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Aktuelle Nachricht – EU: Der gläserne Mitarbeitervon Redaktion eigentümlich frei Parlamentsverwaltung beruft Angestellte zur jährlichen Musterung (ef-LFP) Fünf in Deutschland tätige Großunternehmen wollen im Rahmen eines Feldversuchs von Herbst an hierzulande anonymisierte Bewerbungen annehmen. Die fehlende Dokumentation von Name, Alter, Geschlecht, Familienstand, Herkunft und Aussehen soll eine „Erstrundendiskriminierung“ verhindern und die Vielfalt in der Personalauswahl fördern. Das jedenfalls verspricht sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die zudem als öffentlich-rechtlichen Kooperationspartner das Bundesfamilienministerium gewinnen konnte. Das ist nun in der Tat erstaunlich, tendiert doch die faktisch vorgesetzte Dienststelle beider Bundesinstitutionen, die Europäische Union (EU), jüngst eher zum exakten Gegenteil, der ganz genauen Durchleuchtung ihrer Mitarbeiter, wobei „Durchleuchten“ schon fast wörtlich zu nehmen ist: Hatten Sie schon einmal Hämorrhoiden? Hatte eines Ihrer Familienmitglieder eine Geisteskrankheit? Haben Sie je selbst einen Neurologen, Psychiater, Analytiker oder Therapeuten aufgesucht? Falls ja, geben Sie Namen und Adresse an. Nennen Sie das Datum Ihrer letzten Periode. Das sind lediglich vier der 25 Fragen, die jeder Mitarbeiter des Europäischen Parlaments seit diesem Jahr im Rahmen eines neuen Einstellungsverfahrens beantworten muss. Weitere Fragen erfassen Informationen über mögliche Geschlechtskrankheiten, sportliche Aktivitäten und Trinkgewohnheiten. Ergänzt wird dieses Prozedere, das in regelmäßigen Abständen wiederholt werden soll, durch eine obligatorische Untersuchung beim Medizinischen Dienst des EU-Parlaments, der Blutbild, Urintest sowie Röntgen- und EKG-Befund umfasst. Die erhobenen Daten sollen unabhängig vom Status des Mitarbeiters 30 Jahre lang gespeichert werden. Der Arbeitgeber, die Verwaltung des Europaparlaments (EP), begründet dieses wenig diskrete Vorgehen mit versicherungstechnischen Gründen, die nicht weiter spezifiziert werden. Auch der EU-Datenschutzbeauftragte hat dem Einstellungsverfahren anscheinend grünes Licht erteilt. Eine Verweigerung wird mit Kündigung sanktioniert, die Angaben zumindest in Einzelfällen penibel geprüft. So wurde beispielsweise eine Angestellte angemahnt, eine falsche Auskunft umgehend persönlich zu korrigieren. Sie hatte angegeben, bisher kein tropisches Land besucht zu haben obwohl man ihr die EP-Verwaltung eine Keniareise im Jahr 2006 nachweisen konnte. Eine Mitarbeitervertretung, die gegen diese intimen Einblicke in die Privatsphäre vorgeht, hat sich unter Federführung der EU-Abgeordneten Cornelia Ernst formiert. Sie gehört der deutschen Linksfraktion an, die vor ihrer mehrfachen Umbenennung als SED wie kaum eine andere europäische Organisation die Privatsphäre ihrer Untertanen auszuforschen wusste. Weitere Informationen:
25. September 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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