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Aktuelle Nachricht – EU: Fiskalische Sippenhaftvon Redaktion eigentümlich frei Brüssel genehmigt künftig alle nationalen Haushalte (ef-LFP) Leise, still und heimlich haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) das Ende ihrer Souveränität nun auch fiskalisch besiegelt. Bereits Anfang September einigten sich die 27 Finanzminister der EU, dass künftig jeder Mitgliedsstaat im Frühjahr eines jeden Jahres die Etatplanungen zunächst in Brüssel vorlegen und durch die EU genehmigen lassen muss, bevor sie durch die nationalen Parlamente dann auch beschlossen werden dürfen. Als Begründung muss dabei die Krise der Staatsfinanzen in Griechenland herhalten, wie die heute Redaktion pflichtgemäß vermeldet: „Die Griechenland-Krise hatte gezeigt, dass die EU-Institutionen mit der Budgetüberwachung bisher hinterherhinken. Die Höhe der griechischen Neuverschuldung, die im vergangenen Jahr fast 14 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachte, wurde viel zu spät bekannt.“ Demzufolge dient die Maßnahme lediglich, wie EU-Währungskommissar Olli Rehn betont, einer "vorbeugenden Budgetüberwachung“ der nationalen Haushaltsplanungen: „Es geht darum zu sehen, ob sie mit dem gemeinsamen europäischen Kurs übereinstimmen und mit den Regeln übereinstimmen, die sich die Mitgliedstaaten selbst gegeben haben." Die Frage, warum sich alle 27 EU-Staaten freiwillig und mit Ausnahme Griechenlands ohne Not in Sippenhaft haben nehmen lassen, bleibt wohl vorerst unbeantwortet. Interessant ist aber in jedem Fall die Feststellung, dass die entsprechende Vorlage von einer Arbeitsgruppe unter Herman Van Rompuy erarbeitet wurde. Der belgische Politiker Van Rompuy wurde im November 2009 durch den Europäischen Rat zu dessen ersten Präsidenten ernannt. Dieses neue Amt wurde nach außen hin regelmäßig als „EU-Außenministerposten“ kommuniziert, eine repräsentative Aufgabe, die der Amtsträger gemäß Artikel 15 des Vertrages über die Europäische Union „unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ auch tatsächlich wahrnehmen soll. Dabei wird jedoch die viel wichtigere Funktion unterschlagen, die sich praktischerweise ebenfalls aus Artikel 15 ganz klar ableiten lässt: „Der Präsident des Europäischen Rates […] führt den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates“. Von daher kann die bewusste wie vorbehaltlose Zustimmung der 27 Finanzminister zum Ergebnis der Arbeitsgruppe in seiner Tragweite gar nicht genug gewürdigt werden, zumal gleichzeitig keine Einigung über eine Finanzmarktsteuer und Bankenabgabe erzielt werden konnte. Es scheint also nur noch eine Frage der Zeit und ihrer Krisenzeichen zu sein, bis aus der passiven Überwachung Brüssels aller eine aktive Steuerung wird. Nach wie vor gilt ja der eherne Grundsatz: Die Einnahmen und Ausgaben der Öffentlichen Hand, das ist der Staat. Weitere Informationen:
14. September 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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