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Aktuelle Nachricht – Bundesverfassungsgericht: Steuerfreie Abgeordnetenpauschale nicht zu beanstanden

von Redaktion eigentümlich frei

Verfassungsbeschwerden erfolglos

(ef-DF) Gegen die Abgeordnetenpauschale gerichtete Verfassungsbeschwerden hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abgeordneten des Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen monatlich die sogenannte Abgeordnetenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und einkommensteuerfrei ist. 

Nach dem Bundesverfassungsgericht sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen zur Abgeltung der mandatsbezogenen Aufwendungen eine steuerfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung erhalten. Dies sei zwar eine Ungleichbehandlung, die aber - wie vom Grundgesetz gefordert - gerechtfertigt sei durch die besondere Stellung des Abgeordneten, der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheide.

Die gegen die Abgeordnetenpauschale gerichteten Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, hat die 1. Kammer des Zweiten Senats dementsprechend nicht zur Entscheidung angenommen, da kein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliege.

Quelle

Pressemitteilung des Bundesverfassunsgerichts Nr. 62/2010 vom 12. August 2010

12. August 2010

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