| |||||
![]() Ansgar Lange, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Publizist. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: ef auf FacebookBesuchen Sie uns auch auf Facebook: |
Glücksspielstaatsvertrag: Verlässt Deutschland bald die einsame Insel des Sportwettenmonopols?von Ansgar Lange Möglicherweise steht eine „kontrollierte Öffnung“ bevor Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen seit dem 1. Januar 2008. Ursprünglich sollte ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten, dass Spielsucht und ihre Entstehung eingedämmt werden können. Ein Ziel, das dieser Vertrag jedoch nach Ansicht von Experten nicht einlösen konnte. „Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden“, sagt Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen. Folgerichtig wird zurzeit wieder verstärkt darüber diskutiert, ob private Sportwettenanbieter in Deutschland erlaubt werden sollen. Schließlich sank zum Beispiel der Umsatz des staatlichen Anbieters Oddset von 540 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 180 Millionen in 2009 – und das trotz des Glücksspielstaatsvertrages, der Oddset seit 2008 ein Monopol sichert. Schätzungen zufolge nutzen nur noch fünf Prozent der deutschen Wettbegeisterten Oddset überhaupt. 95 Prozent weichen auf ausländische Anbieter aus. Die Situation in Deutschland ist verworren. Sie hat mit Logik wenig zu tun. „So ist es in Deutschland legal, bei privaten Anbietern auf Pferderennen zu wetten, nicht aber auf den Ausgang eines Fußballspiels. Es ist außerdem erlaubt, in Kasinos oder an Spielautomaten zu zocken, nicht aber im Internet. Und dies, obwohl Experten sagen, dass die Suchtgefahr bei Automaten am größten sei“, schreibt die „Augsburger Allgemeine“. Eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes wird somit immer wahrscheinlicher. „Infolge des Staatsmonopols ist der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen, während die Spielautomaten, die erwiesenermaßen in punkto Spielsucht besonders problematisch sind, deutlich zugenommen haben. Im Nachbarland Dänemark hat man beispielsweise Wege beschritten, die vielleicht auch für Deutschland nachahmenswert sein könnten“, sagt Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die sich auf Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht der TIME-Branchen (Telekommunikation – IT – Medien & Entertainment) spezialisiert haben. „Dänemark hat aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalten. Die Kanalisierung des Spielbetriebs im Bereich Sportwetten und Poker erfolgte in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote soll und wird ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland beziehungsweise in den Schwarzmarkt stoppen“. Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Es ist gut möglich, dass man sich am Ende auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen wird. Bisher sitzen nur die Bundesländer Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt im Bremserhäuschen und sprechen sich für ein weiteres Festhalten am Monopol aus. Ob sich diese Haltung aufrecht erhalten lässt, wenn 95 Prozent der Einnahmen am Staat vorbeilaufen, scheint jedoch fraglich zu sein. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol, das nur Verlierer produziert. 23. Mai 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
| |||
| Copyright © 2010 Lichtschlag Verlag KG | Design and Programming by greybyte, using Django and Performancing's Modernpaper template. | |||||