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Aktuelle Nachricht - Öffentliche Haushalte: Wann gehen Staaten eigentlich pleite?

von Redaktion eigentümlich frei

Ein kleiner Wegweiser für den Staatsanleihen-Investor

(ef-LFP) Was noch vor zwei Jahren absolut undenkbar war, ist heute längst bittere Realität. Die breite Öffentlichkeit diskutiert angeregt über die Möglichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit von Staatspleiten. Selbst deutsche Politiker forderten jüngst die Installation einer Art supranationaler Insolvenzordnung für fallierende Staaten. Dieser Vorstoß ist aus der Sicht eines eventuell selbst einmal betroffenen Schuldners natürlich nur allzu verständlich. Da jedoch selbst eine „geordnete“ Insolvenz immer auch einen spiegelbildlichen Gläubigerverzicht nach sich zieht, stellt sich aktuell für jeden Halter von Staatsanleihen – also auch fast jeden Eigentümer von Lebensversicherungen, Rentenfonds und Bankprodukten – eine durchaus nahe liegende Frage: Wann gehen Staaten eigentlich pleite? Gibt es so etwas wie ein Alarmsignal, einen finanzökonomischen Indikator? 

Die in Köln ansässige private Vermögensverwaltung Flossbach & von Storch hat in der Tat einen solchen ausfindig gemacht. Die Formel der Rheinländer für einen mutmaßlich anstehenden Staatsbankrott lautet: Staatsverschuldung in Prozent des Bruttoinlandprodukts mal durchschnittlicher gewichteter Zinssatz auf die Staatsverschuldung durch Steuerquote größer als 30. Oder weniger mathematisch: Beanspruchen die durchschnittlichen jährlichen Zinsverpflichtungen auf die Schuldensumme der öffentlichen Haushalte mehr als 30 Prozent der Steuereinnahmen desselben Jahres, wird die Situation aus haushalterischer Sicht kritisch. Ab 40, spätestens 50 Prozent wird der Haushalt unumkehrbar überlastet und ist ohne externe Unterstützungsmaßnahmen oder eben eine Insolvenz nicht mehr zu sanieren. Am konkreten Beispiel Griechenland wird das unmittelbar deutlich: Bereits Ende 2009 betrug die Staatsverschuldung der Hellenen etwa 120 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung, die Steuerquote, also der Anteil der Steuern am Bruttoinlandprodukt, betrug knapp über 20 Prozent. Als der durchschnittlich zu erbringende Zinsdienst auf die griechische Staatsschuld auf über fünf Prozent stieg, war die 30-Prozent-Marke erreicht. 

Die Formel verdeutlicht auch, warum Japan trotz einer gigantischen öffentlichen Schuldenlast in Höhe von gut 220 Prozent des Bruttoinlandprodukts noch keine Tragödie griechischen Ausmaßes droht. Bei einer Steuerquote von knapp 19 Prozent und einer durchschnittlichen Zinslast von einem Prozent müssen gerade einmal knapp 12 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen für den Zinsdienst aufgewendet werden. Auf fast denselben Wert kommt die Bundesrepublik Deutschland mit einer Staatsverschuldung von zuletzt 80 Prozent des Bruttoinlandprodukts, einer Steuerquote von knapp 23 Prozent und einem Durchschnittsschuldzins von drei Prozent. Um die 30-Prozent-Marke zu knacken müsste der durchschnittliche gewichtete Zinssatz für Japan auf drei, für die Bundesrepublik auf acht bis neun Prozent steigen – unveränderter Schuldenstand und Steuerquote vorausgesetzt. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält übrigens eine Währungsreform als Entschuldungs- sprich Gläubigerverzichtsoption für geeignet und denkbar, wenn die Staatsverschuldung „eines typischen Industrielandes“ je nach Rahmenbedingungen die Spanne zwischen 140 und 200 Prozent des Bruttoinlandprodukts überschreitet.

Quelle:
Wirtschaftswoche Nr. 11 vom 15.03.2010, S. 98ff: Klamme Retter

30. Mai 2010

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