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Das Amtsgericht Regensburg verurteilt Bischof Williamson zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro: Teure amtlich nicht erlaubte Meinungsäußerung

von Redaktion eigentümlich frei

Totalitäre deutsche Justiz bleibt sich treu

(ef-AFL) Der zur katholisch-traditionalistischen Piusbruderschaft gehörende Bischof Richard Williamson hatte in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender im Jahr 2008 die Zahl von sechs Millionen ermordeten Juden durch die Nationalsozialisten angezweifelt. Das Gespräch wurde im bayerischen Zaitzkofen in der Nähe von Regensburg aufgezeichnet, wo die Piusbruderschaft ein Priesterseminar betreibt.

Heute verurteilte das Amtsgericht Regensburg deshalb den katholischen Geistlichen in Abwesenheit wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Dabei hatte der britische Staatsbürger Williamson, wie sein Anwalt darlegte, die Journalisten des schwedischen Fernsehsenders SVT 1 ausdrücklich gebeten, das Interview wegen der Strafbarkeit falscher Meinungen in Deutschland nicht auszustrahlen. Es nützt ihm nichts.

Williamson hatte in dem Interview gesagt: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern. Ich glaube, dass zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationlagern umkamen.“ Er glaube nicht, „dass sechs Millionen Juden vergast wurden“. Falsch, sagt die deutsche Justiz, macht 10.000 Euro, im Wiederholungsfalle dann mehrjährige Gefängnishaft. Der Wiederholungs-„Täter“ Ernst Zündel war im März nach voller Verbüßung seiner Haftstrafe von fünf Jahren aus deutschen Gefängnissen entlassen worden. Auch er hatte nichts als unerwünschte Meinungen zu geschichtlichen Fragen geäußert und publiziert.

Deutschland ist neben der Türkei und Nordkorea eines der wenigen Länder der Erde, in dem „falsche Meinungen“ zu historischen Fragen strafrechtlich brutal und bis hin zu mehrjährigem Freiheitsentzug verfolgt werden. Die drei als Zeugen geladenen Fernsehjournalisten aus Schweden blieben der Verhandlung aus Protest fern. Die Justiziarin des Senders hatte in einem Brief an das Gericht dargelegt, dass das Verfahren in Deutschland ihren schwedischen Rechtsvorstellungen auf eine freie Meinungsäußerung widerspreche.

Kritische Äußerungen deutscher Qualitätsmedien zum deutschen demokratischen Gesinnungstrafrecht in gewisser historischer Kontinuität beziehungsweise zur Verteidigung der Meinungsfreiheit aufgrund journalistischer Berufsehre oder internationalen Gepflogenheiten sind bis zur Stunde nicht bekannt.

16. April 2010

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