Carlos A. Gebauer

Jg. 1964, Rechtsanwalt und regelmäßiger Kolumnist der Zeitschrift eigentümlich frei.

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„Schwulenquote“: Heterosexualitätsbegrenzungsgesetz

von Carlos A. Gebauer

Familienzeiten unterhalb der Schamgrenze

Es gab Zeiten, da waren Schwule weithin ungewollt. Selbst das Wort „schwul“ war eine Herabwürdigung. Diese dunklen Zeiten sind vorbei. Gut so.

Homosexualität ist weder Krankheit noch Verbrechen. Sie ist allenfalls Anderssein als andere. So wie jeder in Bezug auf irgendetwas stets anders ist als andere.

Schon Platon aber wusste: Extremata neigen dazu, in ihr Gegenteil zu fallen. Wo Schwulsein also einstmals inakzeptable Ausnahme war, da will nun scheinen, als werde es bald einzig gangbare Regel. Mehr noch: Mediale Leitorgane werfen aktuell die Frage auf, ob nicht der Homosexuelle gegenüber dem Heterosexuellen klar im Vorteil sei. In einem Vorteil, den die Gesellschaft sich zu Nutze machen müsse. Denn – so liest man staunend – Schwule bringen mit, was Führungskräfte brauchen: Keine festen Familienzeiten! Mehr noch. Wenn und weil sie sich mutig als Schwule geoutet hätten, signalisierten sie ihrer Umwelt, auch mit schwierigen Neuigkeiten offen umzugehen. Dies wiederum schaffe Vertrauen für Zusammenarbeit in weiteren Kontexten.

Nun bleibt zwar unklar, warum das Outing als Schwuler schwierig sein sollte, wo doch die Gesellschaft Homosexualität als akzeptabel abgehakt habe. Vielleicht gibt es doch noch restliche Ressentiments, worauf hindeutet, dass die Vokabel vom „Outen“ sich so exzessiver Beliebtheit erfreut – „zugeben“ oder „einräumen“ klängen wohl zu defensiv, „hinweisen“ oder „aufmerksammachen“ zu offensiv?

Bernd Schachtsiek vom „Völklinger Kreis“, einem Netzwerk schwuler Führungskräfte, lässt sich jedenfalls mit dem Satz zitieren, Schwule seien durch eine Krise gegangen und gingen deswegen „sensibler mit den Sorgen von Kollegen um“. Sensibler also als andere, die nur heterosexuell sind? Sensibler als Menschen, die feste Familienzeiten respektieren müssen?

Nach allem kann nicht wundern, dass nun auch die Frage nach einer sogenannten „Schwulenquote“ in gesellschaftlichen Zusammenhängen wieder lauter diskutiert werden soll. Folglich werden auch Heterosexuelle sich dem Thema stellen müssen: Bin ich bereit, mich mit meiner Heterosexualität zu outen, auch wenn dies aus quotenrechtlichen Gründen die Gefahr heraufbeschwört, einen angebotenen Platz in der Gesellschaft nicht einnehmen zu können? Oder sollte ich lieber über meine Kinder, meine Familie und über meine sexuellen Neigungen insgesamt schweigen, um gegenebenfalls als vermeintlich kinderloser Scheinschwuler nach Beweislastkriterien einen Job oder eine Stelle zu bekommen? Merke: Schwulenqouten sind zwangsläufig immer auch Heterosexualitäts-Begrenzungsgesetze.

09. Dezember 2009

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