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Aktuelle Nachricht – Eingeführt: Elektronischer Personalausweis

von Redaktion eigentümlich frei

Seit gestern können seine Inhaber online einkaufen

(ef-DF) Seit gestern ist das neueste Produkt des Innenministeriums in den Bürgerämtern erhältlich. Der neue Personalausweis, technisch: elektronischer Personalausweis (ePA), hat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Zum Preis von 28,80 EUR erhalten die Bürger die Möglichkeit, nicht nur ihre Fingerabdrücke auf einem amtlichen Identifikationsdokument speichern zu lassen, sondern sich auch im Internet eindeutig identifizieren zu lassen.

Auf einem Chip speichert er die hoheitlichen Daten, die Daten für eine elektronische Identifikation und gegebenenfalls eine elektronische Signatur. In den hoheitlichen Daten finden sich auch die biometrischen, etwa das Lichtbild und - derzeit noch - optional die Fingerabdrücke. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.

Zu der Rubrik der hoheitlichen Daten gehören auch die, die optisch aus dem Dokument ablesbar sind. Mit einem einfachen Einlesenvorgang können Ämter nun schnell erfassen, wer sich wann wo befunden hat. Der digitale Zugriff ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber einem manuellen Erfassen von Ausweisdaten.

Die für den eletronischen Geschäftsverkehr gedachten Daten ermöglichen zum Beispiel die ein Log-in mit Alters- und Wohnortbestätigung. Allerdings dürften nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber, so erklärt das Bundesinneministerium, behalte die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzepts helfe der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen. Dadurch werde das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen gesteigert. Der ePA stärke den Schutz vor Identitätsdiebstahl und biete neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.

Quelle

BMI

02. November 2010

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