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Aktuelle Nachricht – Schulwillkür: Häschen in der Psychopathengrube

von Redaktion eigentümlich frei

Verbeamtete Lehrerin zerrte Minderjährige vor den Kadi

(ef-DS) Eine Lehrerin im besten Altachtundsechziger-Alter ist bereits zum zweiten Mal gegen Schülerinnen vor Gericht gezogen, denen sie üble Nachrede vorwarf: Die Mädchen hatten behauptet, die Lehrerin reagiere allergisch auf Häschenbilder. In beiden Fällen nahm das Gericht die Klage auf und verhandelte auf Steuerzahlerkosten. Offenbar gab es für die verantwortlichen Juristen einen begründeten Anfangsverdacht auf Verleumdung. Im ersten Fall hatte das Gericht der Lehrerin „recht“ gegeben und der Schülerin untersagt, weiterhin die rufmörderische Behauptung aufzustellen, die Lehrerin habe Hasenangst.

Im zweiten Fall unterlag die Lehrerin heute vor dem Amtsgericht im niedersächsischen Vechta, da eine Mitschülerin als Zeugin ausgesagt hatte, dass die Lehrerin tatsächlich angesichts einer Langohrzeichnung auf der Tafel schreiend das Klassenzimmer verlassen habe. Der Vorwurf der üblen Nachrede war somit entkräftet. Die Lehrerin hatte das 16-jährige Mädchen verklagt, nachdem dieses ihren Mitschülerinnen von der angeblichen Hasenphobie erzählt hatte. Daraufhin machte ein unbekannter Klassenkamerad die Probe aufs Exempel und malte einen Rammler an die Tafel, woraufhin die Lehrerin nach übereinstimmenden Zeugenaussagen alles andere als unhysterisch reagierte. 

Die klagende Schulbeamtin, die nach Angaben eines Kollegen durch die Bank auf Schüler mit Stress reagiere, ist derzeit krankgeschrieben. Möglicherweise wird sie auf Steuerzahlerkosten dauerbeurlaubt, wenn sich herausstellen sollte, dass ihr die Konfrontation mit Schülern wegen permanent drohenden Häschen-Alarms nicht mehr zugemutet werden kann.

Die verklagte 16-jährige Schülerin dagegen hatte nach Angaben ihres Klassenlehrers wegen des Verfahrens einen solchen psychischen Stress, dass ihre Noten in den Keller gingen und sie wohl zwangsweise ein Schuljahr wird wiederholen müssen, wenn sie nicht auf einen Schulabschluss und somit auf eine berufliche Karriere verzichten möchte.

Der Fall hatte für einigen Wirbel in der Presselandschaft gesorgt. Selbst russische Medien wie die „Komsomolskaja Pravda“ berichten heute darüber. Nicht erörtert wurde indes, ob die Klage der Lehrerin einen Präzedenzfall darstellen könnte und ob in Zukunft besoldete Lehrer und andere Beamte ihre aufmüpfige Zwangsklientel schon dadurch zeitlich, finanziell und nervlich zermürben und mundtot machen können, dass sie wegen Verdachts auf eine sehr breit auslegbare Verleumdung beim offenbar dankbar reagierenden Juristenstand Klage einreichen dürfen.

20. Juli 2010

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