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Aktuelle Nachricht – Politik und Web: Zwei Welten prallen aufeinandervon Redaktion eigentümlich frei Regierung stellt lebensfremdes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vor (ef-LFP) Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat nach monatelangen Verhandlungen und internen Querelen unter Federführung des Innen- sowie Mitwirkung des Arbeits-, Justiz- und Wirtschaftsministeriums einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt. Zielsetzung des Regelwerkes, das nach den Datenmissbrauchsskandalen rund um Deutsche Bahn, Deutsche Telekom und Lidl in Angriff genommen wurde ist es, der Mitarbeiterbespitzelung vorzubeugen und gleichzeitig die Interessen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung auszubalancieren. So soll die heimliche Videoüberwachung komplett verboten werden, ebenso wie medizinische Untersuchungen, sofern der individuelle Gesundheitszustand keine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme" darstellt. Sehr umfangreich soll künftig das Screening von Mitarbeiterdaten reguliert werden, was an bestimmte Voraussetzungen knüpfend abgestuft zur Korruptionsbekämpfung auch weiterhin eingesetzt werden darf. Absurd weit der Realität entrückt ist hingegen die Integration der Arbeits- und Lebenswirklichkeit rund um das Web 2.0. Der Arbeitnehmerdatenschutz wird nämlich erstmals auch auf Bewerber ausgedehnt, über die der potenzielle Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus Onlinenetzwerken erheben dürfen soll, was in dieser Pauschalität auch freiwillig eingestellte und ungesicherte Angaben umfasst. Eine Ausnahme stellen solche Netzwerke dar, die zum Zweck der Bewerberpräsentation gepflegt werden. Ebenfalls sollen demnächst allgemein zugängliche, personenbezogene Daten aus dem Internet durch Unternehmen nur genutzt werden dürfen, wenn, so wörtlich, „das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des Arbeitgebers“ nicht überwiegt. So soll allgemeines „googeln“ erlaubt bleiben, die Nutzung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse wäre dann jedoch kontextspezifisch zu handhaben, unter anderem in Abhängigkeit vom Alter der Veröffentlichung und wer diese tatsächlich ins Netz gestellt hat. Diese Maßnahmen zum Bewerber- und Personalmanagement erinnern an das bekannte wahrnehmungspsychologische Experiment, in dem der Proband aufgefordert wird, sich unter keinen Umständen einen rosa Elefanten vorzustellen. Wie der Spagat gelingen soll, nach selbst vorgenommener Prüfung des Informationsgehalts dessen Zulässigkeit im Entscheidungsprozess zu bewerten und sich anschließend daran zu halten bleibt einstweilen ein Geheimnis des künftigen Gesetzgebers und der Arbeitsgerichte. Gleiches gilt für die Kategorisierung von Onlinenetzwerken, wo eine strenge Trennung in Privat- und Berufsnetzwerke so pauschal ohnehin nicht vorgenommen werden kann. Ebenso wie ja meist erst nach dem Studium des jeweiligen Profils die Absicht des Erstellers offen zu Tage tritt. Vielleicht handelt es sich bei diesem Maßnahmenpaket ja lediglich um den flankierenden Wegbereiter zur anonymen Bewerbung, das dem bereits bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz den neuen Tatbestand der Benachteiligungen aus Gründen der virtuellen Identität hinzufügen soll. Quelle: Spiegel Online vom 22.08.2010: Überwachungsschutz – Chefs sollen Toiletten nicht mehr ausspähen dürfen 24. August 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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