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Aktuelle Nachricht – Eigentum verpflichtet: SPD fordert 50.000 Euro Bußgeld für Nicht-Vermieter

von Redaktion eigentümlich frei

Die Hansestadt, der Ideenmüll und der Markttod

(ef-DS) Privateigentum bleibt Privateigentum, auch wenn man es gerade nicht benutzt. Das ist ein Irrtum, zumindest wenn es nach der Hamburger SPD geht. In einer Presseerklärung vom 23.08.2010 unter der Überschrift „Gegen willkürlichen Wohnungsleerstand – SPD will schärferes Wohnraumschutzgesetz“ erklären die hanseatischen Sozialdemokraten der „Zweckentfremdung von Wohnraum“ den Krieg und proben den großen Sprung nach vorn in Richtung Sozialismus. Hier Auszüge aus der Pressemitteilung:

„Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will konsequenter gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und besonders gegen den rechtswidrigen und beabsichtigten Leerstand von Wohnungen in Hamburg vorgehen. In einem Bürgerschaftsantrag fordert die SPD eine Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, damit willkürlicher Wohnungsleerstand künftig schneller, umfassender und effektiver bekämpft werden kann. ‚Der Senat muss mit Blick auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt endlich Konsequenzen ziehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Menschen vergeblich eine Wohnung suchen, während in großer Zahl Wohnungen leer stehen und nicht auf dem Markt angeboten werden. (...) Wohnraum ist in Hamburg ein zu wertvolles Gut als dass man es mit unnötigem Leerstand verschwenden darf’, sagte SPD-Stadtentwicklungsfachmann Andy Grote.

Grote sagte, in Hamburg würden seit Jahren viel zu wenige Wohnungen gebaut. Das knapper werdende Angebot lasse die Mieten weiter anziehen. Das betreffe nicht nur die attraktiven citynahen Stadtteile. ‚Vor diesem Hintergrund ist inakzeptabel, dass Mietwohnungen über Monate oder gar Jahre leer stehen, während viele Menschen händeringend eine Wohnung suchen’, sagte Grote. (...) Der SPD-Stadtentwicklungsexperte bezeichnete das unbegründete Leerstehenlassen von Mietwohnungen als ‚vollkommen inakzeptable Form der Zweckentfremdung von Wohnraum’. (...)


Die SPD-Fraktion fordert in ihrem aktuellen Bürgerschaftsantrag unter anderem folgende Änderungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes:

1. In ganz Hamburg soll Zweckentfremdung von Wohnraum grundsätzlich untersagt sein. Freistellungen für ganze Gebiete, Ortsteile oder Bezirke sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein.

2. Für die Berechnung von Fristen und Leerstandzeiträumen ist der Auszug des letzten Mieters und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Behörde maßgeblich

3. Für die Wiedervermietung leer stehender Wohnungen soll die Behörde insbesondere bei Leerstand von mehr als einem Jahr, kurze Fristen setzen.

4. Kommt der Vermieter der Anordnung der Wiedervermietung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, steht der Behörde ein eigenes Belegungsrecht für die Wohnung zu. Damit kann die Behörde – anders als jetzt – bei Missachtung ihrer Anordnungen eine Vermietung der leer stehenden Wohnung an einen konkreten Mieter durchsetzen.

5. Wenn ein Leerstand von mehr als sechs Monaten absehbar ist – etwa wegen bevorstehender Umbau, Abriss- und Neubaumaßnahmen – kann die Behörde die Verantwortlichen verpflichten, eine Zwischenvermietung vorzunehmen.

6. Wird Wohnraum nach Auszug des letzten Mieters nicht innerhalb von sechs Monaten wieder zu Wohnzwecken genutzt, besteht die Verpflichtung, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Dabei müssen die Gründe für den Leerstand hierfür genannt und nachgewiesen werden. Bei Verletzung der Anzeigepflicht kann ein Bußgeld (bis zu 50.000,-- Euro) verhängt werden. Die Anzeigepflicht soll entscheidend dazu beitragen, dass die Behörden nicht nur zufällig sondern systematisch von leer stehenden Wohnungen erfahren und so die Möglichkeit erhalten auch flächendeckend gegen unbegründeten Leerstand vorzugehen.“

Internet:

Presserklärung der Hamburger SPD (23.08.2010)

24. August 2010

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