gleiche Unrecht, das von den Islamisten ausgeht. 21. Oktober 2009 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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