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Aktuelle Meldung – Kachelmann: Warum Karlsruhe die Reißleine zog

von Redaktion eigentümlich frei

Die Zirkelschlusslogik der Mannheimer Staatsanwaltschaft

(ef-DS) Der Schweizer Wochenzeitschrift „Weltwoche“ liegt exklusiv der Wortlaut der Begründung für den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vor, Jörg Kachelmann am 29. Juli 2010 auf freien Fuß zu setzen und somit der Auffassung des Mannheimer Landgerichts zu widersprechen, wonach gegen Kachelmann ein dringender Tatverdacht bestehe und er wegen Fluchtgefahr bis zur Gerichtsverhandlung am 6. September inhaftiert bleiben müsse.

In seiner Ausgabe vom 12. August 2010 zitiert die „Weltwoche“ aus dem Karlsruher Schriftstück und kommt zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft in Mannheim haarsträubende Fehler gemacht habe. Demnach hat auch die Mannheimer Justiz erkannt, dass die Klägerin, die behauptet, von Kachelmann vergewaltigt worden zu sein, klare Falschaussagen bezüglich des Tathergangs und zu ihrer Beziehung mit Kachelmann gemacht habe. Diese Falschaussagen sind jedoch nicht zu ihrem Ungunsten ausgelegt worden. Im Gegenteil seien diese Falschaussagen für die Mannheimer gerade ein klarer Beleg für die offensichtliche „posttraumatische Belastungsstörung“ der Frau gewesen, die durch die Vergewaltigung derart aus dem Gleichgewicht gebracht worden sei, dass sie nicht anders konnte als die Unwahrheit zu sagen. Und das obwohl ein psychologisches Gutachten massive Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit angemeldet hatte.

Dieser schrägen Argumentationsschiene (sie sagt so offenkundig die Unwahrheit, dass ihr Hauptvorwurf der Wahrheit entsprechen muss) wollte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht anschließen. Vielmehr seien wahrscheinlich Wut, Hass und der Wunsch nach Vergeltung für die fehlende Exklusivität ihrer Liebesbeziehung zu Kachelmann der Grund für die Anzeige gewesen. Nach Meinung der „Weltwoche“ wäre die Mannheimer Staatsanwaltschaft „eigentlich verpflichtet gewesen, ein Ermittlungsverfahren gegen das angebliche Opfer wegen Falschaussage und Vortäuschens einer Straftat einzuleiten.“

Die Zeitschrift zitiert auch den Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der die vorschnelle und willfährige Zusammenarbeit der Mannheimer Justiz mit den Medien kritisiert: „Im Fall Kachelmann wurde ein regelrechter Aktenhandel betrieben“. Weiter heißt es: „Die amerikanische Unsitte, dass die ermittelnden Behörden bereits im Vorfeld medial versuchen, die Schuld zu belegen, habe auch in Deutschland Einzug gehalten.“

17. August 2010

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