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Aktuelle Nachricht – BVerfG: Die Narren sind los!von Redaktion eigentümlich frei Genderkompetenz hält nun auch in Karlsruhe Einzug (ef-LFP) Am 11.11., pünktlich zum Auftakt der Karnevalssaison, wurde Susanne Baer vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages zur Richterin am Ersten Senat des aus 16 Mitgliedern bestehenden, höchsten Verfassungsorgans der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Die 46 Jahre alte Juristin ist als Professorin an der Rechtsfakultät der Humboldt-Universität in Berlin tätig. Deren Präsident, Jan-Hendrik Olbertz, beglückwünschte die frisch gekürte Verfassungsrichterin umgehend: „Es ist eine besondere Auszeichnung ihrer Leistungen als Juristin, die Susanne Baer mit der Wahl in das höchste deutsche Gericht erfährt. Im Namen der gesamten Humboldt-Universität gratulieren wir Susanne Baer herzlich. Ich bin überzeugt, dass sie auch diese neue Aufgabe exzellent meistern wird“. Diese Überzeugung hängt freilich von der Perspektive des Betrachters zusammen. Denn Frau Professor Baer lehrt nicht nur Öffentliches Recht, sondern konnte sich vor allem in den Bereichen Antidiskriminierung und Gleichstellung besondere Meriten erwerben. So zählen nach eigener Darstellung die „Themen Grundrechte und vergleichendes Verfassungsrecht, Genderstudien, Antidiskriminierungsrecht, feministische Rechtswissenschaft und Gleichstellungsrecht“ zu ihren favorisierten Forschungsgebieten. Unter anderem war sie von 2003 bis 2010 Direktorin des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten GenderKompetenzZentrums in Berlin. Die Wirtschaftswoche ordnet sie „als Feministin aus der autonomen Frauenbewegung“ ein. Allemal interessant ist jedenfalls ihre flexible Auffassung zum Thema Grundrechte: „Die Grundrechte des Grundgesetzes und der Landesverfassungen lassen sich nicht nur als Grenzen für den Staat oder als fixierte Wertvorstellungen, sondern auch als spezifische Konstruktionen sozialer und kultureller Konflikte sehen. Daher bietet es sich an, bei der Auseinandersetzung mit dem Verfassungsrecht von der Lebenswirklichkeit auszugehen. Konkrete Grundrechte sind dann nicht nur dogmatisch interessant, sondern es stellt sich auch die Frage, wie sie Wirklichkeit konstruieren, welche Konflikten gesehen und welche ausgeblendet oder verzerrt werden.“ Jedenfalls scheint die frisch gekürte Verfassungsrichterin hieraus eine klare Stoßrichtung zu verfolgen, denn dieser „Forschungsansatz legt es nahe, Grund- und Menschenrechte, also Verfassungsrecht, Europarecht und internationales Recht, nicht wie üblich getrennt, sondern gemeinsam und vergleichend zu denken.“ In historischer Umkehr der einstigen Abwehrfunktion will sie die Grundrechte gar als Element gezielten hoheitlichen Einwirkens in die bürgerliche Autonomie verstanden wissen, so bei der „Frage der effektiven Rechtsdurchsetzung, die vom Zugang zu Verfassungsgerichten bis zur Strategie der Schattenberichte reicht, aber auch die Frage danach, wer eigentlich über die Ressourcen verfügt, Grundrechte tatsächlich zu nutzen. Hier wirken Grundrechte auch ins Privatrecht hinein, wo z. B. das Antidiskriminierungsrecht nun echte Chancengleichheit herstellen soll.“ Insbesondere das Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht erweist sich als das zentrale gestalterische Aktivitätsfeld der Juristin: „Die Forderung nach Gleichheit, Gleichberechtigung, Gleichstellung, Chancengleichheit oder auch equity, parity, equality hat eine lange Geschichte. Das ist auch die Geschichte der Versuche, unterschiedlichen Menschen vergleichbare Chancen zu geben, eigene Vorstellungen zu verwirklichen. Die Debatte um Gleichheit ist damit eine Debatte um den Schutz vor Diskriminierung. Juristisch kann das bedeuten, Benachteiligungen zu verbieten, und zwar sowohl die direkte als auch die indirekte, mittelbare Diskriminierung. Es kann auch bedeuten, Benachteiligte zu schützen oder zu fördern. Hier setzen die Diskussionen um Quote und affirmative action ein. Es kann aber auch bedeuten, mit unterschiedlichen Mitteln zu versuchen, Institutionen, Strukturen und Regelungen wie auch individuelle Einstellungen, Vorurteile und Verhaltensweisen zu verändern.“ Hierzu wird Susanne Baer maximal 22 Jahre an entscheidender Position beitragen können. Weitere Informationen: 19. November 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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