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Aktuelle Nachricht – Europaparlament: 60 Tage Zahlungsziel

von Redaktion eigentümlich frei

Wie gute Vorstöße in ihr Gegenteil verkehrt werden können

(ef-LFP) Krisenzeiten sind Zahlungsverzugszeiten. Letzterem möchte eine heterogene Koalition aus Europaparlamentariern einen einheitlichen Riegel vorschieben. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ heute vermeldet, will eine Mehrheit aus Liberalen, Konservativen, Grünen und Linken alle innereuropäischen Schuldner dazu zwingen, Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zu bezahlen.

Begründet wird dieser Vorstoß damit, dass kleinere Unternehmen sich gegen die Willkür größerer Kunden bei der Rechnungsbegleichung kaum durchsetzen können. Daher sollen auch anderslautend getroffene Vereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren. Überschreitet der Schuldner die Zahlungsfrist, soll der Rechnungssteller einen prozentualen Anteil der Rechnungssumme als Strafzahlungen verlangen können. Unabhängig von der weiterhin bestehenden faktischen und zeitlichen Durchsetzungsproblematik basiert die privatrechtlich gerichtete Initiative auf einem öffentlich-rechtlichen Problem: Der ursprüngliche Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2009 richtete sich ausschließlich gegen einen einzigen Schuldner, nämlich die öffentliche Hand.

Sie zahlt im EU-weiten Durchschnitt ihre Verbindlichkeiten knapp zwei Wochen später als Privatunternehmen und zeichnet sich für alleine zwei Drittel der verspätet beglichenen Rechnungen verantwortlich. Am längsten Zeit lassen sich dabei mit durchschnittlich 160 Tagen übrigens griechische Kassenwarte. Ursprünglich sah der Richtlinienentwurf ein nicht modifizierbares Zahlungsziel des öffentlichen Sektors von maximal 30 Tagen und Strafzahlungen von 5 Prozent der nach dieser Frist ausstehenden Summe vor.

Quelle:
FAZ.NET vom 20. April 2010: Eingriff in die Vertragsfreiheit - EU will Firmen Zahlungsfrist vorschreiben

20. April 2010

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