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Aktuelle Nachricht – EZB: Ankauf nicht markt- und börsengängiger Staatsanleihen ein Rechtsverstoß

von Redaktion eigentümlich frei

Professor kommentiert in der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

(ef-DF)  In der jüngst erschienen Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ordnet der Bonner Professor Dr. Martin Seidel das Vorgehen zum Ankauf von griechischen Staatsanleihen als klaren Verstoß gegen europäisches Recht ein.

Die Stabilisierung der Finanzsysteme sei nach nationalem und europäischem Recht nach wie vor ein Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Der Vertragsgesetzgeber der Europäischen Union habe "die Stabilisierung der Finanzregime als Teilbereich der Wirtschaftspolitik bislang nicht der Europäischen Union überantwortet", und zwar weder dem Europäischen Parlament und dem Rat als Gesetzgeber der EU noch der Europäischen Zentralbank (EZB).

Gem. Art. 18 ihrer Satzung sei der EZB und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) "zur Durchführung ihrer Maßnahmen unabhängig von deren Zielsetzung nur der Ankauf börsengängiger und damit auch nur marktgängiger Wertpapiere erlaubt, die Kreditierung nicht börsengängiger und nicht-marktgängiger staatlicher Anleihen, die auf eine ausdrücklich verbotene monetäre Finanzierung eines staatlichen Haushalts hinauslaufen folglich untersagt." Die EZB und das ESZB, namentlich auch die griechische Zentralbank verstießen "mit dem Ankauf der besagten staatlichen Anleihen, der sich inzwischen auf über 75 Mrd. beläuft, gegen Unionsrecht."

Quelle:

EuZW 2010, 521

29. Juli 2010

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